Bestattung im Ausland

Einen guten Abend,

ich habe eine Frage zum Bestattungsrecht bei folgender Annahme:
Jemand fährt über Jahre hinweg jedes Jahr für drei bis vier Wochen in sein Traumland. Bei seinem letzten Urlaub verstirbt er dort an einer Krankheit (kein Unfall) und äußert vor seinem Tod den Wunsch, in eben diesem Traumland auch beerdigt zu werden. Die örtlichen Behörden haben grundsätzlich keine Einwände, da dort Bestattungsvorschriften gelten, die - im Gegensatz zu Deutschland - vom gesunden Menschenverstand diktiert sind.
Frage:
Kann man den Verstorbenen in diesem Land bestatten oder muß der Leichnam zwingend nach Deutschland zurückgebracht und somit den hiesigen Vorschriften unterworfen werden?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Hallo Frank,

Kann man den Verstorbenen in diesem Land bestatten oder muß
der Leichnam zwingend nach Deutschland zurückgebracht und
somit den hiesigen Vorschriften unterworfen werden?

Nein, der Verstorbene kann in jenem Land beerdigt werden. Man braucht aber die hier notwendigen Papiere zur Abmeldung bei Behörden, Banken usw - besonders auch wenn’s was zu Erben gibt. Dazu braucht es mindestens den Totenschein. Welche Angaben dadrin stehn müssen, um hier anerkanntzu werden, und welche Nachweise noch benötigt werden, sollte man bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt erfragen.

Gruß
Wolfgang D.