Besonderes Wechselrecht PKV zu GKV - Kündigung

Hallo liebe w-w-w User,

ich habe eine dringende Frage zu einem Wechsel von der privaten Krankenvollversicherung in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Gemäß §9 SGB V haben schwerbehinderte Menschen ein Sonderzugangsrecht zur GKV.

Es geht um einen schwerbehinderten Menschen, welcher aufgrund seiner Krankeit nicht mehr arbeiten und somit auch die Prämie für die PKV mehr zahlen kann. Er erfüllt alle Voraussetzungen, welche sich aus der o.g. Rechtsquelle ergeben.

Die gesetzliche wird Ihn nehmen ab Beginn der Feststellung des GdB. Die Kasse verlangt verständlicherweise eine Kopie der Kündigunsbestätigung der PKV.

Diese allerdings pocht auf eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, was für den Behinderten bedeuten würde: ein knappes weiteres Jahr in der für Ihn unbezahlbaren PKV.

Zu der eigentlichen Frage: Gibt es ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Urteil auf das man sich berufen kann, um den Vertrag außerordentlich zu kündigen?
Bis jetzt wurde eine Bitte um Kulanz an die PKV gestellt.

Ich danke euch bereits jetzt für eure Antwort.

Schönen Gruß,

Hallo,

die gesetzliche Krankenkasse hat keine Grundlage, eine Kündigungsbestätigung zu verlangen. Ggf. kann die Krankenkasse einen Nachweis anfordern, dass man seit dem 01.04.2007 immer krankenversichert war.

Für die Privatversicherung gibt es keine Recht auf eine vorzeitige Kündigung. Das existiert nur bei Eintritt von Versicherungspflicht in der GKV oder bei Beginn einer Familienversicherung.

Absatz 2:

Rein rechtlich gibt es nur die Wahl zwischen:- einer…

Das mit dem Kündigungsrecht sehe ich genauso.

Aber vielleicht muss man der PKV nur mal vorrechnen, welche Kosten in dem Jahr anfallen werden !?

Viel Glück !