Bestandsveränderung von UFE und FE

Hallo,

warum sind Bestandsveränderungbuchungen von Unfertigen und Fertigen erzeugnissen Korrekturbuchungen?
Ich blick da nicht ganz durch.

Außerdem noch eine Frage am Rande können Aufwands und Ertragskonten einen Anfangsbestand haben?

danke, gruß, anna

Hallo,

warum sind Bestandsveränderungbuchungen von Unfertigen und
Fertigen erzeugnissen Korrekturbuchungen?

Bei der Herstellung dieser Erzeugnisse fallen in der Produktion Kosten an (Löhne, Materialien, etc.). Diese Aufwendungen werden durch eine Bestandserhöhung (Ertrag) ausgeglichen, denn wenn man diese Erzeugnisse gekauft hätte, wäre auch kein buchhalterischer Aufwand entstanden, sondern eine Umschichtung in der Bilanz (Erzeugnisse an Bank bzw. Erzeugnisse an Lieferverbindlichkeiten).
Man hat nun also den Wert, den die Löhne, Materialien, etc. ausmachen, gewinnerhöhend als Erzeugnisse in der Bilanz aktiviert (Erzeugnisse an Bestandserhöhung). Wenn diese Erzeugnisse dann verkauft werden, werden diese gewinnmindernd als Bestandsverminderung (Aufwand) wieder ausgebucht (dies entspricht dann dem Wareneinsatz bei Handeslbetrieben).

In der Praxis wird eine Bestandsveränderung aber nicht ständig, sondern nur am Ende des Bilanzjahres als Saldo gebucht. Sind die Endbestände höher als der Anfangsbestand, dann Erzeugnisse an Bestandserhöhung, sonst Bestandsverminderung an Erzeugnisse.

Außerdem noch eine Frage am Rande können Aufwands und
Ertragskonten einen Anfangsbestand haben?

nein.

danke, gruß, anna

Grüße
Werner

Hallo Anna,

warum sind Bestandsveränderungbuchungen von Unfertigen und
Fertigen erzeugnissen Korrekturbuchungen?
Ich blick da nicht ganz durch.

Hier handelt es sich lediglich um eine Umbuchung von Vermögensgegenständen, die jedoch schon früher im Rechnungswesen erfasst wurden. Auch die UFE haben schon Buchungssätze bzw. Geschäftsvorfälle erzeugt, die auch in dem fertigen Erzeugnis noch Bestand haben (werden). Wenn man nun von den UFE in die FE umbucht, darf dies aber nicht vergessen werden. Es geht halt nur darum, dass bis zu einem bestimmten Zeiptunkt (noch) nicht von einem fertigen Erzeugnis gesprochen werden kann. Daher wird diese Aussage und die damit bereits angefallenen Buchungen „korrigiert“.

Außerdem noch eine Frage am Rande können Aufwands und
Ertragskonten einen Anfangsbestand haben?

Also man sagt ja nicht umsonst, dass es „Bestandskonten“ und (!) „Erfolgskonten“ gibt. Die von dir genanten Aufwands- und Ertragskonten stellen eindeutig Erfolgskonten dar und finden ihren Niederschlag in der GuV. Die GuV ist eine Zeitraumrechnung und soll die Quellen des in einer Periode angefallenden Erfolges sichtbar machen.
Der Erfolg der sich durch den Abschluss aller Bestandskonten ergibt, ist dabei stets gleich mit demjenigen Erfolg, der sich durch die GuV ergibt.

Erfolgskonten haben keine Anfangsbestände, da sie regelmäßig mit Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres (Zeitraumes) geräumt werden. Alle Erfolgskonten werden über das GuV Konto abgeschlossen. Sonst würde diese Art der Ergebnisdarstellung „keinen Sinn“ mehr ergeben.

VG
TraderS

Hallo Anna,
ich kann mich meine Vorgängern eigentlich nur anschließen, aber für den Anfang lerne das einfach auswendig:

Bestandserhöhung = Aufwandsminderung
Bestandsminderung = Aufwandserhöhung

So habe ich mir vor vielen Jahren auch mal geholfen, jetzt muß ich immer darüber lachen, wenn ich einen Abschluß mache.

Außerdem noch eine Frage am Rande können Aufwands und
Ertragskonten einen Anfangsbestand haben?

In diesen Konten wird der beriebliche Erfolg in einem bestimmten Zeitraum gemessen.

Tipp: Lerne alle Bilanz- und GuV Positionen auswendig.
Dann kannst du das nicht so schnell verwechseln und brauchst dir es nicht immer erst herleiten.

V.G.
Flotte Lotte