Bestandsschutz? Gaslampe

Hallo,

Ich habe einen Wohnwagen Baujahr 1960. Bei Auslieferung des Wohnwagens war eine Gaslampe eingebaut. Jetzt meinte der TÜV ich solle die Lampe gegen eine Lampe mit automatischer Gasabschaltung (wenn die Flamme aus ist) einbauen, da dies nicht mehr Zugelassen wäre.

Weiß jm. ob dies nicht unter den Bestandsschutz fällt? War ja damals alles Rechtsmäßig!

gruß Andy

Hallo !

Die wollen Dich nicht ärgern, sondern schützen.
Die meisten Unfälle in Wohnwagen passieren durch Gas.
mfgConrad

Hallo Andy,

Weiß jm. ob dies nicht unter den Bestandsschutz fällt? War ja
damals alles Rechtsmäßig!

Die meisten Todesfälle in Wohnwagen sind Erstickungsfälle, verursacht durch austretendes unverbranntes Gas oder CO oder CO2 bei ungenügender Lüftung. Meistens überrascht es die Leute im Schlaf.

MfG Peter(TOO)

Schade, dass es hier keine produktiven Antworten gab…

Trotzdem Danke.

Gruß Andy

PS: Die Lampe is eigentlich nie an, da man ja beim Campen immer Strom hat und die elektrolampe auch auf 12 Volt läuft… Egal.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bestandschutz allgemein
Hi,

wie die Situation in Deinem konkreten Fall aussieht, kann ich nicht sagen. Aber ein paar Worte zum Thema „Bestandschutz“ kann ich loswerden:
Der „Bestandschutz“ hat seine Begründung in der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Etwas salopp ausgedrückt geht es darum, daß der Staat nicht ohne weiteres in bestehende Eigentumsrechte eingreifen darf.
Die Eigentumsgarantie ist aber nicht das einzige Grundrecht, das der Staat schützen muß. Höher angesiedelt ist z.B. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wenn nun zwei Grundrechte miteinander kollidieren, muß im Einzelfall entschieden werden, welches Grundrecht schwerer wiegt und wie groß die Beeinträchtigung bzw. die Gefahr der Beieinträchtigung eines Grundrechts ist.
Wenn also die verbaute Gaslampe eine ausreichend konkrete Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen darstellt, kann kein Bestandschutz greifen. Das Recht auf Leben und Gesundheit steht nun mal deutlich über dem Recht auf Eigentum. Die Frage, ob die Gefahr ausreichend konkret ist, kann aber nur ein Fachmann beantworten. Und wenn der TÜV eine entsprechende Auflage macht, kann man relativ sicher davon ausgehen, das es auch entsprechend begründet ist.
Der Klageweg steht natürlich immer offen.

Gruß Stefan

P.S.: Wenn Du die Lampe eigentlich gar nicht brauchst, wäre eine Entfernung nicht eine Option?