Bespitzelung erlaubt?

Folgenden Fall angenommen:
Herr und Frau X sind seit 5 Jahren getrennt und lassen sich scheiden. Es existiert ein Ehevertrag, wonach jeder 50% des Vermögens erhält. Die beiden haben schon vor Jahren vereinbart, wer was mitnimmt, sie sind sich einig und setzen darber hinaus einen notariellen Vertrag auf, wie das restliche Vermögen aufgeteilt wird.

Der Vater von Frau X (Schwiegervater des Herrn X) fühlt sich in seiner Ehre gekränkt und stellt Herrn X nach.

Er observiert Herrn X, fragt seine kleinen Kinder nach ihm aus, beobachtet seine Aktivitäten im Internet und beobachtet vor allem seine Aktivitäten in einem großen bekannten Internet-Auktionshaus.

Er führt Buch darüber, was Herr X von den vor 5 Jahren mitgenommenen Gegenständen versteigert, wieviel er dafür erhält, was er einkauft und versucht Frau X dazu zu zwingen, den notariellen Vertrag zu modifizieren, da er glaubt, für seine Tochter noch mehr herauszuholen.

Frage: Darf der Vater Herrn X observieren? Darf er seine Internet-Aktivitäten aufzeichnen? Wo fängt Spionage an, wo hört Privatsphäre auf?

Hi,

zuerst dachte ich an die beiden, aber da die Daten öffentlich zugänglich sind treffen diese leider nicht zu.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202a.html
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__202b.html

Danach dachte ich an Stalking, aber der Schwiegervater versucht ja keinen Kontakt herzustellen noch den Schwiegersohn zu treffen.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__238.html

Vielleicht macht der Schwiegervater ja mal einen Fehler, dann wären diese Paragraphen mal ein Ansatz.

MFG

Hallo Webbengel.
Bei uns ist Bespitzelung leider nicht strafbar. Sonst müssten ja Privatdetektive eingesperrt sein.
Gruß Michael