Hallo Leute,
in einem Schreiben vom AOK Bundesverband (März 2007) heisst es:
„Die durch die Besitzstandsregelung vermittelte Versicherungsfreiheit endet, wenn ein Tatbestand
der Versicherungspflicht erfüllt wird. Ihre Wirkung bleibt jedoch unberührt, wenn sich
eine neue Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Beschäftigung
anschließt…“
Wisst Ihr, wie oft man diese Regelung nutzen kann? Also exlpizit: reicht z.B. ein Monat Abeitnehmerdasein mit gutem Gehalt (> 1/12 der JAG) aus, um wieder Anrecht auf diese 3-Monatsregelung zu haben?
Gruß heidel