Besitzverhältnisse bei Eheschließung

Hallo,
wir wollen im September heiraten. In 2010 haben wir zusammen ein Haus gebaut. Das Haus wird unter Lebensgemeinschaft bei der Bank finanziert und steht auf dem Grundstück meiner zuküntigen Frau. Das Grundstück steht auf den Namen meiner zukünftigen Frau. Natürlich habe ich auch finanzielle Mittel zum Hausbau beigetragen. Zudem haben wir zwei Kindern 4 und 0 Jahre. Die Kinder tragen bereits meinen Namen und wir haben ein gemeinsames Sorgerecht.

Was ändert sich durch die Hochzeit für mich bzw. uns als Familie. Ist es sinnvoll einen Ehevertrag zu machen?

Danke

Hallo Sibi91,
Ehe ist meine Meinung nach eine Entscheidung! Entscheidung mit einer Frau durch Dick u Dünn zu gehen egal was die Gefühle sagen! Da gibt keine Option. Wenn du jetzt schon solche Gedanken hast über Gütertrennung, heirate lieber nicht! Gott hat es so gewollt dass Man und Frau zusammen leben einander zu achten und respektieren. Wenn alles in Liebe geschieht, dann brauchst du auch keine Sorgen um Zukunft zu machen. Es geht überhaupt nicht um Sicherheit sondern um Herzenshaltung. Ich wünsche euch ein gesegnete Ehe und alles Gute!

ja danke.
obwohl ich mit den allerbesten absichten in die ehe gehe, kann ich jetzt nicht sagen was in 10 jahren passieren wird.
natürlich geht es auch um sicherheiten. wir haben zwei kleine kinder, die ein dach über dem kopf haben wollen. da geht es immer um sicherheiten. die bank wird da wohl kein mitleid haben.
außerdem könnte ja auch immer etwas passieren. krankheit, unfall, arbeitslosigkeit usw… die liste ist wohl lang.

Da habe ich leider keine Ahnung
lg Ben

Hi Sibi91,
ich bin Christ, und ich lebe mit Hilfe von Gott. Ich denke überhaupt nicht an Krankheit, Arbeitslosigkeit oder an Scheidung. So lange wir in dieser Welt leben, kann einiges passieren. Aber wenn man Hoffnung auf ein wunderschönes Leben für immer hat, dann braucht man keine Option. Ich glaube an Liebe wie im 1 Korintherbrief 13 steht. Ich schöpfe meine Lebenskraft auch meine Frau, Mitmenschen und Kinder zu vergeben und sie zu lieben. Alles klingt Bestimmt einfach an, aber Ehe und Beziehung sind Arbeit-lieben lang. Genau wie Jesus sagt, wenn wir unsere Mitmenschen lieben wie uns selbst, dann braucht man keine anderen Gebote! Bis dann, Ron

Die Eheschließung sollte erstmal nichts weiter ändern, bis auf den Namen Ihrer Freundin/ Lebensgefährtin.
Einem Scheidungsrichter (für den auch letztlich der Ehevertrag interessant wäre) würden sie ohnehin jeden Cent vorrechnen, den Sie ins Haus gesteckt haben. Dabei büßen meistens beide etwas ein, aber niemand ginge leer aus.
Wenn sie vorher einen Ehevertrag schließen wollen, wer im Falle der Scheidung was abkriegt, wäre es nochmals angebracht, über die Motive der Eheschließung nachzudenken.
Bis bald

Matthias

Wirkungsbereich Deutschland/ Schweiz?
Wenn es um das Geld geht wo jeder etwas beisteuert oder nur nutzt und Kinder hat, so empfehle ich einen Ehe- und Erbvertrag. Leider werden 50% der Ehen geschieden. Wenn alles klar ist (Vertrag), ist die Eheauflösung einfacher. Dort steht auch das voreheliche Vermögen.

Kinder: Der Namen spielt keine Rolle, auch nicht um das Sorgerecht.

Ich empfehle einen Notar, der muss diese Sachen niederschreiben.

Hallo
mit ehevertrag kenne ich mich leider nicht aus.
ich habe selber keinen ehevertrag gemacht würde es aber empfehlen.
pass besser lieber auf wenn du es vorschlägst, nicht dass es zu misverständnissen kommt.

Hallo sibi91,

Informieren Sie sich bei einem auf das Eherecht spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe über die Möglichkeit einen auf Sie zugeschnittenen Ehevertrag zu schließen.

