Bestandsermittlung

@Takima, das meinte ich mit „rollendem Mittelwert“.
Die 110 t, die Ihr jetzt am Lager habt (angenommen, nichts wurde verkauft) sind jetzt ≈110 €/t wert. Wenn Ihr jetzt 20 t für 85 €/t einkauft, musst Du natürlich den Mittelwert aus 110 t á ≈110 €/t und 20 t á 85 €/t errechnen.
(110 * 110 + 85 * 20)/(110 + 20) = ≈ 106 €/t

In meinem vorherigen Beruf berechnete das Programm, das wir verwendeten, das automatisch bei jedem Zugang. Ich musste nur eingegangene Menge und deren Einkaufspreis eingeben.
Somit wusste ich zu jedem Zeitpunkt: welche Menge einer Ware habe ich am Lager (theoretisch) und wie viel hat diese im Schnitt gekostet.

Das war ja nur ein ganz grobes Beispiel. Natürlich ist in jedem Artikel auch Bewegung drin. Es wird verkauft und dazu gekauft. Und hier ist es wichtig den Abgang vom ältesten Material abzuziehen. Das ist etwas kniffliger als eine Normale Rechnung, aber das soll wohl gehen.

Aus Neugier: und wenn Du dann den Einkaufswert des Bestandes per heute berechnen willst, wie machst Du das?

Wenn ich da noch einmal einhaken darf: es ging ja um die Aussage

Der Wert des Bestandes ändert sich nicht. Nur, weil Du an einem Tag Ware geliefert bekommst, die günstiger ist als die im Bestand, heißt das ja nicht, dass der bisherige Bestand an Wert verliert. Das einzige, was sich ändert, ist die Bewertungsgrundlage für den Gesamtbestand. Jedes Sandkorn und jeder Brocken Kies ist aber immer noch genauso viel wert wie zum Zeitpunkt des Kaufes. Hier verliert also exakt gar nichts an Wert und schon gleich nicht „ganz empfindlich“.

Ganz anders sieht das natürlich aus, wenn ich mich am Jahresende befinde und den Gesamtbestand bewerten soll. Da gilt das Niederstwertprinzip, d.h. wenn der Tagespreis unter dem ermittelten Durchschnittspreis liegt, wird der Gesamtbestand abgewertet. Aber in der Situation befinden wir uns ja nicht.

Ich betone das Ganze noch einmal so überdeutlich, weil mir die Aussage

darauf hinzudeuten scheint, dass Du das Prinzip noch nicht ganz verstanden hast.

Gruß
C.

Wenn man die Rechnung von @Pierre weiterdenkt, wird daraus eine recht einfache Excel-Tabelle:

A B C D E F
1 Bestand Gesamtwert Wert pro t Änderung Einkaufspreis „Verkaufspreis“
2 110,00 t 115,00 € 1,05 €
3 120,00 t 185,00 € 1,54 € 10 70 0,00 €
4 90,00 t 138,75 € 1,54 € -30 46,25 €
5 140,00 t 258,75 € 1,85 € 50 120 0,00 €
6 135,00 t 249,51 € 1,85 € -5 9,24 €
7 115,00 t 212,54 € 1,85 € -20 36,96 €
8 315,00 t 232,54 € 0,74 € 200 20 0,00 €

Vorab:

Nur die fetten, kursiven Werte sind Benutzereingaben, alles andere ist Berechnung.

Der Verkaufspreis wird automatisch aus der verkaufen Menge und dem Wert pro Tonne berechnet und ist damit die Wertänderung des Lagerbestandes. Natürlich wird man dem Kunden einen ganz andern Wert in Rechnung stellen, aber darum geht es nicht.

  • Der anfängliche Lagerbestand ist 110t im Wert von 115€, daraus lässt sich direkt der Wert pro Tonne von 1,05€/t berechnen.
  • Zeile 2: Ihr kauft 10t zu 70€, diese Werte werden einfach auf Bestand und Gesamtwert aufaddiert. Danach habt ihr 120t im Wert von 185€, macht 1,54€/t
  • Zeile 3: Ihr verkauft 30t, die sind 46,25€ wert. (Zu welchem Preis ihr die tatsächlich verkauft, steht auf einem ganz anderen Blatt, hier geht es allein um den Wert des Lagerbestandes!) Also 30t und 46,25€ von bestand und Gesamtwert abziehen. Der Wert pro Tonne wird zwar neu berechnet, aber der bleibt natürlich gleich.
  • Die weiteren Zeilen sind nur da, weil das jetzt so schön funktioniert.

