Hallo,
angenommen eine Frau hatte eine Fehlgeburt.
Das Kind hat sie zuhause mit einer Hebamme „entbunden“ nachdem im Krankenhaus der Tod des Kindes per Ultraschall festgestellt wurde.
Da die Frau das Kind nicht in irgendeinen Sondermüll oder Opmüll im KH abgeben wollte, hat die Familie erst mal ins Gefrierfach gelegt.
Das Kind hatte noch keine 500 g und daher bestand wohl noch keine Bestattungspflicht.
( hier will ich gar nicht über die moralische Seite reden, die Frau konnte das Kind einfach noch nicht gehen lassen)
Jetzt würde sie das Kind aber gerne irgendwie beerdigen.
Wie wäre das nun möglich?
Das Kindlein dürfe ca 250 g wiegen und ist ganz klein.
Gäbe es hier trotzdem die Möglichkeit das Kindlein auf einem Friedhof zu bestatten? Also in einem eigenen Grab?
Oder gibt es nur die Möglichkeit einer " Massenbestattung"?
Vielen Dank
Gruß Jenny