Besitzstörungsklage Parkplatz (länger)

Hallo

Tatort :wink: Salzburg
Angenommem jemand hat es eilig und muss bei seiner Bank noch etwas Regeln. Auf der Seite mit den Parkplätzen die der Bank gehören ist kein Platz mehr frei auf der anderen Seite sind auch einige Parkplätze, die meisten davon frei. Darum stellt sich die Person auf einen der freien Parkplätze und bemerkt zwar dass auf diesem Parkplatz Schilder angebracht sind die das Halten und Parken für Autos verbieten nimmt es aber nicht richtig wahr. Zugegeben hat er auch schon des öfteren dort geparkt ohne dass etwas passiert wäre.
Nun ist es aber so, dass die Besitzer eine Besitzstörungsklage einbringen wollen oder ersatzweise 180 € für pauschalierte Kosten und die Kosten der Halterauskunft (Gesamt 230€).
Gibt es irgendetwas was man dieser Aufforderung entgegenbringen kann. Noch etwas, die Person ist nicht in seinem eigenem Auto gefahren, da er sich ein Auto gar nicht leisten kann. Er bezieht Taschengeld und verdient sich gerinfügig (etwa 300€ im Monat) etwas dazu.
Plus der Anwalt der Besitzer ist der ehemalige Firmenanwalt seiner Mutter.

Gruss
Elisabeth

Korrektur Unterlassungserklärung OW
Aber wie verhät man sich am besten?

Sicherlich wollen die wegen Besitzstörung eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben.
Das ist wohl kaum zu umgehen.
Gehe einfach davon aus das diese Störumg im Besitz 858BGB
schon mehrfach mit deinem Fz vorkam.
Wenn die klagen wird es teurer.

Sieht nicht so gut aus.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also eine Besitzstörung bleibt grundsätzlich einmal eine Besitzstörung, auch wenn man es eilig hat.

Der Besitzer kann binnen 30 Tagen bei Gericht (einlangend) die Besitzstörungsklage erheben, wobei er diese nach österreichischem Recht auch gegen den Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges richten kann (der sich am Fahrer regressieren würde)!

Gruß
Tom

Hallo

Gehe einfach davon aus das diese Störumg im Besitz 858BGB
schon mehrfach mit deinem Fz vorkam.
Wenn die klagen wird es teurer.

Sieht nicht so gut aus.

Jakob

Mit dem Opel ist mein Bruder noch nie dort gewesen und ich auch nicht. Der Opel ist die meiste zeit in Wien und wenn einer von uns schon eimal dort gestanden hat ist das mindestens ein Jahr her.

Es geht darum, dass es sich mein Bruder gar nicht leisten kann, diese Unterlassungserklärung zu zahlen. Unterschreiben tut er sie sofort. Er zahlt auch gerne die Kosten für die Ermittlung der Halterkosten. Aber weiter reicht sein Budget nicht.

Danke,
Elisabeth

total off topic
Hallo Almavet,

wenn man mal alles Unwesentliche aus deinem Beitrag streicht, fragst du, was man dagegen tun kann, wenn man auf einem Privatparkplatz unberechtigt parkt und dann vom Besitzer rangenommen wird.

Der Rest von deinem Beitrag ist nicht relevant. Es interessiert niemanden, ob dieser jemand nicht in der Lage ist, seine Zeit zu organisieren, Termine hat, zu faul ist zum Laufen, kein Geld für ein Auto hat oder ähnliches.

Gruß

Johannes

Der Rest von deinem Beitrag ist nicht relevant.

du übersiehst vollkommen, daß die Frage in Österreich ihren Ursprung hat.

demnach sind solche Details wie persönliche Beziehungsgeflechte zwischen den involvierten Parteien durchaus höchst lösungsrelevant.

Zudem läßt sich der Einwand der Mittellosigkeit duch die Bennennung des „ehemaligen Firmenanwaltes der Mutter“ relativieren.

Kurz: ein unerzogener Zeitgenosse/in will es einem der ihn/sie durch Anzeigung einer Missetat geärgert hat, mittels seiner weitreichenden Beziehungen trotz Unkenntnis der Rechtssituation einmal richtig zeigen, wer der Herr in Salzburg ist.

gruss

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Ermittlung der Halterkosten. Aber weiter reicht sein Budget
nicht.

Hi Elisabeth,

wenn ihr doch offensichtlich im besitz mehrerer autos und Wohsitze seid könnte doch einer der besitzenden ihm was vorstrecken, oder?

