Besondere Lohnsteuer Beamte - Ehegattensplitting

Hallo,

Beamte werden ja nach einer besonderen Tabelle besteuert, also viel geringer pro Euro Bruttogehalt. Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein Ehepaar, er Angestellter, sie Beamtin, die Steuererklärung machen.

Ist da die getrennte Veranlagung besser, weil ihre Steuerlast nach der besonderen Tabelle gemacht wird und das Ehegattensplitting somit ungünstiger, da das gesamte gemeinsame Einkommen plötzlich der normalen Steuer unterliegt?

Als Beispiel kann man mal durchkalkulieren:

-wenn Person Angestellter ca. 55.000 Euro hatte, StKl III., 13,25 Gehälter, also größere Progression an drei Monaten

  • Person Beamte hat aufgrund von Elternzeit nur geringe Einkünfte im niedrigen 4 stelligen Eurobereich, StKl V, da kommt bei gemeinsamer Veranlagung (keine besonderen Werbungskosten o.ä.)eine Rückzahlung von gut 100 Euro raus. Das kanns doch nicht sein, oder?

Also was ist die beste Strategie, wenn Beamte und Angestellte verheiratet sind?

Gruß

M.

Beamte werden ja nach einer besonderen Tabelle besteuert, also
viel geringer pro Euro Bruttogehalt. Wie sieht das eigentlich

Wie kommst Du denn auf diese Idee ? Schon mal was vom Gleichheitsgrundsatz gehört ?

Also was ist die beste Strategie, wenn Beamte und Angestellte
verheiratet sind?

Wie bei jedem anderen Doppelverdiener-Ehepaar auch.

Servus,

die Besonderheit beim Lohnsteuereinbehalt bei Beamten bezieht sich auf die andere Berücksichtigung der Vorsorgepauschale. Das hat damit zu tun, dass der Lohnsteuereinbehalt pauschalisierend die Verhältnisse bei der Veranlagung zur ESt berücksichtigen soll.

Bei der Veranlagung zur ESt werden die tatsächlichen Verhältnisse individuell berücksichtigt, auch bei Zusammenveranlagung.

Die Frage einer eventuell vorteilhaften getrennten Veranlagung kann man nicht pauschal klären - die einfachste Methode, diese zu prüfen, ist, indem man beide Alternativen rechnet. Fälle, in denen die getrennte Veranlagung sinnvoll ist, sind bei zwei Arbeitnehmern, die Arbeitslohn beziehen, ausgesprochen selten, aber es gibt sie.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Wie kommst Du denn auf diese Idee ? Schon mal was vom
Gleichheitsgrundsatz gehört ?

Guckst Du § 10c Abs. 3 Nr. 1 EStG:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__10c.html

Die u.a. bei Beamten und Altersrentnern anders berechnete Vorsorgepauschale ist in der „Besonderen Lohnsteuertabelle“ verwurstet, von der hier die Rede ist.

Schöne Grüße

MM

Die u.a. bei Beamten und Altersrentnern anders berechnete
Vorsorgepauschale ist in der „Besonderen Lohnsteuertabelle“
verwurstet, von der hier die Rede ist.

Das ist wohl wahr, allerdings zahlt der Beamte für einen Euro z.v.E. genausoviel oder wenig Steuern wie ich als Selbstständiger. Richtig ?

Aber nicht beim monatlichen Lohnsteuerabzug.

Das ist der Unterschied.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nur dass der Beamte ja ein ganz anders zvE hat. Nämlich ein höheres, da er (soweit nicht andere Vorsorgeaufwendungen vorhanden) die gekürzte Vorsorgepauschale erhält, § 10c (3) EStG.

Deshalb zahlt er auch beim monatlichen Lohnsteuerabzug „mehr“ Steuern und nicht wie oben steht weniger. Das beinhaltet auch die Lohnsteuertabelle B, das B steht nicht für Beamten sondern für besondere Tabelle, während das Allgemeinvolk der allgemeinen Tabelle unterliegt.

Dafür hat der Beamte den Vorteil, dass er keine Sozialversicherung aus versteuertem Gehalt zahlen muss.

Beamte werden ja nach einer besonderen Tabelle besteuert, also viel geringer pro Euro Bruttogehalt

Es muss heißen: viel höher pro Euro Bruttogehalt.

Die besondere Tabelle beinhaltet eine gekürzte Vorsorgepauschale. Ein geringerer Abzug führt zu einer höheren Lohnsteuer.

Ändert das jetzt irgendetwas an der Aussage…
…dass für die steuerliche Veranlagung von Ehegatten nichts speziell anderes zu beachten ist, wenn einer Beamter ist?

mfg

m.g.

Zu beachten ist nicht, die gekürzte Vorsorgepauschale wird vom Finanzamt automatisch beachtet.

Dafür hat der Beamte den Vorteil, dass er keine
Sozialversicherung aus versteuertem Gehalt zahlen muss.

Doch.

Nämlich die Krankenversicherung.