Formeln:

  • A3=A2+D3
  • B3=B2+E3-F3
  • C3=B3/A3
  • F3=WENN(D3<0;-D3*C2;0)
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Um dem Ganzen noch einen Namen zu geben: Gleitender Durchschnittspreis – Wikipedia

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Ich möchte nocmal folgendes in Erinnerung rufen:

Ich habe jetzt keine Antwort von dir darauf gefunden (ggf. auch nur übersehen).

Ohne Klärung, was in der Inventurrichtlinie steht, wirkt auf mich jeder Gedanke, wie der Bestandswert zu ermitteln ist, als überflüssig, denn in dem Dokument sollte drin stehen, wie er zu ermitteln ist.

Was mir noch aufgefallen ist: Was soll der Verkaufspreis an dieser Stelle? Der Bestandswert wird doch auf Basis des Einkaufspreises ermittelt.

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Genau das ist ja der Punkt. Du hast die Aussage nur falsch verstanden, oder ich habe mich misslich ausgedrückt. Nach dem Prinzip, den ich hier anwenden SOLL würde sich der Wert auf dem PAPIER erheblich ändern. Aber der Wert des REALEN Haufens würde sich - wie du richtig bemerkt hast - geringfügiger ändern. Und hier kommt die knobelei, denn wie weiß ich wieviel von dem “teuren Haufen” noch übrig ist, nachdem das Jahr über einige hundert Male kleine Mengen abgegangen sind :wink:
Wie gesagt, das ist etwas komplexer, aber vielleicht auch nur, weil ich es noch nie so gemacht habe.

Ja, ganz einfach. Sofern man nur einen Artikel hat und nicht 200 :wink:

Vor allen Dingen, wenn man sich dabei so wenig Schreibarbeit wie möglich machen möchte. Also Werte automatisch übertragen möchte usw.

Aber ich werde mich heute mal in Ruhe hinsetzen und ein erstes Konzept ausarbeiten. Vielleicht ist es ja doch nicht so schwer wie ich mir das denke :slight_smile:

So “schlimm” ist das gar nicht. Damit könnte man theoretisch einen Gewinn ermitteln, damit man einen Groben Überblick hat, was bei der Sache so rumkommt.

Es geht ja nicht um schlimm, sondern um korrekt. Da ist es irritierend, wenn da unausgesprochen noch irgendwelche Nebenkriegsschauplätze abgehandelt werden. Für mich sieht es so aus, als würden die zu deiner Irritation beitragen.

So langsam wird es für mich unübersichtlich, wer da was bestimmt. Bist nun nun der, der eine Wertermittlung kreieren soll oder wird dir das vorgegeben?

Und da sind wir wieder bei der Frage nach der Inventurrichtlinie, die Du hartnäckig ignorierst.

Ich habe mir mal deine Tabelle nachgebaut. Die stimmt so aber hinten und vorne nicht.

Mach dir mal den Spaß und Nehme die 110 Tonnen für 115 Euro (Was schon ein blödes Beispiel ist, denn den nächsten Kauf machst du für 7 Euro die Tonne, was schon mal eine Verteuerung von 700% ist). Nun hast du einen Wert von 185 Euro.

Wenn du nun die 110 Tonnen verkaufst, hast du realistisch gesehen einen Restwert von 70 Euro - nämlich die 10 Tonnen, die du für 70 Euro eingekauft hast. Bei deiner Rechnung hast du noch einen Restwert von 15 Euro. Eine Katastrophe.. Aber wie du schon sagst.. Ist eine GANZ EINFACHE Tabelle :smiley:

Was Du da gerechnet hast, ist mir unklar (was vielleicht ein bisschen daran liegt, dass Du den von Dir angenommenen Verkaufspreis nicht nennst), aber viel wichtiger ist das hier:

Wieso ist das eine Katastrophe? Mal abgesehen davon, dass derartige Preisschwankungen ja eher die Ausnahme sind, folgen aus diesen Bewertungsänderungen ja keine Verluste für das Unternehmen. Das gilt nur, wenn es um die Bewertung am Bilanzstichtag geht (d.h. aktueller Preis unter Durchschnittspreis) und da drückt sich das HGB ja schon recht präzise aus, d.h. „oh nee, das ist ja doof“ ist keine Begründung dafür, um im Vorratsvermögen irgendwelche Uraltwerte für die Bewertung heranzuzuziehen.

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten: Du verwendest eine richtige Methode, die Du vielleicht nicht verstehst oder magst, oder Du machst irgendetwas anderes.

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Ich habe die Werte aus der Tabelle oben genommen. Klar gibt es solche Krassen Preissprünge nicht. Aber es ist am Ende halt kein genauer Wert.

