Hallo zusammen!
Folgendes Problem in Kurzform
- ETW Kauf. Kaufvertrag Anfang September beim Notar gemacht, Finianzierung stand schon vorher. Urkundenrolle schon vor Wochen bekommen
- Eigenkapital seit Ende September bei der Bank, komplettes Geld wartet auf Auszahlung (bei Fälligkeitsmitteilung)
- Kaufvertrag: Zahlung zum 1.10.2010 fällig, jedoch nicht vor Fälligkeitsmitteilung.
Übergang Besitz, Lasten, Gefahren etc. zum 1.10.2010 unter Voraussetzung das der Kaufpreis komplett gezahlt wurde
Aufgrund des Versagens von Notar, Grundbuchamt und anderer Stellen bei der Stadt verzögert sich das ganze immer noch und die Auflassungsvormerkung ist immer noch nicht erfolgt. Deshalb auch noch keine Fälligkeitsmitteilung. Das alles zu erklären wäre ein Roman für sich.
Wir hatten aber schon die Schlüsselübergabe und Zählerstände mit dem Verkäufer und Makler am 1.10.2010 gemacht, ohne das der Kaufpreis geflossen ist, weil alle wussten das es sich „etwas“ verzögern kann. Allerdings ist man nur von ein paar Tagen ausgegangen und nicht von bis jetzt schon über 4 Wochen.
Wir renovieren also schon seit dem 1.10 und haben schon einiges an Zeit und Geld investiert und müssen jetzt auch die Tage umziehen. Die alte Wohnung ist gekündigt. Meine Sorge ist langsam, das die aktuellen Besitzer (2 Erben) sich demnächst noch mehr aufregen werden, weil Sie immer noch kein Geld bekommen haben. Bisher habe ich nur mit einem gesprochen, und der ist schon recht gestresst.
Hat ein Verkäufer eine Handhabe um den Käufer wieder aus der Wohnung „zu entfernen“ obwohl er schon eingezogen ist oder würde durch die freiwillige Schlüsselübergabe eine art Bleiberecht entstehen bis alles unter Dach und Fach ist?
Wenn das so weitergeht mit dem Notar & Co., dann könnte es noch einige Wochen dauern mit dem Papierkram.