Bestätigung von Rg.-kürzungen

hallo,

wenn ein rg.-empfänger eine rg. kürzt, muss/soll man als rg.-aussteller diese kürzung bestätigen, um umsatzsteuerrechtlich keine probleme zu bekommen. nur: in welcher form soll diese bestägigung erfolgen? einfach die vom rg.-empfänger gekürzte rg. mit stempel + unterschrift versehen an disen faxen?

fritz

hallo,

wenn ein rg.-empfänger eine rg. kürzt, muss/soll man als
rg.-aussteller diese kürzung bestätigen, um
umsatzsteuerrechtlich keine probleme zu bekommen. nur: in
welcher form soll diese bestägigung erfolgen? einfach die vom
rg.-empfänger gekürzte rg. mit stempel + unterschrift versehen
an disen faxen?

Hi,
das ist ust-lich nicht notwendig und auch sonst nicht üblich, deshalb würde ich soetwas lassen.

Grüße
Chris

Hi,
das ist ust-lich nicht notwendig und auch sonst nicht üblich,
deshalb würde ich soetwas lassen.

Grüße
Chris

hallo chris,

bist du dir da sicher, dass das nicht notwendig ist?

es gibt ja durchaus berechtigte rg.-kürzungen. und wenn der empfänger die rg. entsprechend berichtigt und auch so bezahlt und das rg.-stellende unternehmen diese kürzung nicht bestätigt, dann kann das finanzamt im falle einer prüfung das rg.-stellende unternehmen dazu verdonnern, den ust.-betrag zu bezahlen, der ursprünglich berechnet war, d. h. es gäbe eine nachzahlung. das habe ich bei einer unterhaltung so erklärt bekommen. allerdings habe ich nirgendwo was konkretes schriftliches dazu finden können.

Hi,
das ist ust-lich nicht notwendig und auch sonst nicht üblich,
deshalb würde ich soetwas lassen.

Grüße
Chris

hallo chris,

bist du dir da sicher, dass das nicht notwendig ist?

Ja!

es gibt ja durchaus berechtigte rg.-kürzungen. und wenn der
empfänger die rg. entsprechend berichtigt und auch so bezahlt
und das rg.-stellende unternehmen diese kürzung nicht
bestätigt, dann kann das finanzamt im falle einer prüfung das
rg.-stellende unternehmen dazu verdonnern, den ust.-betrag zu
bezahlen, der ursprünglich berechnet war, d. h. es gäbe eine
nachzahlung. das habe ich bei einer unterhaltung so erklärt
bekommen. allerdings habe ich nirgendwo was konkretes
schriftliches dazu finden können.

Hoffentlich nicht von einem Steuerberater!
Würde mich interessieren, wie derjenige auf soetwas kommt.

Im UStG gibt es keine solche Vorschrift, deshalb findest Du zu diesem Thema wohl auch nichts. Es gibt natürlich den § 14c UStG „unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis“ aber der greift hier nicht, denn das hätte ich mitbekommen.
Es handelt sich um die Änderung der Bemessungsgrundlage für den § 17 UStG zuständig ist, hier steht nichts von einer Pflicht die Rechnung zu berichtigen.

Grüße
Chris

Hi Leute,

ich denke, wenn man jede Kürzung penibel angeben müsste, würde man beim Bezahlen wohl nen Horror bekommen, wenn man bei jeden Zahllauf alle Rechnungen berichtigt und zum Lieferanten schickt, bei denen Skonto gezogen wird.

Gruß,
Stefan.

Hallo Fritz,

die möchtest ja für die Kürzung die zuviel bezahlte USt zurück. Also wird bei der Buchung der gekürzten Eingangszahlung. Der Abzug auch gebucht und damit die Mwst quasi wieder zurückgeholt.

Du kannst das ganze aber auch über eine Gutschrit machen, die du dann (wenn schon gekürzt wurde) nicht mehr dem Kunden schickst sondern intern verbuchtst.

Ich denke das beantwortet deine Frage. Richtige Experten können das aber wahrscheinlich besser erklären.

Gruss
Nils

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo stefan,

skontoabzug ist davon natürlich nicht betroffen! es geht um „echte“ kürzungen aufgrund von leistungs- oder mengenabstrichen u. ä.
aber auch das kann schon ausarten, gerade in der baubranche.

hallo chris,

da du offensichtlich eine „fachfrau“ bist, bin ich erstmal etwas beruhigt, denn wir haben diese bestätigungen bisher noch nicht praktiziert.

der, von dem ich diese info habe, ist übrigens prokurist bei einer größeren firma und sollte eigentlich bescheid wissen. vielleicht ist das ja auch nur als vorsichtsmaßnahme gedacht gewesen um ja jede möglichkeit auszuschließen, dass das finanzamt einem blöde kommt!?

auf jeden fall vielen dank für die info!!!

fritz