Hallo, liebes Forum!
Folgende Situation:
Jemand hat Anfang des Jahres im LK Hildesheim/Nds. eine Doppelhaushälfte Bj.1960 gekauft, leichte Hanglage. Dort wurde vor ca. 28 Jahren von den Vorbesitzern das Wohnzimmern mit einem Anbau erweitert, sodass das Haus jetzt Winkelform hat, Abstand des Anbaus zur Grundstücksgrenze der anderen DHH reichlich 3m, Höhe des EG-Fußboden-Niveaus durch die Hanglage bis zu 1,5 m über Grund. Der Freiraum zwischen Anbau und Grenze wurde mittels zweier Stützmauern -eine entlang der Grundstücksgrenze, die zweite in der Flucht mit dem Anbau- aufgeschüttet, gepflastert und als Terrasse genutzt. Die Terrasse war mit rund 1,5m Höhe zwar nicht vereinbar mit den Bauvorschriften vor Ort (max. 1m, wie der LK gerade mitteilte), wurde von den Nachbarn aber offensichtlich 28 Jahre lang geduldet.
Und jetzt kommen die neuen Eigentümer. Und stellen fest, dass wenigstens eine der Stützmauern baufällig ist, und dass die Drainage dieser aufgemauerten Wanne nicht funktioniert und für die feuchte Wand im angrenzenden Kellerraum verantwortlich sein dürfte.
Also haben sie die frontale Stützmauer sowie den aufgeschütteten Boden komplett entfernt, die Mauer an der Grenze zum Nachbarn bis auf die Höhe einer von den Nachbarn dagegen gesetzten Mauer ebenfalls abgebaut(hier steht also noch ein Teil der 28 Jahre alten Mauer, die ebenso lange die Nachbarn offenbar nicht gestört hat).
Dann haben sie mittels Balkenwerk die Terrasse in weitgehend gleichen Dimensionen (plusminus Bautoleranzen) wieder errichtet.
Und nun kommt der Nachbar und beschwert sich beim LK (Bauamt?), dass das nicht zulässig sei, was der LK bei einer (von den Eigentümern nicht genehmigten) Begehung dann auch festgestellt haben will.
Die neuen Eigentümer stehen allerdings auf dem Standpunkt, dass die Einspruchfrist gegen die Terrasse seit etwa zwei dutzend Jahren abgelaufen ist, da der jetzige Zustand kein neu errichtetes Bauwerk sei, sondern nur eine Ertüchtigung des vor 28 Jahren erstellten, zumal ja sogar eine der Mauern noch vorhanden ist (allerdings keine Funktion mehr hat).
Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank für Rat; ein Paragraph, den man in einem Schreiben an den LK erwähnen könnte, wäre auch klasse…
Reinhard