Bestandteil des Gebäudes

Hallo liebe Experten,

was würdet ihr zu folgendem natürlich fiktiven Fall sagen. Es kauft jemand ein 12 Jahre altes Einfamilienhaus zu einem stattlichen Preis.

Die Vorbesitzer möchten nach dem Kauf eine Ablöse für Badspiegel, Handuchhalter und Toilettenpapierhalter haben.

Gehören diese Gegenstände nicht zum Gebäude?

Moin, jpg,

Die Vorbesitzer möchten nach dem Kauf eine Ablöse für
Badspiegel, Handuchhalter und Toilettenpapierhalter haben.

Gehören diese Gegenstände nicht zum Gebäude?

nein. Der Käufer muss sie auch nicht übernehmen.

Gruß Ralf

Hallo zusammen,

stimmt so.

Alles was fest eingebaut ist, gehört zum Gebäude.
Ein Teppichboden gehört nicht zum Gebäude, wenn er aber geklebt ist gehört er zum Gebäude weil fest eingebaut. Einen Spiegel kann man abschrauben und wieder verwenden, einen geklebten Teppichboden nicht.
Ganz plastisch: Tapeten gehören zum Gebäude.

Das gleiche gilt auch für die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung.

Gruß, Dieter

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Auch Hallo,

bin zwar nicht der Experte, unten steht ja schon alles soweit richtig erwähnt.
Ich möchte nur ergänzend beitragen : Das ganze nennt sich Immobilien kauf.
Alles was mobil ist, bedarf eines gesonderten Vertrages.

LG
T

Badspiegel, Handuchhalter und Toilettenpapierhalter haben.
Gehören diese Gegenstände nicht zum Gebäude?

Hallo,
die Gegenstände sind doch fest mit dem Haus verbunden und dürfen (jedenfalls meiner Meinung nicht entfernt werden). Heizkörper oder Heizkessel kann mann auch mit einfachem Werkzeug abschrauben, diese gehören jedoch zum festen Bestandteil des Hauses. Ein besseres Beispiel ist vielleicht die Dachziegel, diese kann ohne jegliches Werkzeug abgenommen werden. Die Dachziegel gehört jedoch zum festen Bestandteil der Immobilie.

Gruß

Norbert

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