Bestandsschutz bei Grenzbepflanzung in Bayern

Hallo Zusammen,

Folgendes:

Hausbesitzer H (Wohnhaft in Bayern seit 1984) hat eine Grenzbepflanzung (Bäume) die seit 1985 stehen und ca. 5-6 Meter hoch sind.

Nachbar N (2005 zugezogen) beschwert sich nun über die Höhe der Grenzbepflanzung von H. Nachbar N fordert, dass die Bepflanzung von H auf eine Höhe von 3 Metern zurückgeschnitten wird. Die Vorherigen Bewohner im Haus von N (1986-2005) fühlten sich niemals durch die Bepflanzung gestört.

H ist sich sicher, dass Bestandsschutz für die Pflanzen besteht.

Wisst Ihr in welchen Gesetz dieses vermerkt ist (evtl. mit Paragraph wäre von Vorteil)

Vielen Dank für die Hilfe

Wisst Ihr in welchen Gesetz dieses vermerkt ist (evtl. mit
Paragraph wäre von Vorteil)

http://by.juris.de/by/AGBGB_BY_Art52.htm

Es sollte geprüft werden, ob für die Gemeinde eine Baumschutzsatzung existiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung