Bestandsschutz von Bauten

Hallo, folgende Konstellation:
Ein Grundstück, als Landwirtschaftsfläche ausgeschrieben,
wird seit je her als Erholungsgrundstück/Garten genutzt
und ist mit alten Gebäuden (Laube, Anbauten & Schuppen) bebaut.
Genießen diese Bauten Bestandsschutz?
Wenn ja, dürfen Diese „nur“ saniert werden oder kommt auch ein
größengleicher Neubau nach Abriss in Betracht? Grüße, Andreas

Hallo,

Ein Grundstück, als Landwirtschaftsfläche ausgeschrieben,
wird seit je her als Erholungsgrundstück/Garten genutzt
und ist mit alten Gebäuden (Laube, Anbauten & Schuppen)
bebaut.
Genießen diese Bauten Bestandsschutz?

Bestandsschutz genießen nur früher rechtmäßig erstellte Gebäude. Demnach kommt es darauf an, ob die alten Gebäude zum Zeitpunkt der Errichtung eine Baugenehmigung hatten oder, so keine erforderlich war, baurechtlich rechtmäßig errichtet wurden. Wenn dem so ist, so sind sie gegen spätere Veränderungen der baurechtlichen Situation in dem Gebiet geschützt.

Wenn ja, dürfen Diese „nur“ saniert werden oder kommt auch ein
größengleicher Neubau nach Abriss in Betracht? Grüße, Andreas

Nein, ein Neubau kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Selbst eine umfassende Sanierung wäre schon problematisch. Normalerweise sind nur Erhaltgungsmaßnahmen von dem Bestandsschutz gedeckt.

Gruß
Dea

Danke erstmal.
Gebäude wurden damals rechtmäßig erstellt.
Könnte die Nutzungspause von 6 Jahren den Bestandsschutz aufheben?
Dazu hab ich recht unterschiedliche Informationen gefunden.
(Ja, unter Umständen, Nein)
Gebäude sind in erhaltenswerten Zustand. Gruß, Andreas

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