Bestandsschutz für Antennen

Die Gemeinde ändert nachträglich für ein Baugebiet die Bauordnung und beschließt die Anzahl der Antennen pro Wohnung aus ortsgestalterischen Gründen z.B. auf zwei zu begrenzen.
Gilt dann für vorhandene Antennen am Haus, meinetwegen fünf Stück,  ein Bestandsschutz?
Und was ist mit den Antennen, die auf einzelnen Masten im Garten stehen?

Hallo!

Es gilt Bestandsschutz für Antenen, die VOR Inkrafttreten des B-Planes/Ortssatzung bereits installiert waren.
Neue dürfen aber nicht hinzukommen und bei Ersatzmontagen ist es aus meiner Sicht fraglich, ob dann gleichwertiger Ersatz errichtet werden darf.
Tendenz eher JA.

Wo wäre der Unterschied zw. Antenne am Haus/Fassade/Dach oder bodennah im Garten ?
Das wäre der optische Effekt, den man wohl mit der Gestaltungssatzung regeln will.

Es kommt also auf die Sichtbarkeit und „Störung“ der Optik an.

MfG
duck313