Bestandsschutz bei Kaminöfen

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben seit ca. 15 Jahren einen Kaminofen(Schwedenofen)
zusätzlich zur Zentralheizung eingebaut. Damals wurde der Einbau vom Schornsteinfeger abgenommen. Der neue Schornsteinfeger verlangt nun eine Abgasmessung, bzw. einen Nachweis über die Werte. Leider können wir dies nicht zur Verfügung stellen. Ich habe mal gehört, für diese „alten“ Anlagen gibt es einen Bestandsschutz. Falls ja, wo kann ich die Richtlinien finden.
Vorab Danke
Gruß Fuchsi

Hallo,
der Schornsteinfeger hat natürlich Recht. Laut der neuen BimschV muß eine Holzfeuerung mit mehr als 4kw Heizleistung (euer Kaminofen hat mehr) entweder mit einer Typenprüfung (gab es vor 15 Jahren so noch nicht)oder mit einer einmaligen Messung durch den Kaminkehrer nachweisen, dass die Abgaswerte stimmen. Ist die Messung erfolgreich hat der Kaminofen für die Zukunft Bestandschutz und muss nicht mehr gemessen werden. Das Gesetz dazu findet Ihr unter
http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/3961…

Hallo,

Danke für die Antwort.

Fuchsi