Ich habe Anfang Februar auf einem Privatparkplatz in Innsbruck geparkt und hab auch prompt einen Zettel unterm Scheibenwischer gehabt mit „Es wurde Anzeige erstattet“.
Das Auto hat ein italienisches Kennzeichen und ist auf die Firma des Vaters (Sitz in Italien) meiner damaligen Freundin angemeldet gewesen. Die Firma erhielt Ende März ein Schreiben mit dem Titel „Besitzstörungsklage“ wegen „580 € s.A.“ Weiters stand allerdings, dass dies keine Klage sei und die Klage gesondert per Post zugestellt wird. Von 580 Euro war im dem Schreiben keine Rede mehr
In dem Brief stand folgendes:
wann/wo das passierte etc.,
dass zu einer Tagsatzung im Juni geladen werde
und dass 215 € binnen 14 Tagen an den Anwalt zu zahlen seien.
Nachdem ich davon erfuhr fragte ich herum ob was zu machen sei und bekam den Rat einfach zu zahlen da sonst noch mehr Kosten entstehen.
Also zahlte ich.
Hab dann auch noch den Anwalt angerufen der das losgeschickt hat, ob denn damit die Sache erledigt wäre und nicht etwa jemand doch noch zu der Tagsatzung gehen müsste. Er meinte wenn bezahlt wurde ist die Sache erledigt.
Vor einigen Tagen (August) hat die Firma ein weiteres Schreiben erhalten dass 580 Euro zu zahlen seien…
kenn mich da leider nicht aus, aber du solltest ohnenhin den direkten Weg suchen:
anbei die Nummer der BH Innsbruck: +43 (0)512 5344
falls die dir nicht helfen können, MÜSSEN sie dir auskunft geben, wer dir helfen kann.
aus meiner Erfahrung her weiß ich aber, dass es sich wirklich auszahlt den direkten Weg einzuhalten!
Also besser nicht auf den Anwalt horchen, der meint: das sollte dann schon passen! sondern einfach selbständig Kontakt zu den zustänmdigegn Stellen suchen und telefonieren, jammmern, telefonieren, bedauern, jammern, bitten und hoffen, dass etwas gutes dabei rauskommt.
bin leider kein Jurist, darum ist alles was ich hier schreibe laienhaft. Ich hab vor einiger Zeit mit einer Anwaeltin ueber das Thema Besitzsatoerungsklage in AT gesprochen, und sie meinte sinngemaess, dass dies ein relativ scharfes Rechtsmittel sei und im Fall einer Verahndlung vor Gericht fast immer mit einem Schuldspruch zu rechnen ist.Dazu kommen dann natuerlich noach die Kosten der gegenseite, das kann sehr schnell sehr teuer werden.
Wie gesagt, alles laienhaft und aus zweiter Hand, ich kann aber nur raten schnellstens einen (oesterreichischen) Anwalt vor Ort zu kontaktieren,um zu versuchen mit einem blauen Auge davonzukommen. Ein Anwalt in Innsbruck sollte sich per Internet oder ueber die Tiroler Rechtsanwaltskammer leicht ausfindig machen lassen.
Eines vorneweg, Recht und Gesetz sind leider nicht meine Staerke
So wie sich das anhoert waren die Zahlung and den Anwalt und die Zahlungsforderung von ueber 500 Euro zwei verschiedene Dinge. Ich wuerde auf jeden Fall noch einmal mit dem Anwalt Kontakt aufnehmen, wenn das nicht hilft wenden Sie sich vielleicht einmal direkt an den Besitzer des Parkplatzes. Irgend jemand stellt hier ungerechtfertigte Forderungenq.