ich hätte gern gewusst, ob Zeichnungen oder Malereien bekannter oder auch weniger bekannter Comicfiguren (zum Beispiel Figuren aus den Nickelodeon-Cartoons), Artworks zu Videospielen, sowie Darstellungen bekannter Designobjekte oder Technischer Geräte (z.B. Apple Computer) in irgendeiner Form urheberechtlich geschützt sind und ob man diese beispielsweise (in sehr geringen Stückzahlen) auf Ebay verkaufen kann.
Wenn ja, gibt es vielleicht Richtlinien der Modifizierung des Werkes um von einer Eigenkreation sprechen zu können?
grundsätzlich sind alle Werke, so sie eine gewisse gestalterische Höhe erreichen - das ist keine hohe Hürde - urheberrechtlich geschützt. Dieses Recht muß NICHT wie ein Patent etc. irgendwo angemeldet werden.
Das Urheberrecht wäre nicht verletzt, wenn eine Verwechslung der Werke ausgeschlossen wäre bzw. nicht offenkundig Elemente des Werkes vereinbart werden, so daß man von einem eigenen Werk sprechen kann.
Wenn Du also Donald Duck in anderem Zusammenhang auftreten läßt, gibt es Ärger. Wenn eine Ente auftritt, die nicht wie Donald Duck aussieht, nicht.