Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe. Im Ämterwahnsinn bin ich mit meinen Fragen leider wenig weitergekommen und hab allgemein keine Ahnung von dem Sachgebiet.
Status: Mein Lebensgefährte und ich interessieren uns sehr für eine Bestandsimmobilie (gebaut 1926, Saniert und erweitert 1996). Das Grundstück ist an einer wenig bebauten Straße umgeben von Ackerland. Damit wir in die Preisverhandlung eintreten können wollte ich ermitteln wie viel das Grundstück ca. wert ist. Über BORIS konnte ich leider keinen richtigen Richtwert finden, eben weil das Grundstück so am Rande direkt zwischen Ackerland liegt. Der Wert 1,8€ oder 4,7€ wäre zwar ein Traum ist aber eher unrealistisch. Das Planungsamt der Stadt konnte mir nur sagen, ich soll mich an die Werte in den Wohngebieten drum herum richten. Das wären dann 400€. So weit so gut.
Jetzt wollte ich gerne wissen, ob ich die gesamte Fläche von 961qm mit diesem Bodenrichtwert ansetzen sollte, womit der Verkaufspreis schon nicht schlecht wäre, da das Grundstück sehr viel wert ist. In vielen Fällen wird aber berichtet, dass sich Grundstücke in Baufläche und Gartenfläche aufteilen. Die Gartenfläche wäre dann nur mit 1/6 des Bodenrichtwertes zu bewerten. Da die Wohnfläche auf bebauten 2 1/2 Etagen nur 200qm beträgt wäre das vom Wert des Grundstückes natürlich ein enormer Unterschied.
Deshalb habe ich versucht auch dies beim Amt raus zu finden und habe mit der Bauberatung der Stadt telefoniert. Der gute Herr konnte mir nur sagen, dass das Grundstück im Randgebiet liegt und daher generell als KEIN BAULAND gilt?!?
Jetzt bin ich völlig verwirrt. Er sagte zwar dass ich dort also nicht bauen darf, falls die Bestandsimmobilie aber baufällig wäre könnte ich wahrscheinlich neu bauen. Anbauen evtl. auch aber nicht sicher.
Jetzt habe ich ein wenig Angst, dass wir uns einen Wolf im Schafspelz zulegen. Hat jemand Tips / Infos für mich bei diesem Fall?
Besondere Fragestellung:
1.) Wie ist der Bodenrichtwert anzurechnen bei bebauten Grundstücken die allerdings auf „KEIN BAULAND“ stehen?
2.) Welche Nachteile hat ein solches Grundstück welches nicht als Bauland gilt?
Im Voraus herzlichen Dank für euren Support und euer Feedback. wizard=1;board_id=0;anon_ident=1347274480aeb0fdacc400208a