Bestandsschutz SGB III

Wer kennt sich zu diesem Thema aus? Jemand befindet sich im Leistungsbezug (Alhi, ALG) und fängt eine Stelle an. Nach 7 Monaten wird er/sie entlassen. Bekommt er/sie die Gleiche Alhi, ALG wie zuvor oder wie ist die Regelung? Wie lange darf/muß jemand arbeiten um einen neuen Anspruch zu erwerben? Es gibt momentan noch eine Rahmenfrist von drei Jahren, werden die Dauer der Beschäftigungen in diesem Zeitraum addiert um einen neuen Anspruch zu erwerben?

Hallo Angela,

i.d.R. gilt folgendes: Ist seit dem Tag des letztmaligen Bezuges von ALG/Alhi weniger als ein Jahr vergangen, lebt der bis dahin erworbene Anspruch auf Antrag wieder auf.

Zu beachten sind allerdings einige Unterschiede, hier anhand von zwei Beispielen erklärt:

a) Arbeitslosengeld:

Arbeitlos gemeldet 1.1.02, laut Bescheid des Arbeitsamtes Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld ein Jahr bei Arbeitnehmern unter 45 Jahren, hier: Alg-Anspruch bis 31.12.02. Antritt der neuen Arbeitsstelle am 1.7.02. Kündigung nach sieben Monaten zum 31.1.03. Erneute Arbeitslosmeldung am 1.2.03. Restanspruch auf ALG noch sechs Monate, da 6 Monate bereits ALG gezahlt wurde, hier bis 31.7., danach Anspruch auf Alhi (sofern du kein Vermögen hast; pro Lebensjahr bleiben 200 Euro anrechnungsfrei, du darfst also z. B. mit 45 Jahren 9000 Euro Vermögen haben und dennoch Alhi kriegen).

b) Arbeitslosenhilfe:

Fallskonstruktion wie oben, jedoch besteht kein Anspruch auf ALG, weil zuvor weniger als ein Jahr, aber mehr als fünf Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde.
Anspruch auf Alhi lebt dann wieder auf, der neue Betrag wird jedoch um 3 % geringer sein als zuvor, da das AA jedes Jahr die Alhi um 3 % absenkt, bis Sozialhilfeniveau erreicht wird. Kommst du schon vorher mit dem Geld nicht aus, kannst du beim Sozialamt einen Antrag auf ergänzende Sozialhilfe stellen.

Die von dir angesprochene Drei-Jahres-Regelung gilt nur für diejenigen, die vorher ALG oder Alhi bezogen haben und danach eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben. In diesem Fall lebt der Anspruch wieder auf, auch seit dem letzten Bezugstag von ALG/Alhi mehr als ein Jahr vergangen ist.

Hoffe, ich konnte helfen

Gruß Carsten