Leider kann ich auch nicht mehr dazu sagen.
Alles Gute für Ihre kommende Hochzeit, mögen Sie nie diesen Vertrag gebrauchen.

mfG

Hallo,

tut mir leid, bin kein Rechtsnawalt. Bitte gugeln!!
Gruss M.

Zu diesen juristischen Fragen kann ich leider nichts sagen.
Markus Prem

hallo
ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen, da ich mich damit nicht auskenne.
mfg

Hallo

Zunächst ändert sich der Steuerstatus. Von Klasse 1 wechselst Du zu 3. Wenn Ihr beide arbeitet, bekommt Ihr 3 und 6. Derjenige mit dem größeren Einkommen sollte dann die 3 nehmen. Ebenso sollte bei Doppelverdienern jeder je ein Kind auf die Steuerkarte nehmen, damit beide von den Kinderfreibeträgen profitieren. Eine andere Steuervariante bei Doppelverdienern wäre, die teurere Klasse 6 mit beiden Kinderfreibeträgen auszugleichen. Solltest Du alleine Euren Lebensunterhalt bestreiten, erübrigt sich diese Überlegung. Weiterhin haben Ehepartner höhere Freibeträge für Spareinlagen.
In Eurer Situation erscheint es durchaus ratsam einen Ehevertrag zu verinbaren, da es sonst bei einer Scheidungzu riesigen Problemen kommen wird. Nun plant man im Vorfeld einer Ehe natürlich eine Scheidung nicht mit ein. Doch immer dann wenn es um Haus und Geld geht, sollte man die Kosten für einen Ehevertrag nicht scheuen. Diese Kosten richten sich nach den Werten, die im Vertrag verhandelt werden. Je mehr Werte im Vertrag stehen, desto mehr greift der Anwalt in Eure Tasche. Dennoch sollte im Vertrag detailliert beschrieben sein, welche Werte jeder von Euch in die Ehe eingebracht hat, und wie diese Werte im Falle einer Trennung auf beide Partner zu verteilen sind. Insbesondere solltet Ihr schon deshalb einen Ehevertrag abschließen, weil Ihr das Grundstück gehört, und Du Anteil am Hausbau hast. Im Falle einer Scheidung ohne Vertrag kannst Du nicht durch Verkauf des Hauses einfach Deine Einlagen zurück bekommen, solange sie nicht damit einverstanden ist. Die meisten Käufer wollen auch das Grundstück mitkaufen. Wenn das Deiner Frau weiterhin gehört, kann sie dem Verkauf dadurch im Weg stehen, wenn sie das Grundstück nicht verkaufen will.

Das hört sich jetzt alles so an, als würde eine Trennung schon einkalkuliert, aber dem ist nicht so. Denn bei einem Todesfall von einem von Euch kann es wiederum zu streitereien zwischen den Erben kommen. Daher sollte dies bei einem Ehevertrag berücksichtigt werden. Hier kann zum Beispiel verfügt werden, dass das Grundstück im Todesfall der Frau auf den Mann oder die Kinder übergeht. Auch hier sollte verzeichnet werden, wie im Todesfall der Eltern mit Haus und Grund zu verfahren ist, damit die Kinder sich später nicht nur noch über ihre Rechtsanwälte miteinander unterhalten.

Apropos Kinder, solange Ihr nicht verheiratet wart, gelten die Kinder als unehelich. Dies bleibt auch rechtlich nach Eurer Hochzeit so. Daher müsst Ihr vorab am Standesamt klären, das beide Kinder in die Ehe miteinbezogen werden. Daher heiratet man für gewöhnlich erst, und legt sich dann die Kinder zu.

Viel Glück für die Zukunft.
Liebe Grüße, Stefan

Hallo,

tut mir leid, dabei kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Gruß Moritz

Hallo sibi91,
Glückwunsch zu so viel Schönem. Leider kann ich dir da keine gesicherte Auskunft geben. Meines Wissens schützt ein Ehevertrag z.B. davor, dass im Falle der Scheidung die Gegenpartei finanziellen Anspruch auf das eigene Unternehmen hat. Konkretes Bsp.: Ein/e „Ex“ kann Geld aus z.B. dem Arztpraxisvermögen verlangen, wodurch es zu existenziellen Engpässen kommen kann und evtl. auch Praxispartner mit betroffen wären. Dies verhindert ein (guter) Ehevertrag. Für sichere Auskunft bitte seriösen Rechtsbeistand suchen - das empfehle ich sehr, denn was tun mit Haus und Hof und Geldbeteiligungen im Falle einer Trennung? Besser jetzt als Liebende regeln als - möge Gottes Hand davor sein - als scheidende Parteien.
Weiterhin so viel Glück mit Deiner Familie!
Gruß,
Oldenburg

hi!
also ich hatte so ein ähnliches problem. aber um auf nummer sicher zu gehen, einfach mal bei caritas anrufen oder einen termin ausmachen und bei dem nachfragen. ist sogar kostenlos.
mfg

