es gilt ja jetzt die neuregelung bez. der einkommensgrenzen bei der PKV
wie verhält sich denn die sache, wenn jemand aktuell in der PKV ist bzw. vor dem stichtag schon war
die grenze für 2007 sind 48.000 € -> muss diese schon im jahr 2007 überschritten werden um in der PKV bleiben zu können oder gilt das dann erst ab 2008
es gilt ja jetzt die neuregelung bez. der einkommensgrenzen
bei der PKV
Du meinst die angehobenen Versicherungspflichtgrenze?
wie verhält sich denn die sache, wenn jemand aktuell in der
PKV ist bzw. vor dem stichtag schon war
Der „Stichtag“ war der 01.01., ab dem die neue Grenze gilt. Fällst Du drunter, bist du pflichtversichert. Bist du schon 5 Jahre PKV-Versichert, kannst du dich für den Rest des Lebens von der eintretenden Versicherungspflicht aufgrund Unterschreiten der JAEG befreien lassen. Wie gesagt: Für immer! Reudziert der AG Dein Gehalt auf (rein theoretisch) 1.000€, so gibt es auch dann kein zurück in die GKV.
Fällst Du drunter, bist du pflichtversichert. Bist du schon 5
Jahre PKV-Versichert, kannst du dich für den Rest des Lebens
die 5 Jahre spielen bei derartiger Befreiung keine Rolle; es sei denn
der Grund für Unterschreitung der Einkommensgrenze ist Teilzeitbeschäftigung mit bis zur Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit
Grüße
Hallo Frank,
kleine Korrektur,
die 5 Jahre spielen bei derartiger Befreiung keine Rolle; es
sei denn
der Grund für Unterschreitung der Einkommensgrenze ist
Teilzeitbeschäftigung mit bis zur Hälfte der regelmäßigen
Wochenarbeitszeit
Grüße
*seufz* Irgendwann krieg ich das auch in meinen Kopf.
Danke Jörg!