Bestätigung fürs Jobcenter um Bezüge verrechnen zu können

Hallo,
ich soll dem Jobcenter schriftlich bestätigen dass sie meine Bezüge von Sep.-Dez im Januar verrechnen können. Ich hab vom 1.10. - 31.12.14 gearbeitet und im Sep. noch Hartz4 bezogen. Für die drei Monate Teilzeitjob habe ich eine Aufstockung erhalten. 
Hat schon mal jemand so eine Bestätigung abgegeben? Was passiert wenn ich die nicht einreiche. Mein Gehalt war pünktlich ende des Monats für den jeweiligen Monat auf dem Konto.

Danke für eure Hilfe
Silvia

Da eine solche Zustimmung in keinem Fall nötig ist, weil das JC vom Gesetzgeber klare Möglichkeiten und Grenzen an die Hand bekommen hat, rückzufordern und zu verrechnen, sollte man sich eine solche Zustmmung gut überlegen, denn in keinem Fall kommt dabei etwas Positives für einen raus.

Im Zweifel verrechnet das JC im Zuge der Zustimmung mehr, als es vom Gesetz her ohne Zustimmung darf, keines falls jedoch weniger.

Ich persönlich würde auf eine solches Ansinnen überhaupt nicht reagieren, weder zustimmend, noch ablehnend (aber das ist nur meine Meinung).

Du hast eine Mitwirkungspflicht. Wenn du dieser nicht nachkommst, werden deine Bezüge vorerst und "vorsorglich§ eingestellt. Man will ja vermeiden,m dass eine zu hohe Rückforderung entsteht

Der Leistungsbezieher braucht natürlich keiner Aufrechnung zustimmen, die sich nicht schon unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.

Gesetz und Rechtsprechung haben eindeutige Regeln definiert, die auch ohne Zustimmung problemlos greifen.
Es existiert daher schlichtweg kein nachvollziehbarer Grund für das Einholen einer solcher Zustimmung und insofern ist natürlich auch die Mitwirkungspflicht an keiner Stelle tangiert.

Vielen Dank für die Antworten,
mir kam die Forderung gleich seltsam vor. Ich wurde telefonisch gefragt wann mein letztes Gehalt auf meinem Konto eingegangen ist. Die Sachbearbeiterin beharrte zunächst darauf dass das Gehalt erst im Folgemonat, das letzte also erst im Januar, geflossen sein kann. Nachdem ich ihr bestätigen konnte dass mein Lohn schon am 23.12. auf dem Konto eingegangen war wollte sie diese Bestätigung um die Bezüge von September die ja für Oktober stimmt waren und ich im Okt. schon Gehalt erhalten, mit den Bezügen von Januar verrechnen. Ich denke wenn das Gehalt im Januar geflossen wäre würde das als Einkommen für Januar angerechnet und dementsprechend die Bezüge vom JC gekürzt da der Zufluss gilt und nicht wann das Gehalt erarbeitet wurde. Ich weiß nicht ob ich mich verständlich ausgedrückt habe, werde die Bestätigung jedenfalls nicht ausstellen.

Nochmals vielen Dank
Silvia

Den Zuflusszeitpunkt des Einkommens weist man - ruhig kommentarlos - mit den Kontoauszügen nach; eine darüber hinaus gehende Erklärung - jedenfalls zum Ablauf der Berechnung - ist niemals notwendig.

Bei der Anrechnung von laufendem umselbständigen Einkommen - und Gehalt (nicht notwendigerweise Sonderzahlungen) ist im Grundsatz IMMER laufendes Einkommen - greift bzgl. der Anrechnung § 11 Abs. 2 SGB II.

Und hier gilt: solches Einkommen ist im Zuflussmonat anzurechnen; weder im Folgemonat, noch im Monat, in dem es erarbeitet wurde. Jede - wirklich jede - abweichende Abrechnung hätte die SB zu begründen, nicht du zu erlauben.
Da Gesetzgeber und Rechtsprechung keine Abweichende Anrechnung vorgesehen haben - mit kleinen vorteilhaften Ausnahmen fürden Leistungsbezieher bzgl. der Absetzbetragspauschale -, wird eine abweichende Anrechnung m.E. nicht begründbar sein.

Ggf. hat die JC-Trulla eine Neuberechnung anzustellen und eine Rückforderung aufzumachen, worauf sie möglicherweise keine Lust hat oder, was - und das ist der interessantere Fall - rechtlich … nunja … heikel ist, z.B. weil sie trotz Kenntnis aller Umstände (auch der Höhe des Einkommens) nicht vorläufig und falsch beschieden hat.

Virtual Self…vielen herzlichen Dank für die fundierten und hilfreichen Antworten

Fröhlicher Gruß von Silvia

Hallo,

eine einmalige Verrechnung ist auch nicht möglich, da es ja auch je Monat Freibeträge gibt, in denen man Arbeitseinkommen hat.
Wie will die Dame denn die Freibeträge für Okt-Dez. deklarieren. :wink:
Es ist dafür kein Feld vorgesehen im Bescheid!

VG

Grds ist es so, dass Einkommen auf den HartzIV Bedarf anzurechnen ist und zwar immer in dem Monat, in dem es tatsächlich zufließt. Das JC hat wohl nun festgestellt, dass in den Monaten Sept-Dez. eine Überzahlung entstand. Diese ist von dir zurück zu erstatten. Ich gehe mal davon aus, dass du im Januar nicht mehr arbeitest und somit wieder komplett Anspruch hast. Das JC will die Überzahlung deswegen verrechnen, damit die auf jedenfall das überzahlte Geld so schnell wie möglich zurück bekommen. Die andere Alternative wäre die Überzahlung in mtl. Raten von deinem Hartz IV Anspruch einzubehalten. Das wären pro Monat jedoch nur max 10% deiner Regelleistung (bei Alleinstehenden seit 01/15 also 39,90€). Je nachdem wie hoch die gesamte Überzahlung ist, dauert der Einbehalt natürlich auch für das JC entsprechend lange. Diesem Einbehalt kannst du aber nicht widersprechen, da der Gesetzgeber die dem JC gem. § 43 SGB II erlaubt. Es wäre nun an dir zu entscheiden, wie schnell du die Rückforderung aus dem Kreuz haben willst. Schnell… dann Aufrechnung im Januar. Langsam und u.U. über mehrere Jahre, dann keine ratenweise Begleichung gem. §43 SGB II.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene