Besonderheiten des Zahnarztrechts

Guten Abend,
Für die Uni sollen wir einen Vortrag über Zahnarztrecht vorbereiten. Literatur gibt es viel. Allerding Listet diese einfach die für Ärzte zutreffenden Rechte. Unser Problem ist, dass wir als MedizinInformatiker nur eine oberflächliche Ahnung von Medizinrecht haben und daher nicht erkennen,welche Rechte speziell für Zahnärzte gelten und welche für Ärzte allgemein.(Über die allgemeinen Rechte referieren andere Gruppen)

Vielleicht gibt es hier ja eine/e Spezialisten/tin der/die uns kurz die Besonderheiten des Zahnarztrechts nennen kann damit wir Anhaltspunkte haben auf die wir uns konzentrieren können =)

Mit freundlichen grüßen

Anne und Martin

Hallo,

vielleicht helfen diese Links weiter:

http://www.berufskunde2020.de/inhalt/gesetzliche-vor…

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zhg/ge…

http://www.zkn.de/index.php?id=74&no_cache=1&file=43…

http://www.praxismanager.de/equadrat_cms/medien/publ…

VG
EK

Guten Abend,
vielen vielen Dank =) habe die Links zwar erstmal nur Überflogen aber sieht wirklich gut und nützlich aus. Dann mach ich mich gleich mal ans sorgfältige lesen und ausarbeiten. Obwohl ich eine ganze Weile gegooglt hab bin ich auf keine der Seiten gestoßen… scheinbar das falsch gesucht^^" .
Einen schönen Abend noch

Anne

Hallo Anne,

vielleicht kannst Du uns erläutern, was Du unter Zahnarztrecht verstehst.

Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Ausübung der Zahnmedizin findest Du im Zahnheilkundegesetz, die sozialrechtlichen Grundlagen im SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch). Darüber hinaus gibt es nach meiner Kenntnis keine weiteren nur für die Zahnmedizin gültigen Rechtsvorschriften.

Einzelfallentscheidungen der Gerichte zu allen Themen der Zahnmedizin gibt natürlich zu Genüge.

Also, bei etwas konkreterer Fragestellung kann ich Euch wahrscheinlich besser helfen.

Gruß
Gero

Danke für die Antwort. =)
Das Problem ist das wir auch keine genaueren Informationen haben. =( Wir sollen einfach den Rest des Kurses über die Besonderheiten des Zahnarztrechts informieren und dabei besonders auf die Unterschiede zum „normalen“ Medizinrecht eingehen.