Ich habe die Vormundschaft für meine minderjährige Schwester beantragt. Einige Tage nach der mündlichen Anhörung habe ich den richterlichen Beschluss zugeschickt bekommen. Bekomme ich die Bestallungsurkunde automatisch zugeschickt oder muss ich diese beantragen? Ich muss sie nämlich bei der Rentenversicherung vorlegen
LG