Besoffen gefahren, nicht erwischt!

Hallo zusammen

Person X ist am 20.3.13 Morgens aufgewacht und als sie zu ihrem Auto ging, fand sie es ziemlich ramponiert vor. Es waren andersfarbige Spuren an diesem. Person X war am Abend vorher bei Person Y,hat ziemlich gesoffen und ist dann mit ner halben Flasche Wodka abgehauen.(Sagt Person Y, bei der er war) Eine hatte sie sich schon einverleibt:frowning: sie weiss nichts mehr!!
Person X ging dann am nächsten Tag zur Polizei, weil sie nicht wusste, was oder wen sie angefahren hat. Die Polizei war sehr erstaunt, dass sich jemand freiwillig meldet. Sie fuhren dann zusammen durch den Ort und fanden eine leicht angeratschte Strassenlampe und sagten das auch gleich der Gemeinde.
Sie machten dann auch einen Alkotest, aber Person X hatte den Tag über schon wieder getrunken. Sie hatte natürlich schon wieder nen ziemlich hohen Wert (1,7), aber, und jetzt kommts, die Polizei meinte, wenn von der Gemeinde keine Rechnung über 1000€ kommt, kommt für sie nix nach, weil sie ihr sozusagen nix nachweisen können.
Heute bekam Person X jetzt einen Bescheid, dass sie 6 Monate ihren Führerschein abgeben muss und 600 € Strafe bezahlen muss.
Von der Gemeinde kam noch nichts.

Also jetzt mal abgesehen davon, dass man nichts trinkt und dann fährt (Person X fährt jetzt nichtmal mehr, wenn sie 1 Bier hat. War ne ziemlich blöde Lage damals), kann sie so ne Strafe kriegen, obwohl ihr nichts nachgewiesen werden kann? Zumal sie auch den Verdacht hat, dass Person Y, bei der sie war das Auto einfach genommen hat? Das hat Person X aber nicht angegeben :frowning:

Gruss und Danke schonmal
Karen

Hi,

die Person hat anscheinend die Fahrt unter Alkoholeinfluss zugegeben. Hat also ein Geständnis abgelegt. Ob eine Schadensersatzforderung vom Geschädigten=Gemeinde kommt ist ein anderes paar Schuhe.
Die Person war so stark alkoholisiert, dass sie einen Filmriss erlitt. Dies ist eine qualitative Aussage und keine Quantitative, da eine Messung nicht mehr korrekt durchgeführt werden kann.

Falls dieses Geständnis angefochten werden soll:
Die Frage ist jetzt ob dieses wegen des doch beträchtlichen Alkoholpegels während des Geständnisses zulässig ist.

MFG

Warum stellt man sich selbst wenn man dann nicht mit den Folgen leben kann?

Das Strafmaß liegt am unteren Ende des Möglichen, allerdings fehlt der Nachweis das Person X tatsächlich gefahren ist. Ein Anwalt könnte hier sicher Einiges tun.

Person Y zu beschuldigen ohne auch nur Anhaltspunkte für dessen Schuld zu haben würde möglicherweise eine Straftat nach §164 StGB darstellen.

Gruß Crack

HyHy Crack

Person X war dermassen unter Schock, als sie das Auto sah, dass sie zur Polizei MUSSTE! Es hätte ja auch sein können, dass sie einen Menschen angefahren hat. Stafe ja, aber gleich so hoch? Auf Verdacht? Na, ich weiss nicht…
Ich weiss was du meinst, aber hätte PersonX warten sollen, bis „vielleicht“ die Polizei zu ihr kommt, weil sie jemand angezeigt hat.
Ich denk mal, dass in dem Fall ne Selbstanzeige doch besser war. Das Problem ist, dass Person X nix mehr weiss und besoffen war, als sie dies tat.

Die andere Person ist ganz raus, da Person X nichts weiss und nur vermutet.

Danke Karen

Hallo Safrael

Wir hoffen jetzt, dass Person X Morgen zum Anwalt geht.

Person Y ist völlig raus, da Person X nichts mehr weiss.

Danke Karen

Person X war dermassen unter Schock, als sie das Auto sah,
dass sie zur Polizei MUSSTE! Es hätte ja auch sein können,
dass sie einen Menschen angefahren hat. Stafe ja, aber gleich
so hoch? Auf Verdacht? Na, ich weiss nicht…

Auf Verdacht kann niemand verurteilt werden. Offensichtlich reichen dem Richter aber die Fakten aus. Mit dem Strafmaß kann Person X durchaus zufrieden sein, im Allgemeinen ist hier mit einem Entzug der FE von 10-12 Monaten und einer Geldstrafe von 25-40 Tagessätzen zu rechnen.