2010 haben wir zusammen ein Haus gebaut. Das Haus wird unter Lebensgemeinschaft finanziert - steht auf dem Grundstück meiner Frau. Habe auch finanzielle Mittel

zum Hausbau beigetragen. 2 Kinder tragen meinen Namen und haben gemeinsames Sorgerecht.

Was ändert sich durch die Hochzeit für mich bzw. uns als Familie. Ist es sinnvoll einen Ehevertrag zu machen?

Ich würde keinen Ehevertrag machen. Ihre Frau ist zwar auf das Grundstück eingetragen und es dient vermutlich auch als Sicherheit zur Finanzierung des Hauses (welche Sicherheit hatten sie anbieten können vor der Ehe??), aber ohne Ehevertrag gilt nach der Eheschließung soweit mir bekannt: was dir gehört, gehört auch mir - ob Schulden oder Guthaben! Wenn eine Erbschaftsklausel nichts anderes bestimmt, müsste ihnen das Grundstück nun wohl genauso zur Hälfte gehören wie ihr auch wenn sie offiziell nicht eingetragen sind im Grundbuch (soweit mir bekannt - ich würde da mal anrufen!).

Sie haben und werden in den kommenden Jahren, wenn alles gut läuft genauso dazu finanziell beitragen, dass die Kinder ernährt und das Haus ab bezahlt wird, wie vermutlich ihre Frau ihren nicht unbeträchtlichen Beitrag durch die Betreuung der Kinder leistet und ihnen den Rücken frei hält um erfolgreich im Beruf zu sein, wenn sie nicht sogar auch noch berufstätig ist.

Wichtig finde ich nur, dass man ein Berliner Testament macht auf Gegenseitigkeit. So ist man abgesichert wenn ein Partner stirbt und man später mal unliebsame Überraschungen mit Kindern oder Verwandtschaft vermeiden will.

Eine Ehe ist kein Garant für ewige Treue, Zuneigung und Liebe und sie werden mehr als 1x in dieser Beziehung auf die Probe gestellt werden, sei es durch widrige Umstände, die Kinder, berufliche, gesundheitliche oder finanzielle Sorgen oder einfach dem Umstand, dass der tägliche Alltagstrott Einzug gehalten hat und man sich einfach auseinandergelebt hat.

All diese Umstände verletzen und führen nicht selten zur Scheidung und dann geht das Gerangel um die Kohle los. Wenn Sie nicht gerade ein Gigolo, Säufer, Schläger oder Zocker sind, denke ich dass sie oder ihre Frau gut daran tun es ohne Ehevertrag hinzubekommen.

Und wichtig, besprechen sie alles Finanzielle gemeinsam und behandeln alles partnerschaftlich, dann funktioniert es auch ohne Ehevertrag.

Ein Ehevertrag würde sie vermutlich nur benachteiligen und führt gerne dazu, dass sich derjenige der daraus keinen Nutzen zieht, sich irgendwann benachteiligt oder ausgenutzt vorkommt. Das ist Gift für eine Beziehung wenn der honeymoon mal untergeht :smile:

Das einfachste wäre ein Gang zur Bank (man sollte bei der Bank Veränderungen im Vertragsverhältnis eh immer mitteilen), wo man gleich schriftlich festhält, dass das Grundstück nun von beiden Ehepartnern als Finanzierungssicherheit dient. So sparen sie sich die Änderung beim Amt wo das Grundstück eingetragen ist und haben gleichzeitig schwarz auf weiß, dass sie Miteigentümer sind. Die Bank wird ihnen dann schon kostenlos mitteilen ob da noch ein Stolperstein für sie besteht oder nicht.

Hoffe dass ich ihnen ein paar Anregungen geben konnte und wünsche Ihnen und ihrer Familie alles Gute!

liebe Grüsse

Hallo, erstes ist sinnvoll / wichtig einen Ehe-/ Partnerschaftsvertrag zu machen - das schützt BEIDE im Falle des Scheiterns !!! Haus: BEIDE im Grundbuch !!! Keine Expirimente - Liebe hin - liebe her ! Vertauen ist gut - Kontrolle ist besser. LG Volker