'besondere Belastungen'...was fällt alles darunter

Wir müssen unsere Einkommenserklärung abgeben.
Es gibt doch diese Option „besondere Belastungen“…was fällt alles darunter?

Wir hatten einen Bauschaden und würden z.b. gerne die Handwerkerrechnung beilegen, weil es für uns wirklich eine besondere und unerwartete Belastung war.

Versuchen oder chancenlos?

Mit einem kurzen Begleitbrief oder nicht notwendig?

Freue mich über jede Meinungsäußerung!

LG,

Nina

Hallo,

die Möglichkeit der Absetzungen für außergewöhnliche Belastungen ist auch für solche Fälle gedacht.
Es gibt AB besonderer Art, d.h. für Behinderte, für pflegende und gepflegte Personen usw. Derartige Absetzungen sind begrenzt, und zwar durch Pauschbetrag bzw. Höchstbetrag ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung.

Darüber hinaus gibt es AB allgemeiner Art, die für Euch wohl eher zutreffen. Diese sind der Höhe nach unbegrenzt, jedoch gibt es eine zumutbare Belastung, d.h. der Gesetzgeber erwartet, daß man diese zumutbare Belastung selbst targen kann, d.h. Ausgaben bis zu dieser Höhe sind nicht absetzbar. Voraussetzung ist weiterhin, daß die Ausgaben

  • außergewöhnlich
  • zwangsläufig
  • notwendig und angemessen und
  • eine finanzielle Belastung sind.

Es dürfen keine Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben sein.

Die Höhe der zumutbaren Belastung bemißt sich in Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte und des Familienstandes. Sie liegt zwischen 1% und 7% der Einkünfte.

Da ich lese, daß Du Hausfrau und Mutter bist, sei als Beispiel dies genannt: Bei Einkünften von TDM 30-100, verheiratet, ein Kind liegt der Prozentsatz bei 3.

Als AB sind viele Dinge abzugsfähig, aber eben nicht alle. Die genannten Kriterien sind vielleicht ein Anhaltspunkt. Handwerkerrechnungen gehören im allgemeinen nicht dazu, weil sie meistens nicht zwangsläufig sind. Wenn es aber bei Euch gebrannt hat (als Beispiel), dann ließe sich darüber reden. Ausgaben aufgrund von Todesfällen, Schwangerschaften, Hochzeiten und (anderen *g*) Naturkatastrophen sind z.B. abzugsfähig, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Gruß
Christian

Nachtrag
Ich lese gerade, daß die Handwerker aufgrund eines Bauschadens anrücken mußten. Da ist die Zwangsläufigkeit je nach Art des Schadens natürlich u.U. schon gegeben. Allerdings müßt Ihr dann evtl. Versicherungs- oder Entschädigungsleistungen des Bauunternehmers natürlich in Anrechnung bringen.

Gruß
Christian

Wir hatten einen Bauschaden und würden z.b. gerne die
Handwerkerrechnung beilegen, weil es für uns wirklich eine
besondere und unerwartete Belastung war.

hi nina,

viel hat dir ja schon der EXC beantwortet…
was liegt denn für ein bauschaden vor? die frage bei solchen sachen ist immer der nach dem „verlorenen aufwand“. eine erweiterung, umbau, ausbau etc. bringt ja was fürs geld, deswegen ist es keine aussergw. bel.

die frage ist, wer hat den bauschaden verursacht. wenn ein person dafür verantwortluch ist, hast du wohl einen schadenersatzanspruch gg. denjenigen. wurde der bauschaden durch hochwasser, sturm o.ä. verursacht siehts schon besser aus für die steuererklärung.

gruss vom

showbee