OK. Helmut…
ich bin Hauptschüler und weiß es trotzdem nicht wie das in Wirklichkeit ist. Welchen Satz kann ich denn verwenden um die Hersteller aus der Reserve zu locken…??? Kannst du mich da unterstützen…???
Gruß Robert
Moin auch,
Du könntest dem Hersteller schlichtweg sagen, dass er lügt, ihm einen schönen Tag wünschen und nie mehr mit ihm in Kontakt treten.
Nochmal: Die Wärmeerzeugung pro kWh ist bei einem Nachtspeicherofen genau dieselbe wie bei einer Infrarotheizung ist genau dieselbe wie bei einer elektrischen Natursteinheizung. Nur dass du in den letzten beiden Fällen einen höheren Preis pro kWh hast. Damit löst du das Problem also nicht sondern schaffst dir ein neues.
Ralph
Diese Anbieter sind leider schlau genug sich NICHT aus der Reserve locken zu lassen und die Formulierungen sind schwammig genug um vor Gericht unangreifbar zu sein.
Tatsächlich kann man nämlich dann - und NUR dann - Energie (die Kosten sind ein anderes Thema) sparen, wenn man sich mehr oder weniger ständig im begrenzten Strahlungsbereich aufhält. Das kann man auch direkt mit der Wirkung eines Halogenscheinwerfers vergleichen. Je „breiter“ der Strahl scheint und je weiter man von der Strahlungsquelle entfernt ist, um so geringer ist die direkte Wirkung.
Der Spareffekt tritt alleine dadurch auf, dass man dann ein Behaglichkeitsgefühl hat wenn man sich in der richtigen Entfernung zur Strahlungsquelle aufhält und (übertrieben) im Zweifelsfall eine Kopfstand macht um warme Füsse zu bekommen und sich regelmässig wendet um die andere Körperseite zu wärmen.
Die Lufttemperatur bleibt bei der propagierten Energieeinsparung deutlich unter den „üblichen“ Werten, auf die ein Mieter sogar einen Rechtsanspruch hat und wird u.a. auch mit gezielter „Einschaltung NUR bei akutem Bedarf“ erreicht. Von echtem Komfort kann dann wohl kaum noch die Rede sein.
Für den „Dauersitzplatz“ auf dem Sofa vor’m Fernseher mit optimierter Positionierung der Strahlungsquelle oder für die gelegentliche kurzzeitige Nutzung (z.B. in einem Bad) mag so eine Lösung tatsächlich geeignet erscheinen.
Sei versichert: Die Hersteller und Vertreiber dieser „hochmodernen Infrarotheizungen“ wissen das alles und bauen auf die Dummheit und/ oder Gutgläubigkeit der (meist älteren) Kunden, die blind den Statistiken und Gutachten vetrauen die der Hersteller in seinem Sinne hat fertigen lassen. (Punkt)
Moin auch,
Du könntest dem Hersteller schlichtweg sagen, dass er lügt,
Das kann man dem Hersteller aber nicht nachweisen und es ist deshalb im Zweifelsfall einfach unklug so etwas (öffentlich) zu behaupten.
Hi,
das ist tatsächlich ein erschlagendes Argument. Dennoch würde ich nie auf die Idee kommen, und so einen Strahler als Heizung einsetzen.
Heizung sollte Heizung sein.
Und Leuchte sollte auch nur als Leuchte verwendet werden (LED…).
Grüße
J