Bespitzelung/Kontrolle durch Arbeitgeber

Hallo zusammen,

man nehme folgenden FIKTIVEN Sachverhalt an:

Ich arbeite bei einem großen Konzern im Aussendienst, bin also nur
1-2 mal wöchentlich in meinem Büro in der Konzernzentrale, den Rest in meinem Gebiet unterwegs, in welchem ich auch meinen 1. Wohnsitz habe.
Am Konzernsitz habe ich einen 2. Wohnsitz (seit 5 Jahren ungefähr), an dem ich mich aber nur äußerst selten aufhalte. Aus diesem Grund habe ich auch von der Firma einen Dienstwagen erhalten, den ich steuerrechlich ordentlich versteuere (Maximaler Ansatz von 52 Familienheimfahrten sowie täglicher Ansatz von Fahrten 2. Wohnsitz zum Büro).
Vor drei Wochen wurde ich an einem Montagmorgen zu meinem Fachvorgesetzten ins Büro gerufen. Er fragte mich, ob ich eigentlich meinen Wohnsitz „hier“ noch hätte. Ich bejahte dies mit dem Hinweis, daß ich schon allein aus steuerlichen Gründen aufgrund der Dienstwagenbesteuerung den 2. Wohnsitz behalten müsse. Als ich ihn daraufhin fragte, wie er darauf komme, daß ich den Wohnsitz gekündigt hätte, schilderte er mir Folgendes.
Er wäre wiederrum zum Abteilungsleiter gerufen worden und jener hätte ihm bzgl. mir diese Frage gestellt. Als mein Fachvorgesetzter sagte er hätte keine genaue Kenntnis darüber, ob ich den Wohnsitz noch habe, erklärte der Abteilungsleiter, er habe vor einigen Tagen einen weiteren Mitarbeiter an die von mir angegebene Adresse geschickt, damit dieser an dem Mietshaus mal an die Türklingel und die Postkastenfächer schaue, „ob dort tatsächlich mein Name steht?!“.

Soviel zunächst zum Sachverhalt. Vielleicht noch der Hinweis, daß das Miethaus auf einem befriedeten Grundstück steht und der besagte Mitarbeiter auf jeden Fall dieses betreten musste, um Klingel und Postkästen nach Namen zu kontrollieren.

Als ich auf diese Schilderungen durch meinen Fachvorgesetzten sehr empört (wen wunderts) reagiert habe, meinte dieser nur, ich solle mich doch nicht so aufregen und weil ich einer seiner besten Mitarbeiter sei, wolle er mir damit nur sagen (mit einem Augenzwinkern), daß man sich, wolle man in der Firma bleiben, eben die nächsten Monate nichts zuschulden kommen lassen.
Und, ich wisse ja, daß zwischen mir und dem Abteilungsleiter der Nasenfaktor nicht stimme.

„In unserem Unternehmen stehen die nächsten Monate Entlassungen an, und es werden bereits jetzt Informationen gesammelt, mit denen man Mitarbeiter „leichter“ loswerden kann! AL Herr X. hat eben gedacht, er kann dir Betrug aufgrund von der Kilometerabrechnung wegen Deines Dienstwagens vorwerfen…!“ (Zitat meines Fachvorgesetzten).

Was haltet ihr von diesem Vorfall?

Über rege Diskussion, vor allem unter rechtlichen Aspekten, würde ich mich freuen!

Hi!

Was haltet ihr von diesem Vorfall?

Nichts! Zumindest nichts, was ich angreifbar finde…

Über rege Diskussion, vor allem unter rechtlichen Aspekten,
würde ich mich freuen!

Es wurde ja nicht gegen irgendein ARBEITSrecht (den Rest kenne ich nicht so gut) verstoße, so what?

Vielleicht meldet sich ja noch jemand wegen des Betretens des Grundstücks…

LG
Guido

Hallo,
ianal, aber

damit dieser an dem
Mietshaus mal an die Türklingel und die Postkastenfächer
schaue, „ob dort tatsächlich mein Name steht?!“.

Vielleicht noch der Hinweis,
daß das Miethaus auf einem befriedeten Grundstück steht und
der besagte Mitarbeiter auf jeden Fall dieses betreten musste,
um Klingel und Postkästen nach Namen zu kontrollieren.

wenn man das Grundstück betreten muss, um an den Briefkasten oder die klingel zu kommen, kann ich nicht glauben, dass es verboten ist, das Grundstück überhaupt zu betreten.
Oder begeht der Briefträger oder jeder potentielle Besucher jedesmal einen Hausfriedensbruch?
Gruß
loderunner

Hi,

Vielleicht meldet sich ja noch jemand wegen des Betretens des
Grundstücks…

auch das gibt nichts her. Für einen Hausfriedensbruch muß das Grundstück widerrechtlich betreten worden sein. Sofern aber keine besonderen Maßnahmen ergriffen wurden um ein Betreten generell zu unterbinden (Zaun übersteigen o.ä.) oder dem betretenden Menschen ein Hausverbot erteilt wurde, kann man kaum von widerrechtlichen Betreten ausgehen.
Erst wenn er das Grundstück auf Aufforderung nicht verlassen hätte, wäre ein Hausfriedensbruch gegeben.

Gruß Stefan