Einen guten Abend,
ich habe eine Frage zum Bestattungsrecht bei folgender Annahme:
Jemand fährt über Jahre hinweg jedes Jahr für drei bis vier Wochen in sein Traumland. Bei seinem letzten Urlaub verstirbt er dort an einer Krankheit (kein Unfall) und äußert vor seinem Tod den Wunsch, in eben diesem Traumland auch beerdigt zu werden. Die örtlichen Behörden haben grundsätzlich keine Einwände, da dort Bestattungsvorschriften gelten, die - im Gegensatz zu Deutschland - vom gesunden Menschenverstand diktiert sind.
Frage:
Kann man den Verstorbenen in diesem Land bestatten oder muß der Leichnam zwingend nach Deutschland zurückgebracht und somit den hiesigen Vorschriften unterworfen werden?
Für alle Antworten dankt schon mal
Frank