Besserung der Bonität/SCHUFA

Ich habe folgende Frage:

In einigen Jahren habe ich 6 Haftbefehle Zwecks Abgabe der EV gesammelt, die ja auch in der SCHUFA standen. Nun habe ich diesen Monat den letzten bezahlt und auch alle Erledigungsschreiben ans AMtsgericht geschickt, Bestätigungen bekommen und an die SCHUFA weitergeleitet.
Frage ist:
Die Schufa hat ja jetzt keine Negativeinträge. Wir der Score aber dennoch noch lange hoffnungslos tief bleiben oder ist das eher ein gutes Zeichen, dass ich das bezahlt habe?

Ich danke euch sehr für hilfreiche Antworten. Aber bitte keine a la „hol dir eine Auskunft“ oder „meineschufa.de“ oder „einer wie du sollt ekeine Kredite aufnehmen“… nur ernsthafte und hilfreiche… hilft ja nicht nur mir!

In einigen Jahren habe ich 6 Haftbefehle Zwecks Abgabe der EV
gesammelt, die ja auch in der SCHUFA standen.

Die werden auch eine Weile drin bleiben. Ein Haftbefehl bleibt schion mehrere Jahre drin (cih glaube 3, bin aber nicht sicher), der Wiederholungsfall wird sicherlich länger drin bleiben.

Die Schufa hat ja jetzt keine Negativeinträge.

Da irrst Du, die Einträge bleiben Dir eine Weile erhalten.

Hallo!

In einigen Jahren habe ich 6 Haftbefehle Zwecks Abgabe der EV
gesammelt, die ja auch in der SCHUFA standen.

Die werden auch eine Weile drin bleiben. Ein Haftbefehl bleibt
schion mehrere Jahre drin (cih glaube 3, bin aber nicht
sicher), der Wiederholungsfall wird sicherlich länger drin
bleiben.

EV und Haftbefehl zur Erzwingung einer EV können auch vorzeitig gelöscht werden, wenn der Schufa ein Löschungsbescheid des Amtsgerichts vorgelegt wird.

Die Schufa hat ja jetzt keine Negativeinträge.

Da irrst Du, die Einträge bleiben Dir eine Weile erhalten.

Wie schon gesagt, kann es durchaus sein, dass die Einträge tatsächlich weg sind. Der Score wird aber nur zu Beginn des Quartals neu berechnet, d.h. selbst wenn die Einträge weg sind, wird der Score frühestens Anfang April „sauber“.

Gruß

EV und Haftbefehl zur Erzwingung einer EV können auch
vorzeitig gelöscht werden, wenn der Schufa ein
Löschungsbescheid des Amtsgerichts vorgelegt wird.

Vergessen wir nicht, dass die EV und der Haftbefehl ja nicht aus dem nichts entstehen. Da muß ja vorher schon einiges passiert sein, dass sich in der Schufa niederschlägt.

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass im Wiederholungsfalle ein Amtsgericht den Löschungsbescheid so mir nichts dir nichts ausstellt. Es ist ja gerade der Sinn der Schufa und verwandter Agenturen finanzielles Fehlverhalten zu dokumentieren.

@nordlicht
emm…diese Seite heisst doch „wer-weiss-was“… ich betone das „weiss“. In diesem Thema weisst du definitiv nichts.

Hafbefehle Zwecks Abgabe der EV werden sofort gelöscht, auch „wenn du denkst, dass es anders ist“. Das Thema „Wiederholungsfall“ gibt’s auch nicht. Es ist schließlich kein Strafrecht. Auch der HB ist ein zivilrechtlicher HB. Und diese 6 Stück sind aus der Schufa raus.
Drin bliebe für 3 Jahre z.B. ein nicht vertragsgemäß bezahlter Kredit. Hatte ich aber nicht.

Also: hat denn jemand Erfahrung mit sowas? Wie lange erholt sich mein Score?

emm…diese Seite heisst doch „wer-weiss-was“… ich betone das
„weiss“. In diesem Thema weisst du definitiv nichts.

Da gebe ich Dir Recht, mit diesem Thema habe ich keine persönlichen Erfahrungen. Ich komme mit der Schufa nur dann in Berührung, wenn ich für Kunden Darlehen beantrage. Und bei dieser Gelegenheit haeb ich die dollsten Sachen erlebt.

Drin bliebe für 3 Jahre z.B. ein nicht vertragsgemäß bezahlter
Kredit. Hatte ich aber nicht.

Aber Du hast ja wohl keine 6 EVs abgegeben bzw HBs eingetragen bekommen, weil Du falsch geparkt hast, da gibts doch eine Vorgeschichte !

Also: hat denn jemand Erfahrung mit sowas? Wie lange erholt
sich mein Score?

Ich nehme meine Unwissenheit in dieser Angelegenheit zum Anlaß, mal bei der Schufa zu recherchieren, vielleicht läßt sich zu diesem Thema eine FAQ stricken.

naja, es gibt die moralische Seite der HB:

Ich bin ziemlich plötzlich von zu Hause ausgezogen. Weder psychisch noch finanziell dazu bereit. Habe verschiedenen Mist aufgehört zu zahlen. Dafür gab’s das übliche Mahnverfahren etc. Hat sich auf 15.000 EUR hochgestapelt. Man muss dazusagen, dass ich jetzt, 5 Jahre später, alles komplett innerhalb von 6 Monaten bezahlt habe.

Es gibt die rechtliche Seite. Und da werden HB nun mal sofort nach Erledigung gelöscht. Meiner Meinung nach bin ich mehr kreditwürdig als ein gleichaltriger Mann, der das nicht hinter sich hatte. Denn was man nicht ausprobiert hat… in das kann man hineingeraten.

Bei Schufa recherchieren? :smiley: jaja… genau! Da steht ja auch alles janz jenau drin!

Wie lange erholt sich mein Score?

Siehe oben: Der Basis-Score, den man als Verbraucher zu Gesicht bekommt, wird nur quartalsweise berechnet, d.h. wenn die Sachen nach Anfang Januar aus der Schufa gelöscht wurden, wirst Du den Effekt in der Eigenauskunft erst Anfang April sehen.

Was Schufa-Vertragspartner sehen, hängt davon ab, was sie bei der Schufa bestellt haben. Branchen-Scores werden tagesaktuell berechnet.

Gruß

Hallo!

Vergessen wir nicht, dass die EV und der Haftbefehl ja nicht
aus dem nichts entstehen. Da muß ja vorher schon einiges
passiert sein, dass sich in der Schufa niederschlägt.

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass im
Wiederholungsfalle ein Amtsgericht den Löschungsbescheid so
mir nichts dir nichts ausstellt. Es ist ja gerade der Sinn der
Schufa und verwandter Agenturen finanzielles Fehlverhalten zu
dokumentieren.

Da die Daten über EV und Haftbefehl aber direkt aus den Schuldnerlisten der Amtsgerichte abgeschrieben werden (und nicht etwa von Schufa-Vertragspartnern gemeldet werden), ist es nur konsequent, sie auch bei der Schufa zu löschen, sobald sie beim Amtsgericht gelöscht sind.

Gruß

Bei Schufa recherchieren? :smiley: jaja… genau! Da steht ja auch
alles janz jenau drin!

Das habe ich bei der Schufa gefunden, sollte auf Dich zutrefen:

* zu nicht vertragsgemäß abgewickelten Geschäften, nach deren Erledigung, zum Ende des dritten Jahres ab Aufzeichnung

* titulierte Forderungen bleiben bis zur Erledigung gespeichert. Sie werden drei Jahre nach Rückzahlung entfernt

* Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden bei der SCHUFA nach drei Jahren gelöscht. Auch früher, falls die Löschung beim Amtsgericht der SCHUFA angezeigt wird.

Ja, ist ja nichts neues für mich. Über den Score wird aber bei der SCHUFA nichts stehen :wink:

Huhu,

Über den Score wird aber bei
der SCHUFA nichts stehen :wink:

doch: http://www.schufa.de/score/faq.html

Gruß

Hallo,

also soweit ich weiß werden die Einträge bei der SCHUFA nicht von allein gelöscht.
Du solltest dich dort melden und schriftlich verlangen, dass diene einträge gelöscht werden (wenn sie erfüllt sind)… angeblich soll das eine gebühr kosten.

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Ja suppaa! Und was steht da drin?!?! Nur dummes Geschwafel ohne bedeutenden Inhalt und schon mal gar nicht eine Antwort auf meine Frage. Man, das ist doch echt ein Forum aus Warmduschern und Dummlaberern, die als Antwort einen Google- Link schicken. Verblödung der Nation! Ich könnt kotzen! Zeitverschwendung!

Ziehe in Erwägung, daß die Informationen außerhalb der Schufa nicht verfügbar sind.

C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ganz schön blamabel. In der Zeit, in der du das sinnfreie Geschimpfe formuliert hast, hättest du entweder den Link lesen oder deine Fragen anders formulieren können. So, wie du deine Fragen formuliert hast, sind sie nämlich dort beantwortet.

Extra-Service für Ungeduldige:

Deine Frage Nr. 1: „Die Schufa hat ja jetzt keine Negativeinträge. Wir der Score aber dennoch noch lange hoffnungslos tief bleiben oder ist das eher ein gutes Zeichen, dass ich das bezahlt habe?“

Antwort: „Den SCHUFA-Basisscore aktualisieren wir grundsätzlich alle drei Monate, etwa eine Woche nach Quartalsbeginn. […] Auch für Sie ermitteln wir gerne Ihre SCHUFA-Branchenscores. Die Berechnung ist eine Extra- Serviceleistung der SCHUFA, da wir die Branchen- Scorewerte nicht speichern, sondern jeweils tagesaktuell berechnen. […] Die SCHUFA-Branchenscores werden nicht gespeichert, sondern immer nur anlassbezogen berechnet und können daher nicht automatisch mit der Eigenauskunft mitgeteilt werden. Wünschen Sie eine Berechnung, dann erfolgt diese immer tagesaktuell.“

Deine Frage Nr. 2: „Wie lange erholt sich mein Score?“

Antwort: Dieselbe wie auf Frage Nr. 1.

Und jetzt beruhige dich, lies die Antwort sehr sorgfältig und lass sie auf dich wirken. Irgendwann wird dir dann aufgehen, dass es bei der Schufa zwei grundverschiedene Sorten von Scores gibt, nämlich den Basisscore und die Branchenscores. Sobald du das begriffen hast, ist es nur noch ein winziger Schritt, aus der Antwort herauszulesen, wann die Löschung aller Negativmerkmale sich auf „den Score“ auswirkt. Geheimtipp: Der Zeitpunkt ist beim Basisscore nicht derselbe wie bei den Branchenscores!

Diese Antwort hättest du anderswo nur gegen Freundlichkeit und Geld bekommen.

Süße Grüße von deiner schwafelnden, warmduschenden, dummlabernden und die Nation verblödenden Tarana

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