Besoldung Beamter

Hallo,

ich werde 2011 als Beamtenanwärter in der Kommune eingestellt.
Davor war ich 8 Jahre Zeitsoldat
Bekomme nach der Anwärterzeit nun meine Erfahrungsstufen(früher Dienstaltersstufen) von der Bundeswehrzeit angerechnet oder fange ich bei A6 Stufe 1 an?

Vielen Dank

Erfahrungsstufen(früher Dienstaltersstufen) von der
Bundeswehrzeit angerechnet oder fange ich bei A6 Stufe 1 an?

Als Student habe ich mehrere Jahre in den semesterferien bei der Post (damals noch öD) gejobbt. Als ich nach dem Studium bei der Uni angestellt wurde, wurden mir die Dienstzeiten bei der Post in voller Länge auf mein Dienstalter angerechnet.

Ich könnte mir vorstellen, dass auch heute noch so verfahren wird.

Bekomme nach der Anwärterzeit nun meine
Erfahrungsstufen(früher Dienstaltersstufen) von der
Bundeswehrzeit angerechnet oder fange ich bei A6 Stufe 1 an?

Das ist ziemlich komplex und muss individuell berechnet werden, aber ich gebe dir mal die entsprechenden Paragraphen aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz, dann kriegst du das bestuimmt selbst hin:

"§ 28 DNeuG
Berücksichtigungsfähige Zeiten

(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden den Beamten als Erfahrungszeiten im Sinne des
§ 27 Abs. 3 anerkannt:
[…]
3. bei einem ehemaligen Berufssoldaten oder bei einem ehemaligen Soldaten auf Zeit Dienstzeiten nach der Soldatenlaufbahnverordnung;
die Anerkennung erfolgt durch Übertragung der im Soldatenverhältnis erreichten Stufe und der darin zurückgelegten Erfahrungszeit; hatte
der Soldat in der im Soldatenverhältnis zuletzt erreichten Stufe bereits die sich aus § 27 Abs. 3 ergebende Erfahrungszeit zurückgelegt, erfolgt die Anerkennung durch Festsetzung der nächsthöheren Stufe,[…]"

"§ 27 DNeuG
Bemessung des Grundgehaltes

[…]
(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit bei Soldaten in der Stufe 2 zwei Jahre und drei Monate und bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes
in den Stufen 5 bis 7 jeweils drei Jahre. Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Abs. 2 nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.

(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate. Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4. Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen
Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des
Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."

Gruß Andreas

Danke für deinen Beitrag

Das DneuG ist ja ein Bundesgesetz gilt dieses auch für Bayern?

Viele Grüße

Das DneuG ist ja ein Bundesgesetz gilt dieses auch für Bayern?

Eben weil es ein Bundesgesetz ist gilt es auch in Bayern. Aber hier kannst du sicher noch ein paar Infos bekommen:

http://www.bayerischer-beamtenbund.de/index.php?id=481

Gruß Andreas

Hi,

wie kommst du drauf, daß das DneuG auch für Landesbeamte gilt???

Da steht nur was von BUNDESbeamten!
und ist auch nur für BUNDESbeamte.

grüße
miamei

Hallo,

derzeit ist in Bayern nicht mal sicher, ob man als Eingangsbesoldung überhaupt A6 oder nicht doch A5 bekommt.

Der Doppelhaushalt 2011/12 sieht eine Absenkung der Eingangsbesoldung vor…

Grüße
miamei

Danke für deinen Beitrag,

wo steht das und wo kann ich dies nachlesen.
Ich habe vergeblich gegoogelt nach den Diesntrecht…

Viele Grüße