Hallo Leute,
ich habe viele Jahre durchgearbeitet bis 10.12.2007.
Dann wurde ich arbeitslos und habe vom 11.12.2007 bis 30.04.2008 ALG I bezogen, und zwar 1350,- Euro (also für ca. 4.5 Monate).
Dann habe ich eine neue Arbeit aufgenommen (mit weniger Verdienst als vorher), und zwar vom 01.05.2008 bis 28.02.2009 (also 10 Monate).
Danach bekam ich dann die Kündigung und war dann wieder arbeitslos vom 01.03.2009 bis 30.11.2009.
Daraufhin habe ich wieder die 1350,- Euro ALG 1 bekommen da ja noch Restanspruch bestand. (also Bezug von ALG I für ca. 7.5 Monate vom 01.03.2009 - 10.10.2009) (vom 11.10.2009 - 30.11.2009 gar keine Bezüge)
Seit dem 01.12.2009 arbeite ich wieder im 7. Monat zusammenhängend mit noch weniger Verdienst (Arbeitgeber X = 2 Monate und Arbeitgeber Y = 5. Monat). Nun kann es sein, dass ich zum 30.6.2010 gekündigt werde.
Wie berechnet sich mein Arbeitslosengeld?
Gibt es noch Bestandschutz oder wird das ALG neu berechnet?
Besteht überhaupt Anspruch auf ALG 1?
Ist ein wenig kompliziert – aber die 10 Monate Arbeit vom 01.05.2008 bis 28.02.2009 und die 7 Monate vom 01.12.2009 bis 30.06.2010 sind noch in keine Berechnung mit eingeflossen.
Würde mich über eine kompetente Antwort freuen.