Besser mit gläubiger oder inkasso verhandeln

Guten Tag,

ist zwar etwas peinlich das ich das hier so zugeben muß,aber wir waren ja alle mal jung und haben so unsere fehler gemacht.leider ist der fehler den ich gemacht habe nun schon 15jahre her und ich zahle dafür immer noch!und das im wahrsten sinne des wortes.zur erklärung…
ich habe 1995 bei einem versandhaus ware bestellt die ich dann aber leider nicht immer in den vereinbarten raten zahlen konnte.daraufhin hat dann das versandhaus einen vollstreckungbescheid gegen mich erwirkt.ich habe mich dann mit dem inkasso beauftragten auf ratenzahlungen geeinigt.die summe die damals offenstand lag so bei ca.6500DM
im laufe der jahre habe ich mal monate lang gezahlt,und dann auch mal wieder nicht.je nachdem wie meine finanzielle lage zu dem zeitpunkt war.ich habe immer mal wieder versucht einen vergleich zu machen,mal mit mehr mal mit weniger erfolg.im augenblick zahle ich schon seit 10 monaten fleißig meine raten.der letzte vergleich lag bei 2500Euro
so,und nun kommt endlich mal meine frage,ist das denn überhaupt noch in ordnung das ich nach 15jahren,zugegebener maßen durch meine schuld,ich immer noch so eine hohe summe abzahlen muß?wäre es nicht klüger wenn ich direkt mit dem versandhaus einen vergleich angestrebt hätte?die eigentliche summe die am anfang mal offen stand habe ich ja schon lange bezahlt,jetzt sind es nur noch zinsen…traurig aber wahr!kann ich da noch irgendetwas machen?oder muß ich jetzt einfach nur weiter da durch?wäre nett wenn ihr mir da mal etwas zu sagen könnt

lg
dunja

Tja, das Inkassounternehmen hat nun einen vollstreckbaren Titel gegen Dich und wird sicher darauf bestehen die Forderung inkl. der Zinsen gegen dich durchzusetzen. Es gibt zwar Richter die lassen im Inkassofall (wenn der denn vor Gericht kommt) manchmal die Inkassokosten die zu der Hauptforderung kommen rausfallen, da das aber schon so lange läuft befürchte ich das da nichts möglich ist.

Sehr geehrte Dunja,

wenn die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen abgetreten wurde, kann der Gläubiger mit Ihnen nicht mehr verhandeln und wird Sie immer an das Inkasso-Unternehmen verweisen. In sofern haben Sie keinen Fehler gemacht.
Um feststellen zu können, was bisher von Ihnen bezahlt wurde, fordern Sie vom Inkasso-Unternehmen eine Forderungsaufstellung an.
Kontrollieren Sie, ob das Inkasso-Unterehmen mehr Zinsen abrechnete, als im Vollstreckungsbescheid tituliert wurden. Und kontrollieren Sie die Höhe der Inkasso-Gebühren. Diese dürfen nicht über denen liegen, die ein Rechtsanwalt für das Verfahren genommen hätte. In diesem Fall wären das ca. 300 € zzgl. MWSt. Alles was darüber liegt, sollten Sie nicht akzeptieren. Hebegebühren, Kontoführungskosten sind umstritten. Ich würd deren Bezahlung dreist ablehnen.
Ihre Zahlungen werden übrigens nicht glech auf die Hauptforderng berechnet, sondern erstauf Kosten, dann auf Zinsen und dann erst auf die Hauptforderung.
Was hat das Inkasso-Büro eigentlich asonsten noch berechnet? Mahnungen? Dan aber inch tüber 7 € pro Mahnung! Auch für einzelne Vollstreckungsmaßnahmen darf das Inkasso-Unternehmen nicht mehr als
65,10 € pro Maßnahme in Rechnung stellen. Natülcih kommen gerichtsvollzieherkosten o. a. dazu.

Existiert das Versandhaus eigentlich noch? Ansonsten existiert die Forderung uU auch nicht mehr.

Wenn Sie nie etwas abgezahlt hätten, läge die Forderung bei einem jährlichen Zinssatz von 4% nun bei ca. 6400,00 € zzgl. Titulierungs- und Vollstreckungskosten.

Ich hoffe, das hilft Ihnen ein wenig. Ich gebe natürlich keine Gewähr für meine Antwort.

Glück auf

BB

Liebe Dunja,

zuerst einmal: Sobald ein Inkassounternehmen beteiligt ist, darf der Gläubiger nicht mehr selbst mit Dir verhandeln. Das sagen die AGBs der Inkassounternehmen.

Gesetzlich ist geregelt, dass Deine Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und erst dann auf die Forderung an sich verrechnet wird. Das bedeutet, dass Du in den letzten Monaten erst alle Vollstreckungskosten abbezahlt hast, dann die Zinsen der vergangenen 15 Jahre und erst dann die eigentliche Forderung und die aktuellen Zinsen.

Durch die aufgelaufenen Zinsen der letzten 15 Jahre steigt der zu zahlende Betrag beträchtlich. Es würde mich nicht wundern, wenn Du inzwischen mehr Zinsen zahlen müsstest als die ursprüngliche Forderung wert war.

Und das ist auch in Ordnung so - zumindest rechtlich gesehen.

Du hättest bei den Vergleichsverhandlungen darauf achten sollen, dass Du nur die Forderung bezahlen musst, und keine Zinsen. Dann hättest Du Dir vermutlich eine Menge Geld gespart.

Forderungen aus Vollstreckungsbescheiden oder Urteilen sind 30 Jahre lang vollstreckbar. Somit ist es auf jeden Fall zulässig, dass die Zahlungen von Dir verlangt werden.

Halte durch! Jeder neue Zahlungsverzug löst nur wieder weitere Kosten aus, die Dich hinterher noch mehr erschlagen.

Viele Grüße

Anna

hallo anna

ich habe ja schon so eine antwot befürchtet…
aber da muß ich jetzt wohl auch durch,ist ja auch
meine eigene schuld gewesen!ich danke dir für deine
schnelle antwort

lg
dunja

nun ja…hier haben wir einige kleine problemchen…zum einen hast du,. ich sage einfach mal du ist einfacher…überhaupt mit dem inkasso dienst einen zahlungsvertrag gemacht, war der erste fehler, somit zahlst du auch deren gebühren und kosten. mit dem titel hat der gläubiger also das versandhaus das recht 30 jahre lang zu vollstrecken. wenn immer eine aussetzung da war der raten sind wieder zins und zinseszins hinzukommen sowie ggf. immer wieder neue kosten für neuenj vergleich usw… am besten diesen vorgang mal einer verbraucher schutz zentrakle vorlegen…bei hartz 4 z.b. ist die hilfe zum levbensunterhalt nicht pfändbar solang der betrag nach kontoeingang innerhalb von 8 tagen vom konto genommen wird…wenn du also hartz 4 bekommst, mache denen einfach einen vorschlag z.b. ihr bekommt nur noch einmal 100 € mehr ist, entweder annahmen oder auf dauer leer ausgehen, denn auch mit der eidesstattlichen versicherung bekomtm er nur einen titel, aber du hättest wieder drei jahre ruhe…so wie du mir den fall hier egschildert hast, wirst du bis zur bitteren neige zahlen bis alle zins und zinseszins kosten beglichen sind…denn gerade diese unseriösen inkassobüros gehen oft dazu über deine zahlungen erstmal auf ihre kosten anzurechnen anstatt auf die hauptforderung. ich kann das vion hier nicht klären, auch was vielleicht überzogene zinssätze angeht, lass dich vom verbraucherschutz mal beraten, scheint dringend erforderlich…lg
das plappermaul

Hallo,

im Sinne einer „best Practice“ kann ich Ihnen keine qualifizierte Empfehlung geben. Mein Bauch sagt mir allerdings: je kürzer der Weg, desto effektiver, schneller und preiswerter wird’s. Wenn allerdings der Gläubiger dem Inkassounternehmen die Schuld verkauft hat, wird der kurze Weg kaum mehr möglich sein.

Ob der Betrag hinhaut, müsste sich aus Ihren Unterlagen gepaart mit einem Taschenrechner herausfinden lassen. Würde sich eine private Insolvenz rentieren? Beratungsstellen und spezialisierte Anwälte können für beide Themen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Remshalden

Ihr Martin Adler

Das ist so aus der Ferne schwer zu sagen, dazu müsste ich die Forderungen /Abrechnungen sehen

Guten Tag,

ist zwar etwas peinlich das ich das hier so zugeben muß,aber
wir waren ja alle mal jung und haben so unsere fehler
gemacht.leider ist der fehler den ich gemacht habe nun schon
15jahre her und ich zahle dafür immer noch!und das im wahrsten
sinne des wortes.zur erklärung…
ich habe 1995 bei einem versandhaus ware bestellt die ich dann
aber leider nicht immer in den vereinbarten raten zahlen
konnte.daraufhin hat dann das versandhaus einen
vollstreckungbescheid gegen mich erwirkt.ich habe mich dann
mit dem inkasso beauftragten auf ratenzahlungen geeinigt.die
summe die damals offenstand lag so bei ca.6500DM
im laufe der jahre habe ich mal monate lang gezahlt,und dann
auch mal wieder nicht.je nachdem wie meine finanzielle lage zu
dem zeitpunkt war.ich habe immer mal wieder versucht einen
vergleich zu machen,mal mit mehr mal mit weniger erfolg.im
augenblick zahle ich schon seit 10 monaten fleißig meine
raten.der letzte vergleich lag bei 2500Euro
so,und nun kommt endlich mal meine frage,ist das denn
überhaupt noch in ordnung das ich nach 15jahren,zugegebener
maßen durch meine schuld,ich immer noch so eine hohe summe
abzahlen muß?wäre es nicht klüger wenn ich direkt mit dem
versandhaus einen vergleich angestrebt hätte?die eigentliche
summe die am anfang mal offen stand habe ich ja schon lange
bezahlt,jetzt sind es nur noch zinsen…traurig aber
wahr!kann ich da noch irgendetwas machen?oder muß ich jetzt
einfach nur weiter da durch?wäre nett wenn ihr mir da mal
etwas zu sagen könnt

lg
dunja

Hallo,
es kann sinnvoll sein, gleich zu Beginn, wenn ein Inkassounternehmen auf einen zukommt, mit dem Gläubiger zu verhandeln.
Meistens ist es jedoch so, dass die Versandhäuser Forderungen durch Inkasso-Unternehmen eintreiben lassen, damit Ihnen die Arbeit dafür abgenommen wird. Es liegt dann alles beim Inkassounternehmen und die kassieren dann natürlich auch für Ihre Arbeit.
Wahrscheinlich hätte es nicht viel Sinn gemacht, mit dem Gläubiger direkt zu verhandeln. Eine Anfrage kann aber meines Erachtens nie schaden.

Alles Gute