Bekomme nach der Anwärterzeit nun meine
Erfahrungsstufen(früher Dienstaltersstufen) von der
Bundeswehrzeit angerechnet oder fange ich bei A6 Stufe 1 an?
Das ist ziemlich komplex und muss individuell berechnet werden, aber ich gebe dir mal die entsprechenden Paragraphen aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz, dann kriegst du das bestuimmt selbst hin:
"§ 28 DNeuG
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des
§ 27 Abs. 3 anerkannt:
[…]
3. bei einem ehemaligen Berufssoldaten oder bei einem ehemaligen Soldaten auf Zeit Dienstzeiten nach der Soldatenlaufbahnverordnung;
die Anerkennung erfolgt durch Übertragung der im Soldatenverhältnis erreichten Stufe und der darin zurückgelegten Erfahrungszeit; hatte
der Soldat in der im Soldatenverhältnis zuletzt erreichten Stufe bereits die sich aus § 27 Abs. 3 ergebende Erfahrungszeit zurückgelegt, erfolgt die Anerkennung durch Festsetzung der nächsthöheren Stufe,[…]"
"§ 27 DNeuG
Bemessung des Grundgehaltes
[…]
(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit bei Soldaten in der Stufe 2 zwei Jahre und drei Monate und bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes
in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei Jahre. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Abs. 2 nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.
(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate. Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4. Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen
Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des
Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."
Gruß Andreas