Hallo Anna,
warum sind Bestandsveränderungbuchungen von Unfertigen und
Fertigen erzeugnissen Korrekturbuchungen?
Ich blick da nicht ganz durch.
Hier handelt es sich lediglich um eine Umbuchung von Vermögensgegenständen, die jedoch schon früher im Rechnungswesen erfasst wurden. Auch die UFE haben schon Buchungssätze bzw. Geschäftsvorfälle erzeugt, die auch in dem fertigen Erzeugnis noch Bestand haben (werden). Wenn man nun von den UFE in die FE umbucht, darf dies aber nicht vergessen werden. Es geht halt nur darum, dass bis zu einem bestimmten Zeiptunkt (noch) nicht von einem fertigen Erzeugnis gesprochen werden kann. Daher wird diese Aussage und die damit bereits angefallenen Buchungen „korrigiert“.
Außerdem noch eine Frage am Rande können Aufwands und
Ertragskonten einen Anfangsbestand haben?
Also man sagt ja nicht umsonst, dass es „Bestandskonten“ und (!) „Erfolgskonten“ gibt. Die von dir genanten Aufwands- und Ertragskonten stellen eindeutig Erfolgskonten dar und finden ihren Niederschlag in der GuV. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung und soll die Quellen des in einer Periode angefallenden Erfolges sichtbar machen.
Der Erfolg der sich durch den Abschluss aller Bestandskonten ergibt, ist dabei stets gleich mit demjenigen Erfolg, der sich durch die GuV ergibt.
Erfolgskonten haben keine Anfangsbestände, da sie regelmäßig mit Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres (Zeitraumes) geräumt werden. Alle Erfolgskonten werden über das GuV Konto abgeschlossen. Sonst würde diese Art der Ergebnisdarstellung „keinen Sinn“ mehr ergeben.
VG
TraderS