Besondere Wartezeit Entbindung

morgen,

geht um eine allgemeine Frage bzgl. der besonderen 8-monatigen Wartezeit für Entbindung.

Folgender Fall:

jemand schließt eine Zusatz-KV ab, die u.a. z.B. für Heilpraktiker leistet. Kurz nach Abschluss wird eine Schwangerschaft festgestellt.

Gilt die 8-monatige Wartezeit nur für die Entbindung selbst oder gilt diese auch für Behandlungen, die aufgrund der Schwangerschaft z.B. vom Heilpraktiker durchgeführt werden?

Konnte dazu leider nichts finden - wäre schön, wenn hier jemand bescheid weiß.

Vielen Dank

MfG

M. Waizmann

Interessante Frage für einen Makler :wink:

§3 Abs. 3 MB/KK bzw § 178c VVG sprechen von Entbindung, nicht von Schwangerschaft!

http://www.pkv.de/downloads/MBKK.pdf

Hallo Cassiesmann,

die Musterbedingungen sind mir schon bekannt - ich würde es tendenziell auch so interpretieren wie du, bin mir aber wie gesagt nicht 100%ig sicher.

Kann das evtl. noch jemand bestätigen?

MfG

M.Waizmann

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann das evtl. noch jemand bestätigen?

jo, ich.

Kosten für Schwangerschaftsbeschwerden, -untersuchungen und Fehlgeburten fallen unter die allgemeine Wartezeit.

Die besondere Wartezeit für Entbindung gilt übrigens auch für Frühgeburten.

Schöne Grüße, Bernhard.