Bessere Wohnungschancen mit Grundsicherung?

Hi.

Ich weiß dass es schwierig ist auf dem Wohnungsmarkt was zu bekommen, wenn das Einkommen nur Hartz4 ist. Habe ich auch selber schon mitbekommen, weil ich einer Vermieterfirma geschrieben habe, die mir bis jetzt noch nicht geantwortet haben. Keine Antwort ist auch eine.

Jedenfalls frage ich mich ob Grundsicherung vom Sozialamt besser ankommt als Hartz4. Ich bin dann zwar immer noch staatsabhängig aber bin ja auch beschäftigt in einer Behindertenwerkstatt und gelte als erwerbsgemindert (hieß auch mal arbeitsunfähig).

MfG

Servus,

der Fokus bei der Suche liegt hier auf Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist und die nur mit einem „Wohnberechtigungsschein“ gemietet werden können. Der erste Schritt ist, dass man sich so einen besorgt und dass man gezielt nach Objekten sucht, bei denen das Stichwort „Wohnberechtigungsschein“ genannt ist.

Der Bezug von ALG II ist für einen Vermieter erstmal kein Hindernis - im Gegenteil, bei einem Bezieher von ALG II kann er sich darauf verlassen, dass die zuständige Behörde Routine darin hat, ggf. die Miete unmittelbar an den Vermieter zu überweisen, wenn der Mieter Schwierigkeiten mit seiner Finanzplanung hat. Das ist beim Bezug von Grundsicherung je nach Ort etwas schwieriger.

Schöne Grüße

MM

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@Aprilfisch
So einen Schein werde ich mir wohl holen müssen.

Finde es aber schade, sonst kaum eine Wohnung zu bekommen. Es gab auch mal Berichte darüber, wie private Vermieter Hartz4-LeistungsbezieherInnen abweisen. Das passiert eher indirekt z. B. indem sie nicht auf E-Mails reagieren oder behaupten die Wohnung sei vergeben oder sie rechnen höhere Nebenkosten ab, um „ihre“ Steuern wieder einzutreiben.

Ich frage mich ob es bei Grundsicherung etwas humaner zugeht.

MfG

Was ganz schnell nach hinten los gehen kann, weil jeder die Richtigkeit einer Nebenkostenabrechnung überprüfen kann.

Es bestünde so rein theoretisch auch die Möglichkeit, auf eigenen Beinen zu stehen und für Einkommen zu sorgen, anstatt nur hier im Forum verschiedene Verschwörungstheorien und komische Thesen zu verbreiten.

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Würde eher davon ausgehen, dass ein ALG-2-Bezieher sein Anrecht auf Leistungen (teilweise) verlieren kann wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, wie z.B. regelmäßig Bewerbungen vorweisen. Bei Grundsicherungsempfängern fallen viele Bedingungen weg, d.h. die Mietzahlung ist sicherer.

Ein Problem bei beiden Leistungsempfängerarten besteht jedoch, wenn es sich um eine Familie handelt. Wenn die Kinder aus dem Haus ziehen bezahlt die Behörder automatisch weniger Miete da die Maximalmiete nach der Anzahl der Personen mit Leistungsbezug berechnet wird. Da die leistungsbeziehende Familie die Mindereinnahme in den seltensten Fällen selbst ausgleichen können wird, könnte dies zu einem teilweisen Mietausfall für den Vermieter führen.

Das ist nicht richtig. Die Leistungen für eine angemessene Wohnung werden nicht gekürzt.

Und, ich wiederhole mich, sie werden bei unsicheren Zahlern vom Jobcenter direkt an den Eigentümer überwiesen. Es gibt kein Risiko eines Mietausfalls, und Eigentümer, die die Vermietung mit kaufmännischer Vernunft angehen, wissen das und berücksichtigen das auch.

Geld für vom Mieter verursachte Schäden wird man natürlich nicht sehen. Das ist ein Punkt, wo man ein bissele aufpassen muss.

Das ist nicht richtig - da läuft nichts „automatisch“. Wenn die Unterkunft durch die geringere Anzahl von Bewohnern nicht mehr angemessen ist, wird dem Leistungsempfänger der Umzug in eine angemessene Unterkunft nahegelegt.

Schöne Grüße

MM

Es gab Fälle in denen das Arbeitsamt die Mietzahlungen, die direkte an den Vermieter gingen, einfach um die nicht mehr im Haushalt lebende Person gekürzt hat. Da ALG-2-Empfänger nicht gerade beliebt bei Vermietern sind, kann es sehr lange dauern bis sie eine neue Wohnstätte gefunden haben.

Wie sich das nahelegen gestaltet kann ich mir nicht genau vorstellen. Weil es schwer ist eine neue Mietimmobilie zu finden kann man schwerlich die Leistungen kürzen - und ein anderes Druckmittel gibt es nicht.

Wo, und vor allem wann? Seit 2012 wird ALG II überall in D ausschließlich von den Jobcentern verwaltet und ausbezahlt.

dreht sich hier der Hund im Kreis.

Woher die steile These?

Für einfache Wohnungen mit günstiger Miete sind die Mieter, die für den Eigentümer das allergeringste Risiko mit sich bringen, die Empfänger von ALG II. Und ja, das heilige Erfaaahrungswissn von Tante Erna ist hier mit im Boot - ich habe ungefähr zwei Jahre lang für eine mittelgroße Immobiliengesellschaft gebucht.

Schöne Grüße

MM

Ob das Arbeitsamt jetzt Jobcenter oder Bullerbüinstitut heißt ist nicht relevant. Es geht darum, dass diese Behörde Vermietern einfach mal weniger Miete bezahlt nur weil ein Kind ausgezogen ist.

Das ist u. a. ein Grund, wieso Vermieter keine Lust auf Familien mit Leistungsbezug haben - weil Kinder eben naturgemäß erwachsen werden und ihre eigenen Wege gehen.

Es geht für Betroffene sehr wohl darum, mit welcher Behörde sie zu tun haben - nur dann können sie aufhören, sich wie Opfer zu verhalten.

Auch wenn sämtliche Behörden in D der Kontrolle durch Gesetzgeber und Justiz unterliegen - das ist in mehreren unserer Nachbarländer nur eingeschränkt der Fall und etwas von dem, wofür Deutschland viel zu wenig Reklame macht - und daher gehalten sind, alles, was sie tun, gegenüber dem Betroffenen in einem rechtsmittelfähigen Bescheid zu formulieren, auf dem dann auch steht, welche Behörde ihn erlässt.

Hierfür:

gibt es keine rechtlich haltbare Begründung - deswegen habe ich danach gefragt, wann diese Fälle sich ereignet haben: Bis 2011 gab es vor allem dort, wo keine gemeinsame Trägerschaft der Jobcenter zustande gekommen war, einigen Wildwuchs.

Schöne Grüße

MM

BTW:

ist was völlig anderes, als Du vorher noch behauptet hattest, und hilft der Fragestellerin, die sich nach den Unterschieden zwischen verschiedenen bezogenen Leistungen in diesem Zusammenhang erkundigt hat, nicht weiter. Ist aber eh schon alles Nötige dazu gesagt.