Hallo Zusammen,
Folgendes:
Hausbesitzer H (Wohnhaft in Bayern seit 1984) hat eine Grenzbepflanzung (Bäume) die seit 1985 stehen und ca. 5-6 Meter hoch sind.
Nachbar N (2005 zugezogen) beschwert sich nun über die Höhe der Grenzbepflanzung von H. Nachbar N fordert, dass die Bepflanzung von H auf eine Höhe von 3 Metern zurückgeschnitten wird. Die Vorherigen Bewohner im Haus von N (1986-2005) fühlten sich niemals durch die Bepflanzung gestört.
H ist sich sicher, dass Bestandsschutz für die Pflanzen besteht.
Wisst Ihr in welchen Gesetz dieses vermerkt ist (evtl. mit Paragraph wäre von Vorteil)
Vielen Dank für die Hilfe