Bestätigung der Schadensfreiheit verweigert

Hallo liebe Leute,
ich hoffe, es kann mir hier jemand behilflich sein!

Der Fall:
Im letzten Jahr hatte ich meinen Zweitwagen bei der directline in der SF 14 versichert. Da es aber ein Cabriolet ist, wollte ich es über ein Saisonkennzeichen versichern - das bietet die directline nicht an. Also kündigte ich die Versicherung und schloss vor einigen Monaten eine Versicherung über den ADAC beim Deutschen Herold ab.
Die Versicherungspolice kam sehr schnell - alles super.
Ich überwies den Jahresbetrag und freute mich schon aufs schöne Wetter!
Vor 5 Tagen flatterte mir nun eine Mahnung der Versicherung ins Haus und zwar über einen 3mal so hohen Betrag wie der in meiner Police.
Bei der Versicherung teilte man mir mit, daß mir eine neue, veränderte Police längst zugegnagen sein müßte, da sie mich in eine andere Schadensfreiheitsklasse hätten einstufen müssen, nämlich SF 1, weil mein Vorversicherer nur diese Schadensfreiheit bestätigt hätte.
Mein Vorversicher begründet das mit einem sog. Sondertarif für Zweitwagen, der nur bei Ihnen gelte und bei Versicherungswechsel nicht mitgenommen werden könne.

Dazu meine Fragen:
Ist die Vorgehensweise meines Vorversichereres (der directline)rechtens?
Kann als Nachweis der Schadensfreiheitsklasse gegenüber der neuen Versicherung auch der alte Versicherungsschein dienen?
Kann ich vom Vertrag mit dem Deutschen Herold zurücktreten?

Über Tipps freue ich mich sehr!
Gruß Alex

Hallo Alex,

das vorgehen der Direct Line ist richtig. Bestätigt werde immer nur die tatsächlich gefahrenen schadenfreie Jahre. Wenn man dich über eine Sonderlocke, wie sie die DL ja auch in Ihrer Werbung hervorhebt,mit dem 2.Fzg. in die gleiche Schadenfreiheitsklasse (SF.Klasse) einstuft wie mit dem Erstfahrzeug werden im Hintergrund über das s.g. Rabattgrundjahr die tatsächlichen Jahre festgehalten. Bis du dann beispielsweise 5 Jahre schadenfrei werden auch nur diese weitergegeben. Viele Kunden lassen sich von den Prozenten blenden, Tatsächlich hat mir die Praxis gezeigt, dass trotz einer höheren Einstufung eines 2.Fahrzeuges mit mehr Prozenten in der Summe ein niedrigerer Beitrag heraus kommt. Grundsätzlich jedoch ist das, was von DL und ADAC gemacht wurde i.o.

Gruß

Michael

Hallo Alex,

die Antwort von Michael wird dir wahrscheinlich nicht behagen, ist aber vollkommen korrekt.

Hallo liebe Leute,
ich hoffe, es kann mir hier jemand behilflich sein!

Der Fall:
Im letzten Jahr hatte ich meinen Zweitwagen bei der directline
in der SF 14 versichert. Da es aber ein Cabriolet ist, wollte
ich es über ein Saisonkennzeichen versichern - das bietet die
directline nicht an. Also kündigte ich die Versicherung und
schloss vor einigen Monaten eine Versicherung über den ADAC
beim Deutschen Herold ab.

Wer hat dich da beraten? Hast du denen gesagt, dass du vorher bei Direct Line warst?

Die Versicherungspolice kam sehr schnell - alles super.

Scheinbar doch nicht alles super, sonst wäre dieser Murks nicht passiert. Sowas kommt davon, wenn man an der falschen Stelle sparen will. Du hast aber garantiert bei der Direct Line ein Formular unterschrieben, in dem auf die vorliegende Problematik hingewiesen wird.
Ein versierter Berater hätte vor Vertragsabschluss nach deinem Vorvertrag gefragt und diese Problematik erkannt.

Ich überwies den Jahresbetrag und freute mich schon aufs
schöne Wetter!
Vor 5 Tagen flatterte mir nun eine Mahnung der Versicherung
ins Haus und zwar über einen 3mal so hohen Betrag wie der in
meiner Police.
Bei der Versicherung teilte man mir mit, daß mir eine neue,
veränderte Police längst zugegnagen sein müßte, da sie mich in
eine andere Schadensfreiheitsklasse hätten einstufen müssen,
nämlich SF 1, weil mein Vorversicherer nur diese
Schadensfreiheit bestätigt hätte.
Mein Vorversicher begründet das mit einem sog. Sondertarif für
Zweitwagen, der nur bei Ihnen gelte und bei
Versicherungswechsel nicht mitgenommen werden könne.

Dazu meine Fragen:
Ist die Vorgehensweise meines Vorversichereres (der
directline)rechtens?

Vollkommen korrekt und rechtens.

Kann als Nachweis der Schadensfreiheitsklasse gegenüber der
neuen Versicherung auch der alte Versicherungsschein dienen?

Nein!

Kann ich vom Vertrag mit dem Deutschen Herold zurücktreten?

Rede mal mit dem Herold und weise darauf hin, dass man dich vorher darauf hätte hinweisen müssen und frage ob der Vertrag ab Beginn frei gegeben wird. Auch wenn du eventuell selber Schuld hast.

Dann könntest du den Zweitvertrag eventuell bei einem Versicherer eindecken, der auch bei Saisonkennzeichen eine verbesserte Zweitwagenregelung anbietet. Mit dem Erstfahrzeug wirst du dann aber bestimmt auch ab nächster Hauptfälligkeit zu diesem Versicherer wechseln müssen.

Lass die Angelegenheit doch mal von einem Versicherungsmakler überprüfen.

Über Tipps freue ich mich sehr!
Gruß Alex

Viele Grüße

Ralf