Ich habe jetzt eine Tabelle und einen Code entwickelt, der Anhand Datum und Mengen die Menge vom ältesten Material abzieht. Und wenn von dem teuren Material eine Tonne übrig bleibt, wird dieser Betrag auf den günstigen Haufen aufgeklatscht. Dann habe ich einen reellen Wert, den ich melden kann ohne am Ende des Jahres befürchten zu müssen, dass ich wir viel zu viel Bestandswert gemeldet haben.

Der GLD ist der genaueste Wert, den man erzeugen kann. Menge x GLD spiegelt den Warenwert des aktuell vorhandenen Bestands wieder. Wenn der Bestand nie abreißt, ist zwar immer noch irgendein uralt Preis enthalten, aber der Effekt wird mit jedem Wareneingang immer kleiner.

Dein Vorgehen bekräftigt mich in der Annahme, dass Du dich viel zu sehr von Nebenkriegsschauplätze ablenken lässt.

Freue dich auf die nächste Prüfung durch das Finanzamt. Prüfer werden werden schnell misstrauisch, wenn vom Standard abweichende Verfahren verwendet werden. Dabei stellt sich auch die Frage, ob das Verfahren zur Wertermittlung überhaupt zulässig ist.

Das ist aber auch wieder völliger Blödsinn. Somit verfälschst Du den Wert. Wenn Du das FIFO-Prinzip verwenden willst, musst Du das auf das Gramm genau machen. Bleibt vom 100-t-Einkauf letzten März beim heutigen Verkauf noch eine Tonne übrig, musst Du diese eine Tonne auch weiterhin führen, bis sie verkauft ist.

Wie schon angedeutet, hättest Du dann ein Gemauschel, nichts reelles. Bei meinem Familienteil in Norddeutschland gibt es das geflügelte Wort ordentlich oder gar nicht - auf platt gibt das nen netten Reim. Also mach es ordentlich, ohne Kompromisse, ohne scheinbare Erleichterungen und Du wirst lange zufrieden mit dem Ergebnis und sicher in Deinen Aussagen sein.

Das interessante daran: wenn Du nach der Methode FIFO den Wert berechnest, erhältst Du exakt das selbe Ergebnis wie bei GLD.

Und, entschuldige bitte, ich kann nicht anders (wo wir beim Wort „reell“ waren):

Nein. Du vermischst hier zwei völlig verschiedene Berechnungsmethoden.

Genau das habe ich auch so geschrieben. Wenn ich eine Tonnen übrig behalte, werden diese bei meiner Rechnung mit dazu gerechnet und zwar für den Wert, für den sie eingekauft wurde und nicht wie bei dir mit der Mischkalkulation. Sicher sind die Unterschiede zur Mischkalkulation in fast allen Fällen sehr gering. Ich halte sie aber immer noch für genauer, als wenn man Einkauf und Verkauf mit einem Deltawert abzieht und sich dann irgendwann wundert, dass der Bestandswert gar nicht so hoch ist wie starr ausgerechnet.

Wie hoch der Wert am Ende tatsächlich ist, wird sich dann bei der Inventur zeigen. Ich möchte nur verhindern, dass dieser Unterschied nicht zu hoch ausfällt.

Ich glaube wir reden hier ein wenig aneinander vorbei, bzw. du verstehst nicht worum es mir gerade genau geht - oder umgekehrt. Das ist bei solchen Themen auch immer etwas schwierig. Manchmal merke ich auch erst bei der Ausführung, dass meine Denkweise doch nicht so praktikabel ist. Im Moment erscheint sie mir aber durchaus logisch..

Also nichts für ungut :wink:

Ich verstehe diesen Satz dann scheinbar völlig falsch. Vermutlich auch schon wegen des mir zu flapsig klingenden „aufgeklatscht“.

„Mischkalkulation“ bezeichnet im Geschäftsleben etwas ganz anderes.

Ja, es wird im Endergebnis Unterschiede im Augenblick geben. Aber über viele Ein- und Verkäufe hinweg egalisiert sich dieser Unterschied.

Und da sind wir bei dem Punkt, dass Du nach meiner Ansicht noch immer nicht verstanden hast, wie der Gleitende Durchschnittspreis funktioniert. Beide Methoden sind exakt gleich genau. Man muss sich nur von dem Gedanken verabschieden, dass jeder einzelne Kieselstein seinen eigenen Preis behalten muss, bis ich ihn verkauft habe. Der Unterschied in der Bilanz wird minimal sein. Und dieser minimale Unterschied ist akzeptiert. Vielleicht nicht von Dir, aber vom Betriebswirt, der die Bilanz erstellt und von Prüfern dieser Bilanz.

Ich wiederhole mich gerne: wenn man beide Methoden verstanden hat und sauber führt, wird nur einen marginalen Unterschied im Endergebnis geben.

