Bestandschutz für neue Gastherme

Da unsere alte Gastherme defekt war haben wir eine neue Brennwerttherme einbauen lassen (an die gleiche Stelle wie die alte). Diese alte Therme war wie die neue ein Außenwandgerät. Die Abgase der alten Therme (Baujahr 1987/88) wurden in einen ‚Lichtschacht‘ auf der Terrasse abgeleitet.
Kann das bei der neuen Therme auch so bleiben (Stichwort Bestandsschutz) oder kann der BSF verlangen das das Abgasrohr verlängert werden muss, z. B. bis zum Dach o. ä.?
Für fachkundige Auskunft wäre ich sehr dankbar.

Hallo,
ich denke hier gibt es keinen Bestandsschutz, da das Heizungssystem von atmosph. auf Brennwert geändert wurde. Dein Heizungsbauer hätte dies vor der Montage aber abklären müssen. Jede Heizungsanlage ist Genehmigungspflichtig beim BSF, hat er dies nicht getan ist es eigentlich seine Schuld.
Ein ableiteten auf die Terrasse ist sicherlich auch nicht die ideale Lösung, da der Wasserdampf des Brennwert-Gerätes die Hauswand angreifen kann.

Brennwerttherme einbauen lassen (an die gleiche Stelle wie die
alte). Diese alte Therme war wie die neue ein Außenwandgerät.
Die Abgase der alten Therme (Baujahr 1987/88) wurden in einen
‚Lichtschacht‘ auf der Terrasse abgeleitet.
Kann das bei der neuen Therme auch so bleiben (Stichwort
Bestandsschutz) oder kann der BSF verlangen das das Abgasrohr
verlängert werden muss, z. B. bis zum Dach o. ä.?

Moin Mutzi,

bei mir steht das gleiche an.
Mein BSM, hat es mir freigestellt, ob ich wieder ein Außenwandgerät nehme, oder aber über Dach gehe. Wichtig ist, daß die Abgase frei weg können und niemanden belästigen. Auf der sicheren Seite bist du immer, mit dem BSM (vorher) einen Termin zu vereinbaren. Mir hat er beispielsweise den Tipp gegeben, das Abgasrohr bis zur Vorderkante der Dachrinne zu führen, damit die feuchten Abgase nicht unter die Sparren schlagen. Letzt endlich hätte der Installateur das regeln müssen.
Da ich die Örtlichkeit (Lichtschacht?) nicht kenne, kann ich auch keine verbindliche Aussage machen.

Gruß Detlev

Hallo Mutzi09, es ist leider so, der Schornsteinfeger hat hierbei das letzte Wort.Ich müsste mich irren,. wenn es nicht so wäre.
mfg

Hallo,
und vielen Dank für Deine Antwort. Die alte Heizungsanlage wurde seinerzeit so genehmigt, d. h. mit Abluft auf die Terrasse, was eigentlich auch kein Problem war bisher.
Dennoch meine Frage: Kann der BSM verlangen dass ein längeres Abluftrohr, z. B. bis aufs Dach montiert werden muss?

Gruß
Mutzi09

Hallo
…und vielen Dank für deine Antwort. Ist die Montage eines längeren Abluftrohres nur eine Empfehlung, d. h. muss man nicht habe oder kann das der BSM auch vorschreiben. Bisher war das Ableiten der Abgase auf die Terrasse eigentlich kein Problem.

Gruß
Mutzi09

bei mir steht das gleiche an.
Mein BSM, hat es mir freigestellt, ob ich wieder ein Außenwandgerät nehme, oder aber über Dach gehe. Wichtig ist, daß die Abgase frei weg können und niemanden belästigen. Auf der sicheren Seite bist du immer, mit dem BSM (vorher) einen Termin zu vereinbaren. Mir hat er beispielsweise den Tipp gegeben, das Abgasrohr bis zur Vorderkante der Dachrinne zu führen, damit die feuchten Abgase nicht unter die Sparren schlagen. Letzt endlich hätte der Installateur das regeln müssen.
Da ich die Örtlichkeit (Lichtschacht?) nicht kenne, kann ich auch keine verbindliche Aussage machen.

Hallo,

ja kann er. Er ist für die Sicherheit verantwortlich und wenn er hier bedenken hat, darf er das. Abgase müssen sicher abgeleitet werden. Es kann ja sein das über der Terrasse ein Fenster ist und die Abgase dort wieder rein ziehen.
Was sagt er denn als Begründung?

Tut mir leid, da hab ich leider keine Ahnung von. Sorry für die späte Antwort, war aber im Urlaub.

Grüße