Besondere Ausweise

Hallo.

Mitte der 90er Jahre war ich in einer ostdeutschen Fernsehredaktion tätig, die manchmal investigative Beiträge produzierte.

Einmal, als wir zu Dreharbeiten mit dem Kamerateam unterwegs waren, ging ein Fußgänger so auf einen Kameramann los, daß ihm fast die Kamera herunterfiel. (Obwohl ich oft zu Dreharbeiten unterwegs gewesen bin, habe ich eine körperliche Attacke auf ein Mitglied des Fernsehteams nur ein einziges Mal erlebt.)

Wenig später war ein uniformierter Polizist zur Stelle und verlangte den Ausweis des aggressiven Fußgängers. Der gab seinen Ausweis heraus und der Polizist schaute ihn an. Plötzlich schien der Polizist wie erstarrt, gab den Ausweis zurück und ließ den Mann ohne weiteres weitergehen.

Von dieser Angelegenheit habe ich danach nie wieder etwas gehört. Es wurde in der Redaktion auch nicht darüber diskutiert.

Meine Frage lautet nun: Gab und gibt es besondere Ausweise, die Leute dazu berechtigen, einen Kameramann oder irgendjemand sonst auf offener Straße körperlich zu attackieren, ohne daß die Polizei etwas unternehmen darf ?

Diplomatenausweis ??? owT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also wie ein Diplomat sah der nicht aus.

Ach so !?
War er dicker oder dünner als ein Diplomat? :wink:

Gruß.Timo

Also wie ein Diplomat sah der nicht aus.

3 Like

Hallo Torsten,

für das Verhalten des Polizisten gibt es eigentlich nur die eine Erklärung,das es sich bei dem „Zivilisten“ um einen Vollzugsbeamten des
Staates gehandelt hat (sprich Verfassungsschutz/Politisches „Kommisariat“ der Polizei und ähnliche…).
Nur Vollzugsbeamte des Staates dürfen in Ausübung ihres Dienstes
in Anwendung des „Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwanges“
„handgreiflich“ werden…was aber noch lange nicht heißt,das diese
„Aktion“ auch rechtmäßig ist…
Die Rechtmäßigkeit kann man nur auf dem Gerichtswege klären lassen.

mfg

Frank