Ich habe verstanden, dass Du zu jedem Zeitpunkt die genaue Menge der Waren und deren Einkaufswert kennen möchtest. Mir geht es, ja ich bin da ein wenig penetrant, darum, dass Du den Gleitenden Durchschnittspreis nicht ständig falsch verstehst und falsch benennst.

Logisch ist sie. Keine Frage. Sie wird auch, ich wiederhole mich gerne, wenn sie sauber geführt wird, zum korrekten Ergebnis führen. Nur halte ich den Aufwand für deutlich größer als er sein müsste. Und damit für potentiell fehleranfällig. Oder wie es im Wikipedia-Artikel steht, den @Ifm001 im Beitrag #26 postete:

Andere Verfahren wie First In – First Out sind aufwändiger, weil zu jeder Bewertung die Historie der Zugänge des Bestands neu durchgerechnet werden muss.
[…]
Da die Bestände unter Umständen aus Beschaffungsvorgängen stammen, die weit in der Vergangenheit liegen, aber auch aus rechentechnischen Gründen, wäre eine geschichtete und zum jeweiligen Einkaufspreis bewertete Bestandsführung zur Ermittlung des aktuellen Durchschnittspreises unnötig kompliziert und fehl am Platz. Weiter löst der gleitende Durchschnittspreis auch das Problem, wie zwischenzeitliche Bestandsabgänge zu bewerten sind. Hierzu wird der am Bilanzstichtag gültige GLD-Preis verwendet.

Und vor diesem Aufwand und der möglichen Fehler durch mehr Rechenschritte möchte ich Dich bewahren.

(Ungeklärt ist noch immer, ob es nicht vielleicht eine Inventur-Richtlinie in der Firma gibt, an die Du möglicherweise gebunden bist.)

Ich sage erstmal so:

Solche Extreme wie die 700% teurere Ware zeigen dir erstmal auf, wie gut dein Rechenmodell wirklich ist. Letztendlich ist es ja auch das, was dir hier grade auffällt.

Du verfolgst hier einen last-in-first-out Ansatz. Aber bei so nem Lager mit Schüttgut stelle ich mir vor, dass da ein hoher Berg auf freier Fläche steht, und bei Lieferung mit einem Förderband von oben das neue Material draufrieselt. Das bildet letztlich eine Schicht um den Haufen, und lässt in wachsen. Und dann kommt der Radlader, der unten, von der Seite ein paar Schaufeln weg nimmt. Der Inhalt so einer Schaufel besteht dann aus einem mehr oder weniger großen Anteil von neuer und alter Ware. Welchen Einfluss hat dieses Mischungsverhältnis denn auf den Wert dieser Schaufel? Würdest du neueres Material teurer als älteres verkaufen, weil du es teurer eingekauft hast? Und wie stellst du fest, wie das Mischungsverhältnis denn nun wirklich ist?

Das Einfachste ist, nach jeder Lieferung den kompletten Haufen einmal durchzumischen. Daraus ergibt sich ein festes Mischungsverhältnis, das sich sogar berechnen lässt, und daraus auch der Wert pro Tonne. Es spielt gar keine Rolle, welches Steinchen jetzt genau aus welcher Lieferung stammt, und was genau dieses dich gekostet hat.

Und genau das leistet die Tabelle.

Ach ja, irgendwer hat angemerkt, dass so ne Tabelle nicht mehr gut wäre, wenn man mal 200 verschiedene Produkte im Programm hat. Völlig richtig. Aber wer seine Buchführung in dem Fall mit Excel macht, der hat ganz andere Probleme.

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Ich kann mir vorstellen, dass das jetzt wieder lästig ist, aber gewöhne Dir besser möglichst bald an, die korrekten Begriffe für Sachverhalte zu verwenden. Mischkalkulation ist - wie @Pierre schon erwähnte - etwas völlig anderes und liegt bspw. vor, wenn ein Gastwirt nicht jedes seiner Gerichte und Getränke mit Warenwert * 3 kalkuliert, sondern bspw. Schnitzel mit Warenwert * 2 und die Getränke mit Warenwert * 4.

Dann ist er als Wirt in der ganzen Gegend bekannt, der Schnitzel für 14,99 verkauft und bekommt so genug Gäste, bei denen er über die Getränke oder Beilagen wie Ketchup, die er für das Zehnfache des Wareneinsatzes verkauft, das Defizit bei den Schnitzeln wieder reinholt.

Die Sprache der Buchhaltung ist eine sehr alte und traditionsbewusste Sprache und was einem möglicherweise etwas altertümlich oder penibel vorkommt, hat den großen Vorteil, dass alle unter einem Begriff das gleiche verstehen und so problemlos kommunizieren können, d.h. ohne Rückfragen stellen oder Definitionen klären zu müssen.

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