Besprechungen außer Arbeitszeit.Geht das?!

Liebe/-r Experte/-in,ich bin Zeitarbeiter.Das bin ich jedoch nur sonntags und feiertags.Da ich bei einem Betrieb,was über Zeitarbetsfirma läuft,sonntags und feiertags arbeite.Unter der Woche bin ich bei meinem festen Job,meinem Hauptarbeitsplatz beschäftigt.Das am Wochenende oder Feiertagen mache ich nur nebenbei.Ich habe eiben eine Familie zu versorgen…Um was es mir geht.Die Zeitarbeitsfirma WILL dass ich zur Besprechungen unter der Woche vorbeischaue in der Geschäftsstelle.Können sie es von mir verlangen!!!Da wo ich unter der Woche arbeite.Wenn mein Vorgesetzter etwas mit mir bereden wollen sollte,so tut er das während der Arbeitszeit.Aber doch nicht am freien Tag.Wo man extra Zeit nehmen soll.Was normal ist.Oder?Die von der Zeitarbeitsfirma aber sagen ich MUSS unter der Woche,auf ihr Verlangen,vorbeikommen.Ich schlug es ihnen vor,sie sollen sonntags oder feiertags,da wo ich für die bzw. bei dem Betrieb(dem Kunden Zeitarbeitsfirma) arbeite,selber vorbeischauen,wenn sie etwas von mir brauchen sollten bzw. etwas mit mir bereden wollen.Die Antwort darauf kam.Ich würde die Abmahnung bekommen,wenn ich ihren Forderungen nicht nachkommen sollte.Ist es wirklich rechtlich so abgesegnet?Im Voraus danke ich Euch für Eure Hilfe.Jörg

Guten Tag,

grundsätzlich kann der Arbeitgeber (in den gegebenen rechtlichen Grenzen: Tarifvertrag, Arbeitsvertrag usw.) bestimmen, wann die Arbeitsleistung zu erfolgen hat. Eine Besprechung ist auch eine Arbeitsleistung. Er muss dann natürlich die aufgewandte Zeit als Arbeitszeit anerkennen und einen Ausgleich (Freizeit oder Bezahlung) gewähren. Wenn Sie sich dennoch weigern, an der Besprechung teilzunehmen, riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen (z.B. Abmahnung, Kündigung).
Ich empfehle Ihnen, mit ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Vielleicht kann die Besprechung so gelegt werden, dass sie im Anschluss an ihren anderen Job teilnehmen können.
Gruß
Martin

Das kommt darauf an, welche Art Vertrag Sie mit der Zeitarbeitsfirma abgeschlossen haben. Wissen sie, daß Sie unter de Woche woanders arbeiten? Arbeiten Sie bei der Zeitarbeitsfirma auf 400€-Basis oder mit Steuerklasse VI? Was sagt der Vertrag zur Arbeitszeit?

Wie so oft in diesem Forum wird ein vielschichtiges Thema in wenigen Zeilen dargestellt. Mein Rat bzw. meine Schlussfolgerungen koennen daher das Problem nur anreissen ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollstaendigkeit.

Ob die Zeitarbeitsfirma Sie an Wochentagen einbestellen kann haengt zunaechst von Ihrem Vertrag ab. Sofern dort eine regelung getroffen wurde sinngemaess wie „auch ausserhalb der vereinbarten Einsatzzeiten ist der Mitarbeiter verpflichtet an Besprechungen teilzunehmen …“ verletzen Sie ihre Vertragspflichten und koennen daher abgemahnt werden.
Eine allgemeine Pflicht ausserhalb vereinbarter Arbeitszeiten im Unternehmen zu erscheinen gibt es nicht. Grundlage ist der Arbeitsvertrag ggf. eine Arbeitsordnung oder Betriebsvereinbarung.

Ein weiteres Problem haben Sie jedoch auch auf Basis des Arbeitszeitgesetzes. Wenn Sie regelmässig die Wochenenden durcharbeiten stellen Sie nicht ihre ganze Arbeitskraft ihrem „Haupt“-Arbeitgeber zur Verfügung. Hierzu gehört auch die Einhaltung erforderlicher Erholungszeiträume. Insgesamt duerfen Sie in der Summe aller Arbeiten die Grenze von 60h pro Woche (an 6 Tagen) nicht verletzen. Das kann Ihr Hauptarbeitgeber abmahnen.
Hier rate ich Ihnen sehr zur Vorsicht.

Gruss
WG

Hallo,ich arbeite auf 400,-€ Basis.Hierfür gibt es den
Arbeitsvertrag,in welchem die Regelarbeitszeit
7 Stunden beträgt.In meinem Falle ist es auf sonntags
bzw. feiertags eingeschränkt.Da es damals,beim
Vorstellungsgespräch um die Arbeitsstelle „am
Wochenende bzw. um die Sonntagseinsätze“ ging.Was eben
die Zeitarbeitsfirma selber wußte.Ich habe unter der
Woche festen Job und den hier am Wochenende nur
nebenbei mache.Das Problem in meinem Falle stellt
momentan die Frage.Ob die Zeitarbeitsfirma mich
abmahnen darf,wenn ich zur Besprechung nicht kommen
sollte.Ich bestand darauf,sie sollen selber
vorbeikommen.Zur Einsatzstelle,wo ich arbeite.Da kann
man Alles bereden.Die Antwort kam.Ich werde
abgemahnt,da ich den Aufforderungen des
Arbeitgeber,jetzt auf die Besprechungen bezogen,nicht
nachkomme.Im Arbeitsvertrag steht davon nichts.Es
wurde keinerlei Sondervereinbarungen getroffen.Gruß.Jörg

Dann bin ich der Meinung, daß die Besprechungen so gelegt werden müssen, daß Sie sie wahrnehmen können. Sicher nicht am Wochenende, aber unter der Woche zu Zeiten, an denen Sie nicht bei Ihrem Hauptarbeitgeber arbeiten. Sie können jedoch nicht erwarten, daß die Zeitarbeitsfirma zu Ihrer Einsatzstelle kommt.