Hallo Hypertony
die gesetzlichen Regelungen zum Besuchs- bzw. Umgangsrecht (alle 14 Tage/3 Wochen in den Ferien) sind das Eine - und in meinen Augen ein Mindesmaß an Kontakt zum Kind.
Das Andere ist das, was du zitiert hast.
Dazwischen liegen dann wohl die meisten Wahrheiten mit Vorstellungen und Wünschen von Mutter-Vater-Kind, Geschwister, Großeltern, Tanten und Onkel, neue Partner, deren Kinder (und natürlich „erbt“ man ja auch den Ex/die Ex des neuen Partners/der neuen Partnerin, auch die haben ihre Wünsche und Vorstellungen)… echt verzwickt!
Wenn man dann sich so die Masse an Leute anguckt, die auf einmal dazu gekommen sind und die in Abstimmungen (Urlaub, Wochenenden, Festtage) auch mit einbezogen werden möchten, dann wird das schnell zu einer Lawine.
Was für das Kind im Einzelfall das Beste ist, das kann man nur im Einzelfall sehen und bewerten - auf jeden Fall ist ganz viel gewonnen, wenn die Eltern an einem Strang ziehen, sich absprechen, gegenseitig tolerant sind und flexibel im Umgang mit dem 'Umgang’und nichts Negatives über den anderen Elternteil sagen - auch nicht lapidar nebenbei und wenn es nur ein kleiner Nebensatz ist. Da sind Kinder sehr hellhörig.
Daß deine Tochter sich nicht beschwert - sorry, aber das wundert mich so ‚vom Reißbrett‘ aus, gar nicht.
Sie hat die Rolle, beiden Elternteilen gerecht werden zu müssen. Diese Rolle müsst ihr eurem Kind nicht aufdrücken, das tut sie ganz von alleine an, weil es zu ihrem Weltbild gehört, dass Mama und Papa zusammen ihre Eltern sind und sie möchte es sich mit keinem von euch verscherzen.
Sie ist noch viel zu jung um zu realisieren, dass es einen Unterschied zu einer Paarbeziehung (ihr als Eltern) und einer Elternbeziehung (in Bezug auf das Kind)gibt. Das kann sie auch nicht verstehen, selbst wenn man es ihr erklärt - das kann sie nur er’leben’, wenn sie dich und deine Exfrau im Umgang miteinander erlebt.
Wenn DAS gut klappt, dann kann sie sich irgendwann aus der Rolle befreien, es euch Recht machen zu müssen und dann kann es AUCH sein, dass sie ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen ehrlich einbringen kann - das wäre der beste Fall!
Du bist sicher weder deinen Exschwiegers noch Bekannten Rechenschaft schuldig, du bist nur in der Pflicht, den gesetzlichen Umgang einzuhalten und in der Kür, gegebenenfalls wenn es doch passt, dich auch darüber hinaus bei deinem Kind einzubringen. (Nicht, weil die ‚anderen‘ das so wollen, sondern weil du es für dich und dein Kind willst.)
Mit lieben Grüßen,
Bettina
„Der Elternteil, der das Kind nicht ständig hat, sollte das
Kind so oft, wie möglich sehen und um sich haben dürfen.
Lockerheit ist wohl das oberste Gebot. Weg mit Regeln und
Gesetzen zum Wohle des Kindes!!!“