Stell dir vor einer ermordet deinen Bruder und kommt vor der Strafe davon, weil er kein Geld hat.

gruss

geht man denn in Österreich…
…gegen Mord auch mit einer Unterlassungsklage vor? Wußte ich nicht :wink:

Stell dir vor einer ermordet deinen Bruder und kommt vor der
Strafe davon, weil er kein Geld hat.

Also, ich tät mich als mittelloser Jemand auch ein bisschen mehr an die Regeln halten. Zumal man dann leichter mit dem Finger auf die zeigen könnte, die so einen Betrag aus der Portokasse zahlen und man dann lamentieren kann: „Jaja, diese Reichen können sich alles erlauben. Zu faul zum gehen etc, etc…“.

Belustigte Grüsse
Bonsai

Klarstellung
Hallo

  1. Meine Eltern sind geschieden. Wenn mein Vater uns in Salzburg besucht bringt er den Opel mit.

  2. Der „Firmenanwalt“ meiner Mutter bedeutet nicht, dass meine Mutter eine Firma besitzt. Sie hat ihn für die Firma für die sie arbeitet engagiert und stand in engem beruflichen Kontakt.

  3. Mein Bruder und ich sind werder reich noch verwöhnt. Wir finanzieren uns beide unser Studium und zahlen beide an der gemeinsamen Wohnung.

  4. Wenn es nicht so viel Geld wäre, dann würden ich ihm dabei helfen diese „Rechnung“ zu begleichen

  5. Keiner meiner Eltern kann es sich leisten auch nur die Hälfte des Gelds wegzugeben. Zumal sie uns schon sehr großzügig unterstützen in ihrem finanziellen Rahmen unterstützen.

Wenn wir reich und verwöhnt wären, dann würden wir diese Summe wohl keinen stören.

Elisabeth

Hallo!

du übersiehst vollkommen, daß die Frage in Österreich ihren
Ursprung hat.

demnach sind solche Details wie persönliche
Beziehungsgeflechte zwischen den involvierten Parteien
durchaus höchst lösungsrelevant.

Da bin ich aber mal froh, dass Österreich auf dem internationalen Corruption Index besser dasteht als Deutschland…

Gruß
Tom

Hallo!

Also noch zur Klarstellung: das ist nicht böse gemeint, aber die Leute hier wollen dir nur sagen, dass zu behaupten, man kann sich das nicht leisten, keine anspruchsvernichtende Tatsache ist. Zu deutsch: es wird vor Gericht niemanden interessieren, ob das für euch teuer ist oder nicht, weil es einfach nicht relevant ist. Es hat dich niemand gezwungen, dich dort hinzustellen.

Wenn du eine konkrete kostenlose Rechtsauskunft für diesen Fall möchtest, dann gehst du am besten entweder zur Anwaltskammer, die erste anwaltliche Auskunft dort ist kostenlos, oder zum Amtstag (meistens Dienstag) zum zuständigen Bezirksgericht. Solltest du bei einem Automobilclub, also ÖAMTC oder ARBÖ sein, dann geben die vielleicht in diesen Sachen auch eine kostenlose Rechtsberatung. Das Forum hier ist für konkrete Rechtsberatung für den Einzelfall nicht geeignet, selbst wenn das nach österreichischem Recht zulässig ist.

Gruß
Tom

Danke für die Antwort

Sicherlich wollen die wegen Besitzstörung eine
Unterlassungserklärung unterschrieben haben.
Das ist wohl kaum zu umgehen.
Gehe einfach davon aus das diese Störumg im Besitz 858BGB
schon mehrfach mit deinem Fz vorkam.
Wenn die klagen wird es teurer.

Sieht nicht so gut aus.

Sie war zwar nicht wirklich hilfreich, aber objektiv. Alleine das ist genug um mich zu bedanken.

Eliabeth

Danke

Auch dir Danke für die Antwort.

Elisabeth

Hallo!

Also noch zur Klarstellung: das ist nicht böse gemeint, aber
die Leute hier wollen dir nur sagen, dass zu behaupten, man
kann sich das nicht leisten, keine anspruchsvernichtende
Tatsache ist. Zu deutsch: es wird vor Gericht niemanden
interessieren, ob das für euch teuer ist oder nicht, weil es
einfach nicht relevant ist. Es hat dich niemand gezwungen,
dich dort hinzustellen.