Aber wie schon gesagt, ein Anwalt kann hier sicher noch was machen wenn die Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist…

Ich weiss was du meinst, aber hätte PersonX warten sollen, bis
„vielleicht“ die Polizei zu ihr kommt, weil sie jemand
angezeigt hat.

In dem Fall ja, auch wenn das moralisch verwerflich erscheint.

Person X weiß nicht was passiert ist, eine Selbstanzeige ist daher nicht unbedingt klug. Außerdem wirkt das hier nicht strafmildernd.

Ich denk mal, dass in dem Fall ne Selbstanzeige doch besser
war. Das Problem ist, dass Person X nix mehr weiss und
besoffen war, als sie dies tat.

Wenn der Verdacht das Person Y gefahren sein könnte gleich geäußert worden wäre dann hätte die Polizei auch in dieser Richtung ermitteln müssen.

Gruß Crack

Auf Verdacht kann niemand verurteilt werden. Offensichtlich
reichen dem Richter aber die Fakten aus. Mit dem Strafmaß kann
Person X durchaus zufrieden sein, im Allgemeinen ist hier mit
einem Entzug der FE von 10-12 Monaten und einer Geldstrafe von
25-40 Tagessätzen zu rechnen.

OK! Da kann Person X Ja wirklich zufrieden sein:frowning:

Aber wie schon gesagt, ein Anwalt kann hier sicher noch was
machen wenn die Einspruchsfrist noch nicht verstrichen ist…

Nein, der Brief kam heute an und sie ist 14 Tage.

Ich weiss was du meinst, aber hätte PersonX warten sollen, bis
„vielleicht“ die Polizei zu ihr kommt, weil sie jemand
angezeigt hat.

In dem Fall ja, auch wenn das moralisch verwerflich erscheint.

Whow, das hätte Person X nicht können. Und, es haben ihm noch 3 Personen ins Gewissen geredet, dass er das machen soll. Obwohl es nicht nötig war ihm zuzureden.

Person X weiß nicht was passiert ist, eine Selbstanzeige ist
daher nicht unbedingt klug. Außerdem wirkt das hier nicht
strafmildernd.

Hmm, ich hätte schon gedacht, dass es strafmildernd wirkt.

Wenn der Verdacht das Person Y gefahren sein könnte gleich
geäußert worden wäre dann hätte die Polizei auch in dieser
Richtung ermitteln müssen.

Hat er nicht und würde dies auch nicht tun, wenn es nochmal passieren würde. Da Person Y erst an diesem Tag den Führerschein gemacht hat und er nichts mehr weiss. Falsch Beschuldigen macht er nicht.

Gruss
Karen

Ich finde es toll, dass X das so gemacht hat.
Ob X nun wirklich gefahren ist oder nicht, hat die Polizei nachzuweisen /(was sie nicht mehr kann). Der Alkoholpegel beim Geständnis und der Filmriss am Abend zuvor, sollten Grund genug sein um hier mit anwaltlicher Hilfe etwas zu erreichen.
Selbstanzeige wird immer beim Strafmaß berücksichtigt. Im Gegensatz zum Steuerrecht bleibt man aber nicht Straffrei.

Dessen ungeachtet sollt sich X mal über „Alkoholmissbrauch“ schlau machen. Da gibt es Selbsthilfegruppen und jede Menge sonstiger Hilfen.

vnA

Ich finde es toll, dass X das so gemacht hat.
Ob X nun wirklich gefahren ist oder nicht, hat die Polizei
nachzuweisen /(was sie nicht mehr kann). Der Alkoholpegel beim
Geständnis und der Filmriss am Abend zuvor, sollten Grund
genug sein um hier mit anwaltlicher Hilfe etwas zu erreichen.
Selbstanzeige wird immer beim Strafmaß berücksichtigt. Im
Gegensatz zum Steuerrecht bleibt man aber nicht Straffrei.

OK, Danke
Ich bin mir aber mittlerweile fast sicher, dass X die Strafe einfach annehmen wird! X ist zu bequem…
Muss er wissen. Ich denke mal ICH würde was machen.

Dessen ungeachtet sollt sich X mal über „Alkoholmissbrauch“
schlau machen. Da gibt es Selbsthilfegruppen und jede Menge
sonstiger Hilfen.

X hat schon Ahnung. Nicht nur mit Alkohol:frowning: Er hat auch Hilfe in Anspruch genommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte er aber ziemliche Probleme. Und die hat er jetzt wieder…

Danke
Karen