Besoldung Experte gesucht! Bitte wichtig

Hallo
ich bin Beamtin A7 und bin seit Februar2001 mit einer
> Wochenarbeitszeit von 8 St.wöchentlich wieder im Dienst.
> Mein Mann ist Angestellter und vollberuflich.Wir haben4 Kinder.
> Seit Jahren haben unsere Personalstelle Schwierigkeiten beim
> Festlegen unseres Familienzuschlags.Wir haben immer mit
> offenen Karten gespielt und jede Anfrage seitens der Personal-
> stellen ehrlich beantwortet. Bei Versenden der Vergleichsmitteilungen
> zwischen den Personalstellen ist vor ca.
> 4 Jahren aufgefallen, das mein Mann zwar dem öffentlichen Dienst
> gleichgestellt war aber eben nicht als öffentlicher Dienst gilt.
> Wir mussten einen nicht wesentlichen Betrag zurückzahlen.Dies
> war unserer Meinung nach nicht unser Fehler sondern ein
> Bearbeitungsfehler der Personalstelle.
> Heute habe ich wieder Post bekommen indem ich wieder Bezüge
> in falscher Höhe von 4000,- DM (der volle FamZ der Stufe 1 und 2
> wurde gezahlt, obwohl ich nur 8 Std. wöchentlich arbeite)gezahlt
> bekommen habe.
> Ich erhalte gem.§28 Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit
> mich zu äußern.Es gibt doch die Möglichkeit den Wegfall der
> Bereicherung zu erwirken. Wer kann mir Tipps geben. Wir sind
> finanziell nicht einfach so in der Lage dieses zurück zu fordern.
>
1000000 Dank

Hier geht es offensichtlich um die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes. Das heisst, der Behörde ist aufgefallen, dass sie einen Fehler gemacht hat und Dir zu Unrecht Geld ausgezahlt hat. Das möchte sie jetzt zurück haben. Allerdings genießt Du in einem solchen Fall Vertrauensschutz. Wenn Du immer korrekte Informationen an die Behörde weitergegeben hast und Du darauf vertrauen konntest, dass die Höhe der Zahlungen rechtmäßig war, kann nicht einfach zurückgefordert werden.
Auf jeden Fall solltest Du Dich an Deinen zuständigen Personalrat wenden. Der kann Dir sicher helfen. Falls Du in der Gewerkschaft bist, dann steht Dir darüber auch Rechtschutz zu.

Mitsch

Hallo, Guten Morgen,

eine entscheidende Frage düfte sein, ob auf der jeweiligen Auszahlung des Gehaltes ein Vorbehalt zur Auszahlung vermerkt ist.Ist dies der Fall, kann die Behörde tatsächlich berechtigte Forderungen (zu hohe Zahlungen) wieder verlangen.

Gegen die Rückforderung würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Schon allein um bis zur Klärung die Fristen nicht zu versäumen. Erkläre Widerspruch unter Verweis, dass die ausführliche Begründung nach Klärung des Sachverhaltes vorgelegt wird. Dann scheint es mir erforderlich, dass Ihr Euch einmal informiert, ob es zutreffend ist, dass eine Stelle, die der Arbeitgeber als „ähnlich dem öffentlichen Dienst“ betrachtet es auch ist. Ausserdem müsste es wohl kaum erklärbar sein, weshalb erneut die Personalstelle Mist baut. Vertrauensschutz auf die zahlung mag nicht gegebn sein, aber ihr habt Anspruch darauf, dass nach bekannten Umständen die Behörde rechtzeitig und auch umfassend etwass klärt und nicht abwartet, um dann Forderungen zu stellen. GGFls. wie ein anderer Teilnehmer bereits hingewiesen zum Personalrat, noch besser zur Gewerkschaft oder Beamtenbund.

Gruss Günter

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