Hallo,
Beamte werden ja nach einer besonderen Tabelle besteuert, also viel geringer pro Euro Bruttogehalt. Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Ehepaar, er Angestellter, sie Beamtin, die Steuererklärung machen.
Ist da die getrennte Veranlagung besser, weil ihre Steuerlast nach der besonderen Tabelle gemacht wird und das Ehegattensplitting somit ungünstiger, da das gesamte gemeinsame Einkommen plötzlich der normalen Steuer unterliegt?
Als Beispiel kann man mal durchkalkulieren:
-wenn Person Angestellter ca. 55.000 Euro hatte, StKl III., 13,25 Gehälter, also größere Progression an drei Monaten
- Person Beamte hat aufgrund von Elternzeit nur geringe Einkünfte im niedrigen 4 stelligen Eurobereich, StKl V, da kommt bei gemeinsamer Veranlagung (keine besonderen Werbungskosten o.ä.)eine Rückzahlung von gut 100 Euro raus. Das kanns doch nicht sein, oder?
Also was ist die beste Strategie, wenn Beamte und Angestellte verheiratet sind?
Gruß
M.