was ein bauamt zitiert oder meint, interessiert mich herzlich
wenig. mich interessiert das gesetz und die rechtsprechung und
ggf. die ansicht der fachaufsicht. wenn ein 4-punkte-jurist
etwas anderes meint, dann wird er damit keinen erfolg haben…
Das ist der Unterschied. Den Bürger, und damit auch mich, interessiert sehr wohl was das Bauamt sagt. Der Bürger will heute bauen, nicht in 5 oder 10 Jahren, vielleicht.
das ist kein gutes argument. du verkennst, dass der aktive
bestandsschutz (auch vor der bverwg-entscheidung) nur unter
besonderen voraussetzungen möglich war bzw. immer noch ist.
aktiver bestandsschutz hieß zu keiner zeit , das gebäude ist
weg, da können wir problemlos etwas neues draufstellen.
falls du die voraussetzungen nicht kennst, kann ich sie noch
schildern.
(sie sind sehr streng, siehe § 34 IV baugb)
Du kannst davon ausgehen, dass ich lesen kann. Auch das UP, was bei dir offensichtlich NICHT der Fall ist, sonst hättest du nicht so argumentiert.
Aber, ich bin kein Anwalt, sondern habe sinnvoll und
gesetzeskonform zu Handeln, zum Wohle meiner Kunden und zu
meinem Wohl.
das überlese ich einfach. oder meinst du, ein anwalt handelt
unsinnig, gesetzeswidrig und zum nachteil der mandanten…
Was ich meine, muss von dir nicht hier gepostet werden. Nur so viel: wenn ich meine:ein anwalt handelt unsinnig, gesetzeswidrig und zum nachteil der mandanten, dann schreibe ich das auch. Da habe ich kein Problem mit. Was ich meinte, habe ich hier im nächsten Absatz geschrieben.
Dazu gehört nicht mich in einen
rechts-philosophischen Streit mit einer Behörde einzulassen
und durch eine Klage, mit sehr zweifelhaftem Ausgang, ein
Projekt jahrelang zu blockieren.
das ist weniger rechtsphilosphie als rechtsfortbildung.
jedenfalls ist es auch nicht mein ziel, sich mit rein
dogmatischen streitigkeiten auseinanderzusetzen. höchst
zweifelhaft würde ich ebenfalls nicht sagen. es kann die
literatur, die gesetzlichen wertungen und anhaltspunkte in der
rspr. herangezogen werden. da es keinen 100%igen erfolg gibt,
bräuchte man überhaupt nicht klagen…
Und ich würde sagen: Lass dir mal draußen den Wind um die Nase wehen, davon hast du offensichtlich in deinem bisherigen Leben etwas zu wenig abbekommen. Du musst jetzt nicht mutmaßen, dass ich gemeint hätte: Du bist ein alberner Dummschwätzer. Das hätte ich dann genau so auch geschrieben. Ich betone nochmals, dass für Mutmaßungen bei meinen Beiträgen kein Raum ist und ich durchaus in der Lage und Willens bin, das zu schreiben, was ich meine.
vnA