Bestattung von Amtswegen

Hallo Rechtskundige,

gestern wurde in „Frontal 21“ berichtet, wie zunehmend Gemeinden Bestattungskosten übernehmen müssen, weil keine Verwandten oder Erben diese Kosten übernehmen. Die Gemeinden versuchen zwar, Verwandte ausfindig zu machen. Leider wurde aber nicht berichtet, inwieweit diese die Kosten übernehmen müssen. Daher meine Frage:

Nehmen wir, es fallen Bestattungskosten an, die die Gemeinde verauslagt und dann aber Verwandte der verstorbenen Person ausfindig macht. Nehemn wir an, es seien noch Neffen/Nichten vorhanden. Müssten diese die Kosten ganz oder teilweise (nach einem Vereilerschlüsssel?) übernehmen? Nachdem das Finanzamt keine Bestattungskosten eines Neffen für seine Tante anerkennt (nicht moralisch dazu verpflichtet), wäre es m.E. ungerecht, wenn plötzlich der Neffe dennoch zur Zahlung verpflichtet ist, bloß weil die Gemeinde sonst auf den Kosten sitzen bleibt.

Was ist Sache? Danke für Eure Meinungen.

Wolfgang D.

Erst einmal werden nicht irgendwelche Verwandten ausfindig gemacht, sondern die Erben.

Ein Erbe kann die Erbschaft ausschlagen muss dann gar nichts zahlen.
Wenn ein Erbe das Erbe annimmt erhält er den ehemaligen Besitz UND die Schulden, wozu auch die Beerdigungskosten zählen.(Macht nur Sinn wenn Vermögen>Schulden oder der ideologische Wert des Besitzes>Schulden ist)

Wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen bleibt die Stadt/Land/Staat auf dem Kosten sitzen.

In der von Dir beschriebenen Situation ist es immer so, dass die Schulden größer sind als das Vermögen, und deswegen bleibt der Staat auf den Kosten sitzen weil niemand dazu gezwungen werden kann ein Erbe an zu nehmen.

PS: Nach dem der Erbe von seinem Erbe informiert wurde hat er 6 Wochen Zeit zum Gericht zu gehen und das Erbe ab zu lehnen. Wenn also nachträglich ein Erbe gefunden wird, hat dieser 6 Wochen nachdem er über den Tod des verstorbenen informiert wurde Zeit immer noch ab zu lehnen, auch wenn der Tod schon Jahre her ist.

Erst einmal werden nicht irgendwelche Verwandten ausfindig
gemacht, sondern die Erben.

Diese sind dann wiederum mit dem Erben verwandt.

Ein Erbe kann die Erbschaft ausschlagen muss dann gar nichts
zahlen.

Echt jetzt? Seit wann das denn? Google doch mal Bestattungspflicht.

Gruß
Tina

http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

Ein Erbe kann die Erbschaft ausschlagen muss dann gar nichts
zahlen.

Das ist nicht richtig. Bestatten muss, wer Erbe annimmt, richtig. Wenn aber niemand annimmt, besteht für Verwandte Bestattungspflicht - und damit Kostenübernahme. Dazu ist aber eine Unterhaltspflicht (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1601.html) notwendig.

Hi,

das stimmt so nicht. Ein Bestattungspflichtiger kann durchaus zur Bestattung verpflichtet sein, ohne Kostenpflichtig zu sein:

http://bestatterweblog.de/archives/Bestattungspflich…

Dies wird regional unterschiedlich gehandhabt.

Gruß
Tina

Also gut, dann i.d.R. auch Kostenübernahme.
Es zielt ja eher darauf ab, den Toten erst mal unter die Erde zu kriegen, und wer am Ende die Kosten tragen muss, entscheidet sich nach Klärung des Erbes usw.
Allgemein gilt aber § 1615 BGB.

„Amtswege“ sterben nie und werden also auch nicht bestattet! :wink: