Besser Untermieter oder nur zu Besuch?

Hallo allezusammen,
Ich habe ein Problem: Und zwar bin ich Hauptmieter einer Wohnung und vermiete ein Zimmer an eine weitere Person, um mir diese Wohnung halten zu können. Das ich das Zimmer vermietet habe wusste bis jetzt niemand. Am Klingelschild steht auch nur mein Name. Diese Person ist jedoch beim Einwohnermeldeamt hier gemeldet (Zweitwohnsitz).

Das Problem ist, dass unser Vermieter mitbekommen hat, dass hier wohl eine weitere Person ein und ausgeht. In einem Anschreiben vom Vermieter wurde nun darauf hingewiesen, dass diese Untervermietung innerhalb einer bestimmten Frist zu unterlassen sei.

Jetzt weiß ich nicht genau, wie ich dem Vermieter diesen Fall darlegen soll:
Zum ersten könnte ich mit offenen Karten spielen (Untervermietung zugeben…) und mit den Konsequenzen klarkommen.

Zum zweiten könnte ich allerdings diese Person nur als „Besuch“ darstellen. Es ist rechtlich gesehen möglich eine Person, ohne dass man sie beim Vermieter anmelden muss, für 6 Wochen „aufzunehmen“.
Nachweisen kann mir niemand was, denke ich mal.

Jedoch stellt sich da mir die Frage, ob der Vermieter Einsicht in die Akten des Einwohnermeldeamtes bekommen kann, und wenn ja, ob nicht rechtens ist eine Person an einem Ort anzumelden, an dem sie nur Besuch ist.

Könnt ihr mir da weiterhelfen???

Hoi,
was du getan hast ist illegal,es währe so einfach gewesen, eine erlaubnis, die der vm geben muß,einzuholen.
um in die datenbanken von servern zu kommen,braucht man strom