Hallo zusammen. Kann mir jemand sagen seit wann es „kirchliche Begräbnisse“ der Toten gibt , die ihrem Leben selbst ein Ende gesetzt haben? Ich vermute noch nicht so lange. Macht es die Kirche jetzt aus nächsten Liebe oder aus finanziellem Interesse? Eure Meinung dazu?
Gruss Anna
Hallo annfe,
Zum ersten Teil Deiner Frage kann ich Dir leider nicht genau Auskunft geben.
Macht es die
Kirche jetzt aus nächsten Liebe oder aus finanziellem
Interesse?
Es gibt viele Kirchen auf Gottes weiter Erde:wink:
Zumindest in den evangelischen Landeskirchen ist die „Dienstleistung“ des Pfarrers kostenlos - genauso wie bei Taufen, Hochzeiten etc.
Eure Meinung dazu?
Dazu meine ich, daß das richtig ist.
Grüße,
Taju
Hallo Anna,
hierzu gbt es ein gutes Buch: Ursula Baumann: Vom Recht auf den eigenen Tod, Weimar 2001. Hab mal für dich reingelesen.
Sie beschreibt dort auch die Frage der Totenbestattung auf kirchlichen Friedhöfen.
Fazit: Das varriiert zwischen den Konfessionen, den Regionen und de sozialen Herkunft der Beteiligten - oft wurde im Einzelfall entschieden.
Allgemein beeinflussen zwei Elemente die Entwicklungslinien hin zu einer Löckerung der Sanktionen:
- staatliche Eingriffe
- Auseinandersetzungen innerhalb der Kirche.
Außerdem kann man feststellen, dass ab der Zeit der Aufklärung sich die im Mittelalter entstanden Begräbnisordnung, nach der Selbstmörder mit anderen „Randgruppen“ (Verbrecher, Mitglieder verfemter Berufe, aber auch ungetaufte Kinder) von der Bestattung in geweihter Erde ausgeschlossen wurden, lockerte.
Allerdings wurde das schon vorher sehr unterschiedlich gehandhabt.
In norddeutschen Städten war die Bestattung von Selbstmrödern bereits im 17. Jahrundert auf dem Kirchhof erlaubt. In anderen Regionen, z.B. Württemberg) war es üblich, die Leichen formlos zu verscharren.
Mal wieder war es Friedrich der Große, der durch eine Kabinetts-Ordre von 1747 und durch ein Reskript von 1751 alle bis dahin bestehenden Sanktionen aufhob, für Suizidenten wurde ein ehrliches Begräbnis in der Stille die Norm, das der Familie keine zusätzlichen Kosten bescherte. Das galt aber dann natürlich nur für Preußen. Ende des 18.Jahrhunderts wurde dann das „unehrliche Begräbnis“ in weiten Teilen Deutschlands untersagt. Das hieß: Es wurde verboten den Toten zu beschimpfen, allerdings auch, ihm eine besondere Ehrung zukommen zu lassen. (ein stilles Begräbnis wird ja im jungen Werther beschrieben).
Das Thema wurde in den Kirchen immer wieder heiß diskutiert - und gerade für die protestantsiche Kirche lässt sich sagen, dass das stark von der persönlichen Ansichten des Pfarrers abhing. (was ja zur Glaubens- und Gewissensfreiheit der Konfession passt).
Hinzukommt das unterschiedliche Verständnis der ev. Theologie zur kirchlichen Bestattung. „In Abgrenzung zur kath. Auffassung, derzufolge der Begräbnisritus als priesterliche Heilsvermittlung für den Verstorbenen aufgefasst wurde, war die protestantische Bestattung an der seelsorgerlichen Betreuung der Lebenden orientiert, denen sie den Glauben verkünden, Trost und Ermahnung auf den Weg geben wollte.“ (30)
Seit dem 12. März 1930 ist die kirchliche Bestattung in der preußischen Landeskirche offiziell erlaubt. Andere Landeskirchen folgten.
Im kanonischen Recht wurden entsprechende Sanktionen erst 1983 gestrichen. Allerdings war dieser Schritt dann nur noch die Anpassung an die längst gelebte Praxis.
Beste Grüße,
Barbara
Hallo Anna,
dazu möchte ich sagen, dass bis vor ca. 50 Jahren auch bei uns am Land, die an Suicid verstorbenen Menschen noch außerhalb der Friedhofsmauern bestattet wurden.
Soviel ich weiß, ist man nun der Ansicht, dass zwischen Ausführung und wirklichem Eintreten des Todes noch (mehr oder weniger) Zeit ist, in der der Betreffende vielleicht noch eine besondere Erkentnis oder Reue empfunden haben könnte.Die Kirche will vielleicht nicht mehr „Richter spielen“ denn Goot allein weiß.
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