Bestandsschutz für Sträucher nach Bauarbeiten

Hallo zusammen,

mal angenommen folgende Situation:

In einer Häuserreihe (Hanglange) hat Hausbesitzer A an der Grenze seines Vorgartens eine kleine Betonmauer (ca. 80cm hoch) errichtet, damit die Erde nicht in den Vorgarten von Hausbesitzer B rutscht.
Der Vorgänger von Hausbesitzer B hat auf seiner Seite der Mauer 2 kleine Sträucher gepflanzt, die einen Teil der Mauer verdecken.
Hausbesitzer B hat dies beim Kauf so übernommen und bis heute (ca. 30 Jahre) belassen.

Wegen Erdarbeiten des örtlichen Kabelnetzbetreibers (Hausbesitzer B hatte die Störung gemeldet) mussten nun sämtliche Vorgärten der Häuserreihe ca. 1, breit ausgehoben werden, damit Kabel getauscht werden konnten. Hausbesitzer B hat daher den im Kabelweg befindlichen Strauch ausgegraben, und nach den Arbeiten an selber Stelle wieder eingepflanzt. (Also alles wieder wie vorher)

Nun besteht A darauf, dass der Strauch entfernt wird, weil die Blätter/ Zweige seine Mauer berührten und er kein „grün“ ein seiner Mauer wolle.

Wie gesagt, das ist seit 30 Jahren so, und hat nie gestört. Greift hier in irgendeiner Art ein Bestandsschutz?

Gruß,

Klaus

Die Seite hier scheint Auskunft zu geben:

http://www.kleinbielen.com/bauherreninfos/nachbargre…

Weiß aber nicht, ob das teilweise nur für NRW gilt.

Guten Tag,

super, das passt wie A**** auf Eimer.

Danke,

Klaus

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