Das ist klar, aber kann man Ansprüche nicht auch mindern?Kann ein Anwalt wenn man ihm die Sache richtig erklärt vieleicht nur eine Pauschalbetrag beheben?
Wenn es unter 180€ wären, dann könnte würden wir beide unser Bankkonto übeziehen.
Ich weiß, dass ich sehr ungeschickt im Formulieren bin und Missverständnisse gerade zu herauf beschwöre, aber dass war eigentlich alles was ich wissen wollte. Sicher habe ich etwas weiter ausgeholt als vielleicht nötig, aber nur weil ich gehofft habe so vielleicht eine bessere Antwort zu bekommen.
Aber lieber werden Mutmaßungen über die finanziellen Verhältnisse angestellt und einem generell unterstellt, dass man sich vor seiner Verantwortung drücken will. Zumal sich einige ihre Antworten wirklich hätten sparen können.

Jedenfalls Danke für deine Ratschlag. Aber ich glaube, ich werde lieber einmal mit dem Anwalt sprechen.

Elisabeth

Hallo!

Wenn du dich direkt an einen Anwalt wendest, dann solltest du vorab über das Honorar sprechen. Die erste Auskunft ist bei den meisten Anwälten kostenlos (muss aber gesetzlich nicht sein, daher vorher fragen). Alles weitere wird was kosten, wenn auch nicht viel, aber da solltest du abwägen, ob es sich auszahlt, sich vertreten zu lassen, oder ob dir die erste anwaltliche Auskunft ausreicht, selbst tätig zu werden. Höchstwahrscheinlich wird dem Anspruch deines Gegners wahrscheinlich nämlich nichts entgegenzusetzen sein, sodass es evtl. wirklich nur darum geht, den Gegner dazu zu bewegen, etwas weniger Geld zu verlangen.

Ach ja das tarifmäßige Honorar für eine Rechtsberatung in Besitzstörungsangelegenheiten würde betragen:

Bemessungsgrundlage = 580,- € gem. § 10 RATG

TP8 RATG
1/2 Stunde 23,30 Euro + 20%USt

Aber wie gesagt: meistens wird für eine kurze Erstberatung nichts verlangt, aber das muss vereinbart werden. Im Übrigen kann der Anwalt sein Honorar frei vereinbaren, der gesetzliche Tarif gilt nur dann, wenn nichts anderes vereinbart ist -> daher vorher reden, manche Anwälte wollen auch mehr.

Bei der Anwaltskammer oder beim Bezirksgericht kostet die Rechtsberatung nichts.

Gruß
Tom

Hallo

Zahle ich auch etwas, wenn ich mit dem Anwalt rede, der meinem Bruder den Brief geschrieben hat. Ich hatte gehofft, dass man wenigstens den Betrag auf vier Raten teilen kann.

Elisabeth

Zahle ich auch etwas, wenn ich mit dem Anwalt rede, der meinem
Bruder den Brief geschrieben hat. Ich hatte gehofft, dass man
wenigstens den Betrag auf vier Raten teilen kann.

Was sollte das denn kosten? Du erklärst, dass du den geforderten Betrag grundsätzlich anerkennst, dich aber ausserstande siehst, ihn mit einer Einmalzahlung zu begleichen. Ich glaube nicht, dass die Gegenseite eine Ratenzahlung mit akzeptablem Zahlungsziel widersprechen wird, insbesondere dann, wenn du im gleichen Zug die erste Rate überweist und den Beleg deiner Anfrage beilegst.

Gruss
Schorsch

Hallo Jakob,

auch wenn du den Sachverhalt m.E. richtig erfasst hast, hast du etwas wichtiges in der Frage übersehen: Salzburg!

Das deutsche BGB hat hier absolut keine Relevanz und in sofern macht die Erwähung des §§ recht wenig Sinn.

Spaßeshalber habe ich einen Blick ins Österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geworfen:

§ 858. In der Regel ist der ausschließende Besitzer nicht schuldig, seine verfallene Mauer oder Planke neu aufzuführen; nur dann muß er sie in gutem Stande erhalten, wenn durch die Öffnung für den Grenznachbar Schaden zu befürchten stünde. Es ist aber jeder Eigentümer verbunden, auf der rechten Seite seines Haupteinganges für die nötige Einschließung seines Raumes, und für die Abteilung von dem fremden Raume zu sorgen.

Gruß Ivo

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Die Sache mit dem Querlesen.

Dumm gelaufen…

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]