Ehefrau ist Deutsche und lebt auch in Deutschland und ist Angestellte.
Der Ehemann, Amerikaner und in Amerika wohnhaft und arbeitet für die Regierung.
Welche Veranlagung müsste man bei der Einkommenssteuererklärung angeben?
Die besondere Veranlagung behandelt die Eheleute ja, als wären sie nicht verheiratet. Aber gibt es da nicht eine spezielle Behandlung in solchen Fällen ??
Ehefrau ist Deutsche und lebt auch in Deutschland und ist
Angestellte.
Der Ehemann, Amerikaner und in Amerika wohnhaft und arbeitet
für die Regierung.
Welche Veranlagung müsste man bei der
Einkommenssteuererklärung angeben?
Die besondere Veranlagung behandelt die Eheleute ja, als wären
sie nicht verheiratet.
Stimmt, aber im Jahr der Eheschliessung kann man zwischen drei verschiedenen Veranlagunngsarten wählen.
Aber gibt es da nicht eine spezielle
Behandlung in solchen Fällen ??
Der im Ausland lebende Ehegatte ist nicht unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig im Inland.
Eine Zusammenveranlagung (oder getrennte Veranlagung) kann nur beantragt werden, wenn der im Ausland lebende Ehegatte weniger als 10% der Einkünfte des im Inland lebeneden Ehegatten und weniger als 6.136 Euro jährlich verdient. § 1 Einkommensteuergesetz