Hallo liebe Leute,
ich hoffe, es kann mir hier jemand behilflich sein!
Der Fall:
Im letzten Jahr hatte ich meinen Zweitwagen bei der directline in der SF 14 versichert. Da es aber ein Cabriolet ist, wollte ich es über ein Saisonkennzeichen versichern - das bietet die directline nicht an. Also kündigte ich die Versicherung und schloss vor einigen Monaten eine Versicherung über den ADAC beim Deutschen Herold ab.
Die Versicherungspolice kam sehr schnell - alles super.
Ich überwies den Jahresbetrag und freute mich schon aufs schöne Wetter!
Vor 5 Tagen flatterte mir nun eine Mahnung der Versicherung ins Haus und zwar über einen 3mal so hohen Betrag wie der in meiner Police.
Bei der Versicherung teilte man mir mit, daß mir eine neue, veränderte Police längst zugegnagen sein müßte, da sie mich in eine andere Schadensfreiheitsklasse hätten einstufen müssen, nämlich SF 1, weil mein Vorversicherer nur diese Schadensfreiheit bestätigt hätte.
Mein Vorversicher begründet das mit einem sog. Sondertarif für Zweitwagen, der nur bei Ihnen gelte und bei Versicherungswechsel nicht mitgenommen werden könne.
Dazu meine Fragen:
Ist die Vorgehensweise meines Vorversichereres (der directline)rechtens?
Kann als Nachweis der Schadensfreiheitsklasse gegenüber der neuen Versicherung auch der alte Versicherungsschein dienen?
Kann ich vom Vertrag mit dem Deutschen Herold zurücktreten?
Über Tipps freue ich mich sehr!
Gruß Alex