hallo.
ich würde dich gerne fragen, ob du mir zum
bestandsschutz alg1 helfen könntest.
ich habe 12 monate alg1 anspruch,
und habe davon erstmals 2 wochen in anspruch genommen.
(hatte einen vollzeitjob).
nun arbeite ich gerade teilzeit (30 stunden statt vorher 40) stunden.habe also eine viel schlechter bezahlte stelle angenommen. ist auch auf 1 jahr befristet!
meine frage:
stimmt es, dass wenn ich innerhalb der nächsten 2 jahre wieder arbeitslos werden sollte mein höheren alg1-anspruch (habe ja von den 12 monaten erst 2 wochen verbraucht)erhalte?
oder wird mir das alg1 dann gekürzt, da ich ja zur zeit teilzeit arbeite!
ich würde mich jedoch natürlich auch vollzeit bewerben.
nur habe ich halt gerade keinen vollzeitjob gefunden!
was meinst du?
welches alg1 würde ich nach auslaufen meines 1-jahres-teilzeitjobs erhalten?
volles alg1 vom vorherigen vollzeitzeit?
oder runtergerechnet auf 30 stunden???
§ 131 (4) Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.
Das Arbeitslosengeld wird jedoch natürlich auf die Arbeitszeit angepasst.
Irgendwie bin ich überfragt, da ich dies mit dem Bestandsschutz noch nie gehört habe.
Normalerweise, wird Dein Arbeitslosengeld nach diesem Jahr, danach berechnet, was Du jetzt verdienst. Der Verdienst, nachdem dein letzteres Arbeitslosengeld berechnet wurde spielt nach 12 Monaten keine Rolle. Solltest Du aber jetzt etwa Netto weniger verdienen, als Dein ALG 1 ausfallen würde, besteht Anspruch auf Zulage!
Jedoch was den Bestandsschutz betrifft, solltest Du Dich beimAmt mal erkundigen, aber wie ich schon geschrieben habe, glaube ich nicht dass es so etwas gibt, da immer die letzten 12 Monate der Einkünfte zählen.
hallo.
ich würde dich gerne fragen, ob du mir zum
bestandsschutz alg1 helfen könntest.
ich habe 12 monate alg1 anspruch,
und habe davon erstmals 2 wochen in anspruch genommen.
(hatte einen vollzeitjob).
nun arbeite ich gerade teilzeit (30 stunden statt
vorher 40)
stunden.habe also eine viel schlechter bezahlte stelle
angenommen. ist auch auf 1 jahr befristet!
meine frage:
stimmt es, dass wenn ich innerhalb der nächsten 2
jahre wieder
arbeitslos werden sollte mein höheren alg1-anspruch
(habe ja
von den 12 monaten erst 2 wochen verbraucht)erhalte?
oder wird mir das alg1 dann gekürzt, da ich ja zur
zeit
teilzeit arbeite!
ich würde mich jedoch natürlich auch vollzeit
bewerben.
nur habe ich halt gerade keinen vollzeitjob gefunden!
was meinst du?
welches alg1 würde ich nach auslaufen meines
1-jahres-teilzeitjobs erhalten?
volles alg1 vom vorherigen vollzeitzeit?
oder runtergerechnet auf 30 stunden???
danke
frage
Hallo frankg,
ja es ist in der Tat so, dass du dein „altes AlgI“
wieder bekommen würdest, wenn du innerhalb der 2-
Jahresfrist wieder arbeitslos wirst. Auszug aus www.arbeitsagentur.de: „Vorbezug von Arbeitslosengeld
Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der
Entstehung des aktuellen Anspruchs (in der Regel erster
Tag der Arbeitslosigkeit) bereits Arbeitslosengeld nach
einem höheren Bemessungsentgelt bezogen, wird dieses
auch der Bemessung Ihres jetzigen Anspruchs zu Grunde
gelegt.“
Viel Glück
§ 131 Abs. 4 SGB III ist hier maßgeblich. Soweit du durch deine „neue“ Beschäftigung in Teilzeit erneut einen ALG-Anspruch erworben hast, gilt folgende Regelung:
„Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.“
Dieser Bestandsschutz setzt allerdings voraus, dass du bei erneuter Arbeitslosigkeit für eine Vollzeittätigkeit vermittelbar bist.